In der CDU-Bundestagsfraktion zeichnet sich Offenheit gegenüber mehr Regeln beim Parteisponsoring ab. Damit scheint die Union endlich auf die Kritik an der geringen Transparenz beim Parteisponsoring zu reagieren. Das zeigte der Beitrag des CDU-Abgeordneten Armin Schuster zur Bundestagsdebatte zum Thema Parteienfinanzierung am Freitag.
Schuster erklärte sich bereit, über mehr Transparenz – zumindest beim Großsponsoring – zu diskutieren. Beim Parteitagssponsoring forderte er, abzuwägen, ob es sich „um eine angemessene Gegenleistung“ oder „eine überzogene Förderung“ handele. Schuster wörtlich: „In dieser Frage sind wir durchaus diskussionsbereit. So könnte es eventuell gerechtfertigt sein, reguläres Großsponsoring, ähnlich wie auch Großspenden, anderen Offenlegungserfordernissen zu unterwerfen.“ Zum Hintergrund: Bisher müssen die Parteien in ihren Rechenschaftsberichten Sponsoringeinnahmen nicht gesondert aufführen. Sponsoren werden im Gegensatz zu Spendern nicht namentlich genannt. Dabei sind hohe Sponsoringgelder etwa für Parteitagsstände oder Anzeigen in Parteizeitungen durchaus üblich. Ohne Transparenz bleiben die Geldströme einer öffentlichen Kontrolle entzogen. Noch im Sommer letzten Jahres hatten die Koalitionsfraktionen im Bundestag abgelehnt, der Forderung der Staatengruppe gegen Korruption GRECO nach mehr Transparenz beim Parteiensponsoring nachzukommen.
Grüne und Linke fordern Verbot von Unternehmensspenden
Anlass für die Plenumsdebatte waren ein Gesetzesentwurf der Grünen und ein Antrag der Linken zur Parteienfinanzierung. Die grüne Bundestagsfraktion fordert ein Verbot von Spenden von juristischen Personen (Unternehmen, Verbände etc.), niedrigere Schwellenwerte für die Offenlegungspflichten von Parteispenden und eine Deckelung von Parteispenden auf 100.000 Euro. Spenden dürften dann nur noch natürliche Personen, also Bürgerinnen und Bürger. Der Gesetzesentwurf sieht außerdem vor, auch Geldflüsse an parteieigene Unternehmen als Parteispenden zu definieren. Die Grünen begründen ihren Vorschlag damit, dass die „Willensbildung in der Demokratie“ sich über „die Beteiligung und das Engagement gleichberechtigter Bürger und nicht von wirtschaftlichen Machtgruppen“ vollzieht. Sponsoring dagegen sei jedoch tolerabel, „weil den Parteien ansonsten ihre Freiheit zur wirtschaftlichen Betätigung in diesem Marktsegment verschlossen bliebe.“ Hier möchten die Grünen jedoch neben mehr Transparenz klar zwischen „angemessenem“ Sponsoring und verdeckten Parteispenden in Form überzogener Sponsorenzahlungen unterscheiden. Auch die Linksfraktion im Bundestag fordert ein Verbot von Unternehmensspenden, weitet dies aber auch auf Parteiensponsoring aus. Zusätzlich spricht sie sich für eine Deckelung von Parteispenden auf 25.000 Euro aus.
Die beiden Anträge wurden in den Innenausschuss überwiesen. Wir nehmen das Diskussionsangebot von Herrn Schuster an und fordern die CDU-Bundestagsfraktion auf, Ihre Diskussionsergebnisse zügig in Form konkreter Regelungsvorschläge vorzulegen.
Dokumente:
- Der Gesetzesentwurf der grünen Bundestagsfraktion als pdf
- Der Antrag der Linksfraktion als pdf
- Das Protokoll der Bundestagsdebatte als pdf (Tagesordnungspunkt 38)
- Die Position von LobbyControl zu Parteienfinanzierung und Parteisponsoring finden Sie hier als pdf (Punkt 4)
Weitere Informationen:
Lobbypedia: Parteienfinanzierung und Parteispenden
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