Nebeneinkünfte

Verhaltenskodex sorgt für Wirbel

Die Bundestagsabgeordneten Marco Bülow (SPD) und Gerhard Schick (Grüne) haben einen freiwilligen Verhaltenskodex für Abgeordnete entwickelt, der für Wirbel sorgt. Abgeordnete sollen sich damit auf hohe Transparenz- und Ethikstandards etwa bei Nebeneinkünften und Lobbyistenkontakten verpflichten. Außerdem sollen sie politische Unterstützung für ein verpflichtendes Lobbyregister und eine Neuregelung der Abgeordnetenbestechung zusagen. Wir begrüßen die Initiative und fordern Abgeordnete aller Fraktionen auf, sich mit dem Kodex auseinanderzusetzen.
von 15. März 2013

Die Bundestagsabgeordneten Marco Bülow (SPD) und Gerhard Schick (Grüne) haben einen freiwilligen Verhaltenskodex für Abgeordnete entwickelt, über den ZEIT ONLINE heute berichtet. Der Kodex umfasst zwei Teile: Im ersten verpflichten sich die Abgeordneten zu hohen Transparenz- und Ethikstandards etwa bei Nebeneinkünften und Kontakten mit Lobbygruppen. Der zweite Teil ist eine politische Selbstverpflichtung, sich in Zukunft für ein verpflichtendes Lobbyregister und andere verbindliche Regeln einzusetzen. Laut ZEIT wird der Kodex bisher von etwa einem Dutzend Abgeordneten von SPD und Grünen unterstützt. Der Kodex trägt dazu bei, eine Diskussion über Transparenz und ethische Standards  anzustoßen. Die aktuelle Version ist ein Entwurf zur Diskussion. Die Inhalte können sich daher noch ändern.

Wir hoffen auf Wirbel und viele UnterzeichnerInnen

Wir begrüßen die Initiative ausdrücklich und fordern Abgeordnete aller Parteien auf, sich mit den Inhalten des Kodex auseinanderzusetzen. Wir haben bereits im Vorfeld Marco Bülow und Gerhard Schick unsere Kommentare zu einzelnen Regelungen geschickt. Der endgültige Text liegt jedoch allein in ihrer Verantwortung.

Aus unserer Sicht enthält der Kodex viele sinnvolle Vorschläge, auch wenn es sicherlich an einzelnen Punkten noch Diskussionsbedarf gibt. Zugleich ist klar, dass eine freiwillige Initiative nicht strukturelle Reformen und verpflichtende Regeln für alle Abgeordnete ersetzen kann. Für uns war daher auch der zweite Teil des Papiers wichtig, um überfällige gesetzliche Maßnahmen wie die Neuregelung der Abgeordnetenbestechung oder ein Lobbyregister voranzubringen. Klar ist außerdem, dass nicht alle der im Kodex enthaltenen Verpflichtungen für gesetzliche Regelungen geeignet sind. Eine verpflichtende Karenzzeit für Abgeordnete etwa ist rechtlich schwierig. Wir fordern solche Karenzzeiten bisher nur für Minister, Staatssekretäre und Abteilungsleiter.

Wir hoffen, dass die Initiative die Diskussion vertieft, was Abgeordneten beim Umgang mit Lobbygruppen beachten sollten und welche Transparenzverpflichtungen und Schranken – etwa bei Nebentätigkeiten – sich daraus ergeben. Insofern ist es positiv, wenn die Initiative bereits jetzt für Wirbel sorgt. Nächste Woche wollen Bülow und Schick die Parlamentarier parteiübergreifend über den Kodex informieren und nach der Osterpause mit ihnen darüber diskutieren.

Die Inhalte im Überblick

Nach dem bisherigen Kodexentwurf würden sich unterzeichnende Abgeordnete u.a. verpflichten:

  • Alle Nebeneinkünfte betragsgenau offenzugelegen;
  • Nicht bei Unternehmen oder Verbänden zu arbeiten, die mit dem eigenen politischen Fachgebiet in Zusammenhang stehen und höchstens drei bezahlten Nebentätigkeiten dauerhaft nachzugehen;
  • Verdienste aus Nebentätigkeiten, die über das Jahr gerechnet mehr als die Hälfte der Abgeordnetendiät ausmachen, an eine gemeinnützige Organisationen zu spenden;
  • Alle Spenden, die die Abgeordneten erhalten bereits ab 1.000 Euro offenzulegen (bisher werden derartige Spenden erst ab 5.000 Euro offen gelegt);
  • Regelmäßig darüber zu berichten, mit welchen Lobbyakteuren Treffen stattgefunden haben;
  • Nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag für drei Jahre nicht als Lobbyist zu arbeiten;
  • Keine Geschenke oder Essenseinladungen über einem Wert von 100 Euro anzunehmen und sich von Lobbygruppen oder Unternehmen nicht zu Reisen einladen zu lassen.

Neben der Selbstverpflichtung zu diesen Verhaltensmaßgaben, enthält der zweite Teil des Kodex die Verpflichtung, sich in Zukunft für folgende Punkte einzusetzen:

  • ein verpflichtendes Lobbyregister
  • eine Neuregelung der Gesetze zur Abgeordnetenbestechung, um den Weg für die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption frei zu  machen
  • die Einrichtung einer permanenten Ethik-Kommission im Bundestag, die in die Verhaltensregeln für Abgeordnete betreffenden Zweifelsfällen oder bei rechtlichen Unklarheiten angerufen werden kann

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