Pressemitteilung

LobbyControl begrüßt Verbesserungen beim Lobbyregister und Einführung der Lobby-Fußspur

Am 01. Juli tritt die sogenannte Lobby-Fußspur in Kraft und die Übergangsfrist des Lobbyregisters endet, sodass alle Einträge nach neuen Regeln erfasst werden müssen. LobbyControl bescheinigt der Ampelkoalition damit eine positive Entwicklung im Bereich Transparenz von Lobbyeinflüssen.

von 28. Juni 2024

Dazu kommentiert Timo Lange, Campaigner für Lobbyregulierung:

„Insgesamt sind die Verschärfung des Lobbyregisters und die Einführung der Lobby-Fußspur große Schritte hin zu mehr Transparenz und wichtige Werkzeuge für Zivilgesellschaft, Medien und Bürger:innen. Wir treten seit unserer Gründung für diese wichtigen Verbesserungen ein. Die neu gewonnenen Daten können wir verwenden, um problematische Lobbyeinflüsse sichtbar zu machen. Gerade die Verschärfung des Lobbyregisters ist ein echter Sprung nach vorn, der Deutschland auch international zu einem Vorreiter im Bereich der Lobbyregulierung macht."

Mit dem Monatswechsel müssen Lobbyist:innen deutlich umfangreichere und aussagekräftigere Angaben im Lobbyregister auf Bundesebene machen. Die Übergangsfrist der von der Ampelkoalition beschlossenen Verschärfung des Lobbyregister-Gesetzes läuft dann aus.

Mit Verschärfung des Lobbyregisters wird Deutschland zum Vorreiter

„Die Ampel hat viele unserer Kritikpunkte am bisherigen Transparenzsystem aufgegriffen, sodass wir nun sehr viel mehr darüber erfahren können, wer in welcher Hinsicht und in wessen Auftrag Gesetze beeinflussen möchte. Insbesondere Lobbyagenturen und andere Dienstleister, die für verschiedene Lobbykunden tätig sind, müssen mit der Reform klar benennen, mit welchem Ziel sie beauftragt wurden, wie viel Geld dafür eingesetzt wird und wer den Auftrag letztlich umsetzt. Das schafft nicht nur für die Öffentlichkeit Transparenz und Nachvollziehbarkeit, sondern auch für die Politik selbst“, so Lange.

Mit der Reform fällt für eingetragene Organisationen auch die bisherige Möglichkeit weg, ihre Angaben zur Finanzierung zu verweigern. Außerdem müssen sie nun deutlich genauer angeben, auf welche Gesetze sie mit welchen Zielen einwirken wollen. Sichtbar wird auch, wenn Lobbyist:innen in den vergangenen fünf Jahren selbst in der Politik gearbeitet haben.

Lobby-Fußspur nicht ausreichend

Zugleich hat sich die Bundesregierung darauf geeinigt, ab Juli selbst Auskünfte darüber zu geben, inwieweit Lobbyist:innen „wesentlich“ auf einen Gesetzesentwurf eingewirkt haben.

Dazu Lange: „Eine solche Lobby-Fußspur für Gesetze hatten wir lange als Ergänzung zum Lobbyregister gefordert. Die Umsetzung durch die Bundesregierung ist aber nicht ausreichend. Lobbykontakte mit Minister:innen werden weiterhin nicht umfassend veröffentlicht und den Ministerien scheint viel Spielraum gegeben, wie umfänglich sie der Berichtspflicht nachkommen wollen. Dennoch ist die Fußspur-Regelung ein Schritt in die richtige Richtung. Wir werden die Umsetzung in den nächsten Wochen und Monaten genau beobachten. Mit den Daten im Lobbyregister ist dafür eine gute Grundlage geschaffen.“

Effektive Kontrolle und Durchsetzung bestehender Regeln notwendig

Zum jetzigen Zeitpunkt, wenige Tage vor Ablauf der Frist, haben allerdings erst knapp 4.200 Lobbyakteure ihre Einträge an die neuen Anforderungen angepasst, was zwei Drittel der Einträge entspricht. Erfolgt die Eintragung nicht rechtzeitig, ist Lobbyarbeit gegenüber Bundestag und Bundesregierung anschließend nicht mehr möglich, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen.

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