Nach der Veröffentlichung unserer Studie zu den heutigen Tätigkeiten des ehemaligen rotgrünen Kabinetts bekamen wir Post von Schröders Anwalt: Schröder ist nicht Berater des chinesischen Außenministeriums, wie wir mit Rückgriff auf eine Notiz im Spiegel berichtet hatten. Schröder drohte deshalb mit juristischen Schritten. Wir hatten uns an dieser Stelle auf den Spiegel bezogen, bekamen jedoch vom Spiegel auf Nachfrage keine genaueren Angaben zu der Meldung. Somit haben wir keine weiteren Anhaltspunkte für diese Aussage. Wir haben sie deshalb zurückgezogen und aus der Studie herausgenommen.
Das Absurde daran ist, dass wir Schröder im Vorfeld der Studie angefragt hatten, welche Berater-Tätigkeiten er ausübt. In der Anfrage war die vermeintliche Beratertätigkeit für das chinesische Außenministerium explizit erwähnt. Schröder ließ damals über sein Büro mitteilen, er erteile keine Auskünfte zu seinen „privaten Tätigkeiten“. Er hätte diesen Punkt also einfach im Vorfeld klären können, verweigerte jedoch jegliche Angabe – um danach mit dem Anwalt zu drohen, der dafür 1200 Euro Abmahngebühren fordert (die wir nicht zahlen wollen…).
Diese Mischung aus Geheimniskrämerei und juristischen Mitteln ist unserer Meinung nach mehr als schlechter Stil. Es ist nicht akzeptabel, dass sich ehemalige Regierungsmitglieder, die nun als Berater und Lobbyisten tätig werden – häufig in ihren alten Kompetenzbereichen –, auf eine vermeintliche Rolle als Privatperson zurückziehen. Diese Tätigkeiten stehen in einem engen Verhältnis zu ihren vorherigen politischen Aufgaben, und die Öffentlichkeit hat ein Recht auf Aufklärung. Umso mehr im Falle Schröder, der als Ex-Kanzler weiterhin ein Büro in den Gebäuden des Bundestages hat und darüber Zugriff auf das interne Computernetz des Bundestages hat.
Deshalb, Herr Schröder: legen Sie Ihre Tätigkeiten offen!
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