Dass in den Bundesministerien Lobbyisten tätig sind und dass sie auch an Gesetzen mitgeschrieben haben, wissen wir seit langem. Nun ist auch zumindest zum Teil öffentlich, an welchen Gesetzen und Verordnungen sie mitgestrickt haben. Das Bundesinnenministerium beantwortete jetzt eine Anfrage des Grünen Bundestagsabgeordneten Volker Beck. Dieser hatte eine Liste der Gesetze verlangt, an denen Vertreter von Unternehmen und Verbänden mitgewirkt haben, die als so genannte „externe Mitarbeiter“ in den Ministerien saßen, ihr Gehalt größtenteil jedoch weiter von ihren eigentlichen Arbeitgebern erhielten. Diese Liste liegt uns nun vor (pdf).
In den letzten fünf Jahren haben demnach an 30 Gesetzen Lobbyisten aus Unternehmen und Verbänden mitgeschrieben. So arbeiteten z.B. ein Beschäftigter der Deutschen Börse AG und ein Mitarbeiter des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands im Bundesfinanzministerium an der Novelle der Bankenrichtlinie, mit der im November 2006 die Bankenaufsicht neu geregelt wurde. Beide wirkten zudem an einer Verordnung mit, die die Bestimmungen zum Mindesteigenkapital von Kreditinstituten ändert. Dieses berichtete bereits am Samstag die Berliner Zeitung.
Erstaunlich an der Liste ist allerdings, dass im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) angeblich kein externer Mitarbeiter an Gesetzen mitgearbeitet haben soll. Dabei verfügt das Wirtschaftsministerium über die längste Liste externer Mitarbeiter. Aus unserer Sicht ist fraglich, ob die jetzt vorliegende Liste tatsächlich alle Fälle erfasst, bei denen „externe Mitarbeiter“ an Gesetzgebungsprozessen beteiligt waren.
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