Aus der Lobbywelt

Neues Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung kann nur erster Schritt sein

Zusammen mit einer kräftigen Diätenerhöhung hat der Deutsche Bundestag heute ein neues Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung beschlossen. Es ist bedauerlich, dass die während einer öffentlichen Anhörung am Montag geäußerte Kritik nur zu minimalen Änderungen am Gesetzentwurf geführt hat. Die Wirksamkeit des neuen Gesetzes, das am 1. September in Kraft treten soll, ist damit zweifelhaft.
von 21. Februar 2014

Zusammen mit einer kräftigen Diätenerhöhung hat der Deutsche Bundestag heute ein neues Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung beschlossen. Es ist bedauerlich, dass die während einer öffentlichen Anhörung am Montag geäußerte Kritik nur zu minimalen Änderungen am Gesetzentwurf geführt hat. Die Wirksamkeit des neuen Gesetzes, das am 1. September in Kraft treten soll, ist damit zweifelhaft.

Abgeordnetenmandat und Lobbyjobs sind unvereinbar

Zudem darf sich die große Koalition nun in Sachen Transparenz und Korruptionsbekämpfung nicht entspannt zurück lehnen. Weitere Schritte für mehr Transparenz und zu einer Regulierung des Lobbyismus sind dringend notwendig. Insbesondere sollte auf die Neuregelung zur Abgeordnetenbestechung konsequenterweise ein Verbot von Nebentätigkeiten als Lobbyist folgen.

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