Wie viel verdienen Abgeordnete neben ihrem Mandat dazu? In welchen Bundestagsfraktionen sitzen die Spitzenverdiener? Fragen wie diese können seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode auf Grund von erweiterten Transparenzregeln besser als zuvor beantwortet werden (wir berichteten). Auch die gewerkschaftsnahe Otto-Brenner-Stiftung (OBS) hat sich nun die auf der Webseite des Bundestages veröffentlichten Daten zu den Nebentätigkeiten und -einkünften der Abgeordneten genauer angeschaut. Die Studie „Aufstocker im Bundestag“ liefert eine Menge statistisches Anschauungsmaterial und trägt damit dazu bei, das Phänomen der Nebeneinkünfte genauer zu fassen.
Ein Viertel der Abgeordneten verdient dazu
Insgesamt 24 Prozent der Abgeordneten gehen demnach einer bezahlten Nebentätigkeit nach. Davon wiederum sind zwei Drittel Mitglieder der Unionsfraktion. Daraus folgert der Autor der Studie, Herbert Hönigsberger: „Das politische Problem der bezahlten Nebentätigkeiten wird vor allem und überproportional von den Abgeordneten von CDU/CSU erzeugt.“ Konkret gehen laut der Studie 29 Prozent der CDU-Abgeordneten einer bezahlten Nebentätigkeit nach, während die CSU mit einer Quote von 43 Prozent den Spitzenplatz einnimmt. Bei der SPD sind es 19 Prozent, bei der Linken 15 Prozent und bei den Grünen lediglich 11 Prozent.
Diese Quoten dürften im Verlauf der Legislaturperiode noch ansteigen, denn wie Hönigsberger richtig bemerkt, stellten in der vergangenen Periode Vortragshonorare einen beträchtlicher Teil der Nebeneinkünfte dar. Derartige einmalige Einkünfte dürften die Abgeordneten bis zur nächsten Bundestagswahl noch öfter erzielen. Aber auch insgesamt steigt mit fortschreitender Dauer der Legislaturperiode das Ausmaß der Nebentätigkeiten. So lag die Quote der bezahlten Nebentätigkeiten nachgehenden Abgeordneten am Ende der letzten Periode bei rund 40 Prozent.
Mitgliedschaft im Bundestag erhöht Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt
Passend dazu kommt Hönigsberger durch den Vergleich mit der vergangenen Legislaturperiode zu dem Ergebnis, dass die Mitgliedschaft im Bundestag von Abgeordneten dazu genutzt wird, „neue Tätigkeiten auf- und neue gesellschaftliche Funktionen wahrzunehmen“. Das Mandat generiere nicht nur neue Aufgaben als Politiker, sondern auch neue Nebeneinkünfte und Nebentätigkeiten. Im Klartext: Die Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt steigt mir dem Einzug in den Bundestag rapide an. Das entspricht der These, viele Nebentätigkeiten seien in der Praxis auf das Bundestagsmandat bezogen.
Für Unternehmen und Verbände ist es durchaus attraktiv einen Abgeordneten im eigenen Beirat sitzen zu haben oder als Berater zu engagieren. Der direkte Draht ins Parlament wird zum Vorteil im Wettstreit um Informationen und bei der Interessendurchsetzung. Mit einer direkten Wertung hält sich Hönigsberger jedoch zurück: „Wieweit dies im allgemeinen und öffentlichen Interesse ist, steht dahin.“
Anwälte sind die Hauptprofiteure
Mit Blick auf die Anwälte im Bundestag kommt Hönigsberger zu einem klaren Urteil: „Die geltenden Regelungen zu Nebentätigkeiten haben ihre Funktion als Lex Anwalt nicht verloren.“ Anwälte profitierten demnach besonders stark von der Möglichkeit, neben dem Mandat hinzu zu verdienen. Hönigsberger untermauert das mit Zahlen: „Während nur ein Viertel aller MdB bezahlte Nebentätigkeiten ausübt, sind es bei den Rechtsanwälten 70 Prozent.“ Im Umkehrschluss heißt das: Ein Drittel aller Abgeordneten mit Nebeneinkünften sind Anwälte.
Auch wenn Hönigsberger mit Bezug auf die neuen Transparenzregeln zu dem Schluss kommt, mehr Transparenz sei nun nicht mehr erforderlich, wäre aus unserer Sicht mehr Transparenz gerade bei Anwälten notwendig. Sie sollten zumindest die Branche ihrer jeweiligen Mandanten offenlegen müssen. Auch muss endlich klar sein: Das Abgeordnetenmandat verträgt sich nicht mit Lobbyjobs.
Mehr über die Debatte um Nebeneinkünfte in der letzten Legislaturperiode gibt es in unserem Lobbyreport 2013 (pdf).
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