Nebeneinkünfte

Fragwürdige Ehrenämter: Die Rüstungslobby im Bundestag

Der Austausch zwischen Rüstungslobbyisten und Politik ist eng. Im Bundestag haben derzeit mindestens zehn Abgeordnete ehrenamtliche Funktionen in rüstungspolitischen Organisationen. Doch nicht immer werden diese Ehrenämter gleich offengelegt.
von 14. August 2014

Der Austausch zwischen Rüstungslobbyisten und Politik ist eng. Das zeigte erst kürzlich eine Übersicht der Treffen zwischen Spitzenpersonal der Bundesregierung und der Rüstungswirtschaft. Auch einige Bundestagsabgeordnete pflegen regen Kontakt zur Rüstungslobby. Im derzeitigen Bundestag haben mindestens zehn Abgeordnete ehrenamtliche Funktionen in rüstungspolitischen Organisationen. Damit stehen mindestens sieben von 32 ordentlichen Mitgliedern und drei von 32 stellvertretenden Mitgliedern des Verteidigungsausschusses im regelmäßigen Austausch mit Rüstungskonzernen (siehe unsere Übersicht unten).

Leo2A5

Der Kampfpanzer Leopard 2 wird vom deutschen Rüstungskonzern Krauss-Maffei Wegmann hergestellt.

Zu den Vereinen mit guten Kontakten in den Bundestag zählen unter anderem die Deutsche Gesellschaft für Wehrtechnik und der Förderkreis Deutsches Heer. In beiden sind neben Bundestagabgeordneten auch Rüstungsfirmen aktive Mitglieder. Sie dienen der Rüstungslobby als Netzwerk für Kontaktpflege und Interessenvermittlung. In den Vereinen finden sich auch Firmen wieder, die sich Aufträge von der Bundeswehr erhoffen und auf Exportgenehmigungen für Rüstungsexporte angewiesen sind.

Verbindungen zur Rüstungslobby unverzüglich offenlegen

Rüstungspolitische Geschäfte sind politisch hoch brisant und werden in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Daher ist es für Bürgerinnen und Bürger wichtig zu wissen, ob ihre Abgeordneten über Nebentätigkeiten Verbindungen zur Rüstungslobby haben – auch wenn diese nur ehrenamtlich sind. Doch wie der Freitag berichtete, veröffentlichte der verteidigungspolitische Sprecher der Unionsfraktion Henning Otte erst auf Nachfrage seine Verbindungen zu zwei rüstungspolitischen Organisationen. Die Funktionen der Abgeordneten Wolfgang Hellmich (SPD ) und Gisela Manderla (CDU) in der Deutschen Gesellschaft für Wehrtechnik (DGW) sind noch nicht auf der Webseite des Bundestags veröffentlicht.

Hellmich und Manderla geben auf unsere Nachfrage an, dass die Veröffentlichung ihrer Ehrenämter in Vorbereitung sei. Hellmich habe sie bereits dem zuständigen Referat mitgeteilt; er legt seine Funktionen und Mitgliedschaft in rüstungspolitischen Organisationen auf seiner persönlichen Webseite offen. Manderla teilte uns mit, dass sie erst im Mai dieses Jahres in das Präsidium der DGW gewählt worden sei und während der parlamentarischen Sommerpause die Veröffentlichung ihrer ehrenamtlichen Funktionen vorbereite. Sowohl Hellmich als auch Manderla sind Mitglieder des Verteidigungsausschusses.

Nebentätigkeiten besser kontrollieren

Die Verhaltensregeln des Deutschen Bundestags sehen vor, dass alle Abgeordneten ihre Nebentätigkeiten – sowohl bezahlte wie auch ehrenamtliche – dem Bundestagspräsidenten innerhalb von drei Monaten bekannt geben, damit sie auf der Bundestagswebseite veröffentlicht werden. Schon in der vergangenen Legislaturperiode kritisierten wir, dass es bei der Offenlegung von Funktionen u.a. in rüstungspolitischen Organisationen zu Nachlässigkeiten kam.

Wir fordern die Bundesstagsverwaltung auf, die Veröffentlichkeit der Nebentätigkeiten endlich wirksam zu kontrollieren. Hier mangelt es schon seit Jahren an einer unabhängigen und wirksamen Kontrolle der Angaben der Abgeordneten. Zwar sieht der Verhaltenskodex für Abgeordnete Sanktionen bei Falschangaben vor, diese werden aber kaum angewandt. Wir fordern, die Bundestagsverwaltung mit entsprechenden Kapazitäten auszustatten und die Möglichkeiten für Sanktionen zu nutzen.

Übersicht: Ausgewählte Ehrenämter von Bundestagsabgeordneten in rüstungspolitischen Organisationen

Bleiben Sie informiert über Lobbyismus.

Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter.

Datenschutzhinweis: Wir verarbeiten Ihre Daten auf der Grundlage der EU-Datenschutz-Grundverordnung (Art. 6 Abs. 1). Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Zur Datenschutzerklärung.

Teilen

Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar.

Pflichtfelder sind mit * markiert. Neue Kommentare erscheinen erst nach Freigabe auf der Webseite.

Durch Absenden des Kommentars akzeptieren Sie die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten gemäß unserer Datenschutzerklärung.

Interesse an mehr Lobbynews?

Newsletter abonnieren!