Seitenwechsel

Neues Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung reicht nicht aus

Heute treten die neuen Regeln gegen Abgeordnetenbestechung in Kraft. Leider sind sie unzureichend und sollten nachgebessert werden. Als weiterer Schritt sollte konsequenterweise ein Verbot von Nebentätigkeiten als Lobbyist folgen. Außerdem muss die Bundesregierung endlich eine Karenzzeit für ehemalige Regierungsmitglieder einführen.
von 1. September 2014

Heute treten die neuen Regeln gegen Abgeordnetenbestechung in Kraft. Leider sind sie unzureichend und sollten nachgebessert werden. Der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung bleibt in der Neuregelung zu eng gefasst. Ein strafbares Verhalten soll nur dann vorliegen, wenn der oder die Abgeordnete “im Auftrag oder auf Weisung” handelt. Das wird nur schwer nachzuweisen sein. So genannte Dankeschön-Spenden sind nur dann strafbar, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie schon vor einer Handlung des Mandatsträgers vereinbart wurden. Daher ist es fraglich, ob strafwürdiges Verhalten mit dem neuen Gesetz in der Praxis besser verfolgt werden kann.

Grauzonen bei Nebentätigkeiten endlich bereinigen

Die Bundesregierung zeigt insgesamt zu wenig Engagement in Sachen Korruptionsbekämpfung und Stärkung der Demokratie. Wir brauchen weitere Maßnahmen, um die Unabhängigkeit der Abgeordneten sicherzustellen. So sollten Lobbytätigkeiten als Nebenjobs für Abgeordnete ganz verboten werden. Ein Abgeordneter sollte z.B. nicht zugleich Vertreter der Ärztelobby sein.

Karenzzeiten einführen

Knapp ein Jahr nach der Bundestagswahl fehlt zudem immer noch ein Vorschlag für Karenzzeiten von Ex-Regierungsmitgliedern. In den letzten Monaten haben wir zahlreiche brisante Seitenwechsel von ehemaligen Regierungsmitgliedern gesehen, wie etwa Ronald Pofalla oder Dirk Niebel. Finanzstarke Lobbyakteure verschaffen sich so politische Vorteile auf Kosten der Allgemeinheit. Das muss endlich gebremst werden.

LobbyControl fordert eine verbindliche Karenzzeit von drei Jahren für ausscheidende Regierungsmitglieder und hohe Beamte. In dieser Zeit sollen keine Lobbytätigkeiten ausgeführt werden dürfen. Im Zuge der Debatte um den Wechsel von Ronald Pofalla zur Bahn hatte die Bundesregierung angekündigt, eine Regelung für Seitenwechsel von Regierungsmitgliedern vorzulegen. Dies war bereits im Koalitionsvertrag verabredet. Aber bis heute gibt es keinen Entwurf. Die Bundesregierung muss nach Ende der Sommerpause schnell handeln, um nicht unglaubwürdig zu werden.

Weitere Informationen

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