Eine wichtige Rechtfertigung für politische Entscheidungen sind wissenschaftliche Gutachten. Doch solche Rechtfertigungen werden zur Farce, wenn die Neutralität oder Ausgewogenheit der Beratung nicht gesichert ist. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat eine Studie zur Schiedsgerichtsbarkeit beim CETA-Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada von einem Investitionsschutzbefürworter und künftigen Schlichter bei Konzernklagen anfertigen lassen. Einzig und allein diese Studie in Auftrag zu geben, ist fragwürdig.
Umstrittenes BMWi Gutachten zum Investitionsschutz bei CETA
Beauftragt wurde der am Max-Planck Institut für ausländisches und öffentliches Recht tätige Stephan Schill, der im Allgemeinen als Befürworter des Investitionsschutzes gilt und insbesondere das TTIP-Freihandelsabkommen zwischen USA und EU als „Blaupause für ein globales Investitionsschutzregime“ sieht (Schill auf einer Veranstaltung zum Investitionsschutz an der Universität zu Köln am 11.12.2014). Das Gutachten kommt zu dem Fazit, dass das Investitionsschutzkapitel keine Gefahren für die Demokratie mit sich bringe: „Bedenken gegen die investitionsschutzrechtlichen Bestimmungen in CETA im Hinblick auf Haftungsrisiken der Bundesrepublik Deutschland oder die Einschränkung des gesetzgeberischen Handlungsspielraumes sind [daher] zu vernachlässigen.“
Zu ganz anderen Schlussfolgerungen hinsichtlich des Investitionsschutzes in CETA gelangt der Rechtswissenschaftler Markus Krajewski von der Universität Erlangen Nürnberg in seinen Anmerkungen zu Schills Gutachten für die Grüne Bundestagsfraktion. Er sieht weiterhin in CETA „Elemente, die den Gesetzgeber anders einschränken als das Verfassungsrecht“ und kritisiert, dass Schills Gutachten „überwiegend auf Prognosen über das zukünftige Verhalten von Schiedsgerichten“ beruht. Das Gutachten von Schill ist also insgesamt umstritten.
Gutachter mit potentiellem Interessenkonflikt
Stephan Schill ist seit 2013 auf der internationalen Warteliste für Schlichter bei Konzernklagen und steht somit in einem potentiellen Interessenkonflikt. Er verdient zwar noch kein Geld mit Schiedsgerichtsverfahren, könnte dies aber in Zukunft tun. Immerhin ist dieser Umstand in seinem Gutachten in einer Fußnote vermerkt.
Dabei spielt keine Rolle, ob Schill künftig Staaten oder Unternehmen vertreten wird. Jemanden zum Gutachter zu machen, der möglicherweise bald gut an Schiedsgerichtsverfahren verdienen könnte, ist mindestens fragwürdig. Schill wurde übrigens von der Bundesregierung auf die Liste der Schlichter gesetzt.
BMWi muss neutrale wissenschaftliche Beratung sicherstellen
Schill selbst ist hierbei kein Vorwurf zu machen. Aber er ist bei dem kontroversen Thema Investitionsschutz eben kein neutraler Akteur. Ob Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel möglicherweise gar keine neutrale Beratung wollte, sei dahingestellt. Mit der alleinigen Beauftragung Schills als einem Investitionsschutzbefürworter bleibt die Beratung jedenfalls unzureichend. Deshalb ist das BMWi jetzt in der Pflicht, ein zweites Gutachten in Auftrag zu geben, um die Ausgewogenheit und Glaubwürdigkeit der wissenschaftlichen Beratung sicherzustellen. Dies gilt gerade bei einem so umstrittenen Thema wie dem Investitionsschutz bei CETA.
Weitere Infos:
- Studie für das Bundeswirtschaftsministerium zum Investitionsschutz im CETA-Freihandelsabkommen von Stephan Schill
- Anmerkungen zu Schills Studie zum Investitionsschutz in CETA von Markus Krajewski
- Pressemitteilung zur unausgewogenen wissenschaftlichen Beratung des BMWi bei CETA
Bildquelle: © BMWi/Susanne Eriksson
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