Gestern hat die neue EU-Kommission unter Präsident Juncker ihren Arbeitsplan für das kommende Jahr vorgestellt. Dabei ging es auch um die Transparenzinitiative der Kommission und den aktuellen Vorschlag zu einem Lobbyregister. Es ist nun klar, dass die Pläne der Kommission auf einem interinstitutionellen Abkommen beruhen sollen.
Auf dieser Grundlage wird ein Lobbyregister entstehen, dass weiterhin nicht bindend für Lobbyisten wäre, denn für eine wirksame Kontrolle der Angaben der Lobbyisten und für Sanktionen bei Falschangaben braucht es eine gesetzliche Grundlage. Damit bricht die EU-Kommission gleich zu Beginn ihr Versprechen, ein wirklich verpflichtendes Lobbyregister einzuführen. Werden die Pläne der Kommission so umgesetzt, wird das Register in Zukunft zwar verpflichtend genannt, aber faktisch freiwillig bleiben. Lesen Sie mehr hierzu in unserer Pressemitteilung.
Weitere Informationen
- Hier finden Sie die Aufforderung des Europäisches Parlaments ein verpflichtendes Lobbyregister auf gesetzlicher Basis einzuführen.
- Pressemitteilung der Europäischen Ombudsfrau ebenfalls mit der Forderung nach einem verpflichtenden Lobbyregister auf gesetzlicher Basis.
- Die Angaben zu den Lobbyausgaben in der Pressemitteilung finden Sie mit unserem Online-Tool Lobbyfacts.eu
- Die Angaben zu Lobbyausgaben in den USA von Goldman Sachs finden Sie bei Open Secrets.
- Eine detaillierte Kritik des freiwilligen Registers finden Sie in unserer Studie “Rescue the Register” von Juni 2013.
Bleiben Sie informiert über Lobbyismus.
Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter.
Datenschutzhinweis: Wir verarbeiten Ihre Daten auf der Grundlage der EU-Datenschutz-Grundverordnung (Art. 6 Abs. 1). Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Zur Datenschutzerklärung.