Im Plenum des Bundestags wird heute über Anträge von Linken und Grünen zur Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters diskutiert. Die beiden Oppositionsfraktionen fordern wie LobbyControl ein umfassendes Register, in das sich alle Lobbyisten eintragen und Angaben zu ihren Auftraggebern, zur Finanzierung und zu den Themen ihrer Lobbyarbeit machen müssen. In den vergangenen Legislaturperioden hatte vor allem die Union entsprechende Initiativen stets zurückgewiesen. Interessant wird nun, wie sich die SPD als Teil der Regierungskoalition positioniert. In ihrem Regierungsprogramm zur Bundestagswahl 2013 hatte die SPD noch angekündigt: „Damit Entscheidungsprozesse nachvollziehbar werden, wollen wir ein verpflichtendes Lobbyregister auf gesetzlicher Grundlage beim Deutschen Bundestag einrichten.“ In den Koalitionsvertrag fand das Vorhaben jedoch leider – anders als die Einführung von Karenzzeiten für Regierungsmitglieder – keinen Eingang.
Verpflichtendes Lobbyregister ist überfällig
LobbyControl begrüßt daher die Initiative der Opposition und fordert die SPD auf, das Thema Lobbyregister für den Rest der Legislaturperiode – das sind immerhin noch zweieinhalb Jahre – auch ohne Vereinbarung im Koalitionsvertrag weiter zu verfolgen. Zugleich sollte die Union ihre Blockadehaltung aufgeben und sich endlich ernsthaft mit der Frage beschäftigen, wie Interessenvertretung in Deutschland transparenter gestaltet und geregelt werden kann.
Anlass dafür gibt es genug: Zuletzt forderte auch die Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) des Europarats mehr Transparenz bei der Gesetzgebung. So entsprächen laut dem aktuellen Bericht der Staatengruppe die aktuellen Regeln des Bundestags zur Herstellung von Transparenz „nicht mehr der Realität der Lobbyarbeit“. Gemeint ist damit die sogenannte Verbändeliste des Bundestages, die seit 1972 geführt wird. Wie der Name schon sagt, beschränkt sich diese Liste auf Verbände und lässt damit wesentliche Lobbyakteure wie Großunternehmen, Lobbyagenturen und -kanzleien außen vor. Zudem ist die Eintragung in die Liste freiwillig. Selbst wer sich registriert, muss keine umfassenden Angaben machen.
Debatte über Hausausweise
Besondere Brisanz erhält die Frage der Lobbytransparenz auch vor dem Hintergrund der aktuell laufenden Klage der Plattform abgeordnetenwatch.de gegen die Bundestagsverwaltung. Hintergrund ist die Praxis der Vergabe von Hausausweisen für den Bundestag. Während Verbände, die sich in die erwähnte Liste eintragen, bis zu fünf Hausausweise für ihre Lobbyisten bekommen können, bleibt dieser Weg für Unternehmen, Agenturen und Kanzleien verschlossen. Sie können sich ebenso wie unregistrierte Verbände direkt an eine der Fraktionen im Bundestag wenden – ohne Registrierung oder sonstige Transparenzpflichten. Diese Praxis kritisierten wir bereits in unserem Lobbyreport 2013.
Im Gegensatz zu Linken und Grünen weigern sich SPD und Union bisher offenzulegen, für welche Lobbyisten sie Hausausweise befürworten. Nach Recherchen der Süddeutschen Zeitung stellten die beiden Koalitionsparteien im Jahr 2013 immerhin etwa 900 Ausweise für Lobbyisten aus. Das ist knapp die Hälfte aller Hausausweise für Lobbyisten. Daher freuen wir uns über die Klage von abgeordnetenwatch.de. Insgesamt wurden 2013 960 Hausausweise an Lobbyisten über die Bundestagsfraktionen vergeben. Zudem gingen Hausausweise an 575 Organisationen, die in der Verbändeliste eingetragen waren (Stand: 31.12.2014). Tatsächlich zeigt die Vergabe von Hausausweisen, dass die Verbändeliste nicht mehr zeitgemäß ist und die Berliner Lobbyszene nicht mehr widerspiegelt. Wir brauchen erweiterte Transparenzregeln, die für alle Lobbyakteure gelten müssen.
Ein Lobbyregister würde es ermöglichen, die Frage der Hausausweise grundlegend neu zu regeln: Nur wer registriert ist, hat die Chance einen Ausweis zu bekommen. So ist übrigens bereits seit 2011 das Verfahren im EU-Parlament: Wer einen Dauerausweis für das Parlament bekommen möchte, muss sich in das ansonsten freiwillige Transparenzregister eintragen. Zugleich gibt es in Brüssel auch eine große Debatte, wie das Register verpflichtend gemacht werden kann.
Aus Sicht von LobbyControl ist es wichtig, dass ein Lobbyregister nicht nur an die Hausausweise gekoppelt ist. Denn auch ohne Hausausweis lässt sich in Berlin oder Brüssel intensiv Lobbyarbeit betreiben. Deshalb muss ein Lobbyregister für alle verpflichtend sein, die Lobbyarbeit betreiben. Für Bürgerinnen und Bürger muss sichtbar sein, wer versucht die Politik zu beeinflussen, in welchem Auftrag er handelt und wie viel Geld dabei im Spiel ist.
Weitere Informationen:
- Verfolgen können Sie Debatte zum Lobbyregister heute ab ca. 17:50 Uhr im Parlamentsfernsehen auf Kanal 1. Wir werden parallel auf unserem Twitter-Kanal kommentieren.
- Der Antrag „Transparenz herstellen – Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters“ der Linksfraktion
- Der Antrag „Transparenz schaffen – Verbindliches Register für Lobbyistinnen und Lobbyisten einführen“ der Fraktion Bündnis90/Die Grünen
- Unsere Pressmitteilung zum Thema
- Unsere Auswertung der Debatte zu den Anträgen zum Lobbyregister von Grünen und Linken im April 2011
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