Als typische Lobbyakteure auf EU-Ebene kommen einem vor allem große Unternehmen und Wirtschaftsverbände in den Sinn. Weniger ist dagegen darüber bekannt, dass auch Anwaltskanzleien Lobbyarbeit betreiben. Diese stellen nur 90 der aktuell 7910 registrierten Organisationen im EU-Transparenzregister dar. Bei einem Spaziergang durch das Brüsseler Europaviertel sind die unzähligen Büros international tätiger Großkanzleien jedoch kaum zu übersehen. Dies lässt darauf schließen, dass deutlich mehr Anwaltskanzleien europapolitische Entscheidungen beeinflussen – in ihrem eigenen Interesse oder dem ihrer Klienten. Besonders brisant sind dabei die Lobby-Aktivitäten der internationalen, in den umstrittenen Schiedsgerichtsverfahren involvierten Anwaltskanzleien zu TTIP. Aber kaum etwas über diese Lobbyarbeit ist bekannt. Die Anwaltskanzleien können ungestört im Schatten des EU-Transparenzregisters arbeiten und die Vorteile dieser Intransparenz weidlich ausnutzen. Dem freiwilligen Lobbyregister gelingt es trotz allen Anreizen nicht, sie zur Eintragung ins Register zu bewegen.
Warum sich Anwaltskanzleien für TTIP interessieren
Vom derzeit verhandelten transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP versprechen sich die in Schiedsgerichtsverfahren involvierten Kanzleien zusätzliche Einnahmequellen – insbesondere wenn der Investitionsschutz samt Schiedsgerichtsverfahren Teil des Abkommens werden sollte. Die vor Schiedsgerichten ausgetragenen Investor-Staat Klagen basieren auf bilateralen Verträgen, die Regelungen zum Investitionsschutz beinhalten. Durch Freihandelsabkommen wie CETA (EU-Kanada), TTIP oder auch dem transpazifischen Freihandelsabkommen TPP, entstehen somit neue Klagegrundlagen für riesige Wirtschaftsräume, was zu einem erheblichen Anstieg der Schiedsgerichtsverfahren führen könnte. Diese sind für die Kanzleien äußerst lukrativ, denn sie verdienen gleich dreifach – als Vertreter der Kläger und der Verteidiger sowie als Schiedsrichter. Ihre Dienste lassen sich Top-Kanzleien dabei mit bis zu 1000 Euro pro Stunde pro Anwalt bezahlen. So verdiente beispielsweise die Kanzlei Shearman & Sterling im vergangenen Jahr anhand eines einzigen Falles $ 70 Millionen.
Die Top 20 der Schiedsgerichtsbarkeit weltweit
Unsere Partnerorganisation Corporate Europe Observatory (CEO) stellte 2012 eine Liste mit 20 Kanzleien zusammen, die weltweit am meisten in Investitionsschiedsgerichtsverfahren tätig sind. Typischerweise handelt es sich dabei um international tätige und gut vernetzte Großkanzleien, die neben Investitionsschutz in vielen weiteren Feldern aktiv sind. Tatsächlich unterhalten 13 der 20 Kanzleien ein Büro in Brüssel. Das heißt nicht, dass alle dieser 13 Kanzleien zwangsläufig Lobbyarbeit bei den EU-Institutionen betreiben. Allerdings sind nur zwei der Kanzleien überhaupt im EU-Transparenzregister eingetragen. Bei genauerer Betrachtung einiger dieser Kanzleien ist es jedoch schier unglaubwürdig, dass sie keinerlei Lobbyarbeit betreiben.
5 Fallbeispiele: Freshfields, K&L Gates, Hogan Lovells, Sidley Austin, Covington
Die britische Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer ist einer der dominantesten Akteure im Investitionsschutz. Dies ist aber bei weitem nicht ihr einziges Tätigkeitsfeld. Auf ihrer Internetpräsenz preisen sie ihre „engen Verbindungen zu den an der Gesetzgebung beteiligten europäischen Institutionen“ an und werben damit, diese zu begleiten und durch Lobbyarbeit gezielt im Sinne ihrer Klienten beeinflussen zu können. Obwohl Freshfields also nach eigenen Aussagen Lobbyarbeit betreibt, halten sie es nicht für notwendig, einen Eintrag in das EU-Transparenzregister vorzunehmen.
Die US-Amerikanische Kanzlei K&L Gates, die momentan die Bundesrepublik Deutschland gegen den aufgrund des Atomausstiegs klagenden Energiekonzern Vattenfall verteidigt, hat es bisher ebenfalls versäumt, sich ins EU-Transparenzregister einzutragen. Dabei werben K&L Gates auf ihrer Homepage damit, die größte Abteilung für Lobbyarbeit aller weltweit tätigen Anwaltskanzleien zu besitzen. Gleichzeitig ist K&L Gates Mitglied des Transatlantic Business Council, einem der aktivsten Lobbyakteure zu TTIP. Damit verfügt die Kanzlei über zusätzliche Möglichkeiten, Regulierungen und Gesetzgebung in der EU zu beeinflussen.
Die Kanzlei Hogan Lovells – auch sie ohne Eintrag im Register – stellt mit Hugo Paemen sogar einen der zwei Vorsitzenden des Transatlantic Business Council (TABC). Die öffentliche Unterstützung von TTIP durch Publikationen der Kanzlei überrascht also wenig. Hogan Lovells berät nach eigenen Angaben Unternehmen und Verbände beim Herantreten an die EU-Institutionen, um so effektiven Einfluss auf Regulierungen und Gesetzgebung nehmen zu können. Zu den Lobbydienstleistungen von Hogan Lovells gehört laut ihrer Homepage auch, Kunden beim Verfassen von politischen Vorlagen – wie beispielsweise Änderungsanträgen für das Parlament – zu unterstützen.
Sidley Austin bezeichnen ihr Brüsseler Büro als „führend, Unternehmen und Industrieverbänden zu helfen, EU Regulierungen zu lenken und formen.“ Auch zu TTIP macht Sidley Austin nachweislich Lobbyarbeit. So bietet ein „Partner“ Sidley Austins seinen Kunden neben Beratung zum Freihandelsabkommen auch an, deren Unternehmensinteressen an die Unterhändler des Abkommens heranzutragen und sich dafür einzusetzen, dass diese Beachtung finden. Desweiteren gehörte Sidley Austin zu den Hauptsponsoren der EU-US Trade Conference von Forum Europe, die im Februar zum Thema TTIP stattfand. Wir berichteten von dieser Veranstaltung, bei der sich Unternehmen für vergleichbar wenig Geld die Möglichkeit zum Austausch mit politischen Entscheidungsträgern kaufen konnten. Sowohl Handelskommissarin Malmström als auch Bernd Lange, Vorsitzender im Handelsausschuss des Europaparlaments, also zwei zentrale Figuren im Bezug zu den TTIP-Verhandlungen nahmen an der Veranstaltung teil. Trotz augenscheinlicher Lobbyarbeit hat sich Sidley Austin nicht ins Transparenzregister eingetragen.
Vergleichbar mit den bisher beschriebenen Fällen, bieten auch Covington & Burling Lobbytätigkeiten an. Durch ihre engen Verbindungen – Wim van Velzen, „Senior European Policy Advisor“ bei Covington, war zuvor 15 Jahre stellvertretender Fraktionsvorsitzender der konservativen Fraktion im EU-Parlament – hat Convington einen besonders guten Draht zu den europäischen Institutionen. Dennoch war die Kanzlei bis vor kurzem ebenfalls nicht im EU-Lobbyregister eingetragen. Dass sie nun angeben, jährlich zwischen 900.000 und 1 Million Euro für Lobbyarbeit auszugeben, lässt vermuten, um welche Größenordnung es sich auch bei den zuvor genannten Kanzleien handeln könnte.
[button]Mehr Infos zu den Einträgen im EU-Lobbyregister bietet Lobbyfacts[/button]
EFILA: Bloß nicht selbst die Hände schmutzig machen
Im Juli 2014 gründeten mehrere international tätige Kanzleien die European Federation for Investment Law and Arbitration (EFILA), einen „Thinktank“, der eine Plattform für eine „objektive Debatte“ zum Thema internationaler Investitionsschutz bieten soll. Wie objektiv EFILA ist, zeigt sich bereits an den Mitgliedern, die ausschließlich im Bereich Investitionsschutz tätig sind. Für die Großkanzleien wäre eine Aufnahme des Investitionsschutzes in das Freihandelsabkommen TTIP – wie oben bereits beschrieben – äußerst lukrativ. Dementsprechend spricht sich EFILA klar für die Aufnahme der Konzernklagerechte in das TTIP-Freihandelsabkommen mit den USA aus und hat dies beispielsweise in der Konsultation der EU Kommission zur Schiedsgerichtsbarkeit deutlich gemacht.
Nur zwei der neun Mitglieder von EFILA (Shearman & Sterling, Linklaters) haben eigene Einträge im EU-Transparenzregister, die allerdings wenig präzise Auskunft über deren Lobbytätigkeiten geben. EFILA selbst gibt im Registereintrag an, im zweiten Halbjahr 2014 ein Gesamtbudget von 51.000 Euro gehabt zu haben, aber unter 10.000 Euro für Lobbyarbeit ausgegeben zu haben.
Die US-Kanzlei White & Case – ebenfalls Mitglied von EFILA – wirbt auf ihrer Webseite offen damit, durch ihre engen Kontakte zum Europäischen Parlament Lobbyarbeit und „Intervention bei politischen Entwicklungen in der EU“ zu betreiben. Ein eigener Eintrag im Lobbyregister wird dennoch nicht für nötig gehalten, dort taucht White & Case nur als Kunde der Lobby- und Beratungsfirma APCO auf. Weitere Mitglieder von EFILA sind die deutsche Rechtsanwaltskanzlei Luther sowie die schwedische Mannheimer Swartling, die gemeinsam im Namen Vattenfalls die Schadensersatzklage wegen des Atomausstiegs gegen Deutschland führen. Dass Mannheimer Swartling aber auch eigene Lobbyarbeit betreibt, lässt sich eindeutig nachweisen. Am 28.01.2015 fand ein Treffen zwischen Vertretern von Mannheimer Swartling und Kabinettsmitgliedern der Handelskommission statt. Nach den Transparenzregelungen der EU-Kommission müssen Kommissarinnen und Kommissare oder deren Kabinettsmitglieder ihre Treffen veröffentlichen, dürfen aber nur Interessenvertreter von Unternehmen und Verbänden treffen, wenn deren Organisationen im Transparenzregister eingetragen sind. Trotz des fehlenden Registereintrags hat Mannheimer Swartling offensichtlich einen Termin bei der Kommission bekommen und so Gelegenheit erhalten, politische Entscheidungen zu ihren Gunsten zu beeinflussen.
Lesen Sie mehr zu EFILA im Briefing von Corporate Europe Observatory (CEO), Friends of the Earth Europe und dem Transnational Institute (TNI).
Transparenzregelungen der EU-Kommission unzureichend
Wir haben ein Recht darauf zu erfahren, wer in welchem Ausmaß Einfluss auf politische Entscheidungen nimmt. Die aktuellen Regelungen auf EU-Ebene reichen dazu nicht aus. Das gilt insbesondere für Lobbyarbeit zu den umstrittenen Schiedsgerichten im TTIP-Abkommen. Über TTIP könnte die Demokratie sogar weiter ausgehebelt und der Einfluss von Lobbyisten gestärkt werden.
Solange Rechtsanwaltskanzleien, die auf ihren Internetpräsenzen offen damit werben, wie effektiv ihre Lobbyarbeit bei den EU-Institutionen ist, keinen Eintrag im Transparenzregister vornehmen müssen, bleibt die Transparenzoffensive der EU-Kommission eine Farce. Wenn es ihr nicht gelingt, mit ihrem jetzigen Ansatz – ein Register, das die Lobbyisten rechtlich nicht bindet, aber mit Hilfe von Anreizen zur Registrierung bewegt – auch die Lobbyarbeit von Anwaltskanzleien transparent zu machen, muss dieser als gescheitert angesehen werden.
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