Nebeneinkünfte

VW-Affäre: Fragwürdiger Interessenkonflikt im Bundestag

In der aktuellen VW-Affäre spielt der CDU-Bundestagsabgeordnete Stephan Harbarth eine fragwürdige Doppelrolle. Er ist Obmann der CDU-Fraktion im Rechts- und Verbraucherschutzausschuss und damit für die Aufklärung des VW-Skandals zuständig. Gleichzeitig sitzt er im Vorstand der Kanzlei SZA Schilling, Zutt & Anschütz, die von VW in der aktuellen Affäre beauftragt worden ist.
von 19. Oktober 2015

In der aktuellen VW-Affäre spielt der CDU-Bundestagsabgeordnete Stephan Harbarth eine fragwürdige Doppelrolle. Er ist Obmann der CDU-Fraktion im Rechts- und Verbraucherschutzausschuss. In dieser Funktion sollte er eine zentrale Rolle dabei spielen, sich für die Verbraucherbelange im VW-Skandal einzusetzen und die rechtliche Aufklärung zu begleiten. Doch wie die Süddeutsche Zeitung heute berichtet, ist Harbarth gleichzeitig Vorstandsmitglied bei der Kanzlei SZA Schilling, Zutt & Anschütz ist, die VW in der aktuellen Affäre rechtlich unterstützt. Harbarth bezieht von der Kanzlei jährliche Nebeneinkünfte der Stufe 10, was Beträgen von über 250.000 Euro entspricht und ist damit einer der Top-Verdiener im Bundestag.

Funktion als Obmann ruhen lassen

Das Bild zeigt den CDU-Bundestagsabgeordneten Harbarth.

Das Bild zeigt den CDU-Bundestagsabgeordneten Harbarth.

Nach eigenen Angaben wirkt Herr Harbarth nicht persönlich an dem VW-Mandat mit. Dennoch muss er wegen seiner Vorstandstätigkeit bei der Kanzlei gerade bei einem großen und prestigeträchtigen Mandat wie VW als befangen gelten. Wenn Herr Harbarth seine Rolle als Verbraucherschutzpolitiker in der VW-Affäre wahrnehmen möchte, wäre es dringend angebracht, seine Nebentätigkeit bei der Kanzlei aufgeben. Ansonsten sollte er seine Funktion als Obmann ruhen lassen und sich bei allen parlamentarischen Vorgängen und Abstimmungen zur VW-Affäre heraushalten.

Fall Harbarth zeigt: Klarere Regeln zu Nebeneinkünften überfällig

Der Fall Harbarth zeigt, dass es klarerer Regeln zu Nebeneinkünfte bedarf – gerade bei Anwälten und Beratern. Die Befangenheitsregeln für Bundestagsabgeordnete müssen präzisiert und konsequenter umgesetzt werden. Außerdem sollten Abgeordnete dazu verpflichtet werden, offenzulegen aus welcher Branche ihre Mandanten kommen. Grundsätzlicher darf es nicht sein, dass Abgeordnete Nebentätigkeiten als bezahlte Lobbyisten annehmen – und auch bei Anwaltsmandaten, die massiv mit politischen Fragen zu tun haben, wie im Fall VW, muss es Grenzen geben.

Weitere Infos:

Bild: Stephan Harbarth; Foto: Dr. Stephan Harbarth, Mitglied des Deutschen Bundestages; Lizenz: CC BY-SA 3.0.

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