Parteienfinanzierung

Parteienfinanzierung: Lammert fordert Licht

Alle Jahre wieder erscheint der Bericht des Bundestagspräsidenten zur Parteienfinanzierung – wie stets auf Basis einer schon angestaubten Datengrundlage und voller Mahnbescheide an den Gesetzgeber. Unsere Analyse des letzten Lammert-Berichts.
von 1. Februar 2017
Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU)

Bundestagspräsident Norbert Lammert (Foto: Bundestag/Melde CC BY-SA 3.0 DE)

Gestückelte Großspenden, verdecktes Sponsoring, anonyme Kreditgeber: Bundestagspräsident Lammert greift in seinem aktuellen Bericht zur Parteienfinanzierung einige fragwürdige Methoden auf, mit denen die Parteien in Deutschland zum Teil an ihr Geld kommen. Vor allem Lammerts eigene Partei sollte sich seine Kritik zu Herzen nehmen. Denn bislang sträubt sich die CDU gegen mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung.

Alle Jahre wieder erscheint der Bericht des Bundestagspräsidenten zur Parteienfinanzierung – wie stets auf Basis einer schon angestaubten Datengrundlage und voller Mahnbescheide an den Gesetzgeber. Im aktuellen Bericht (seit 17.1.2017 online)  geht es um die Parteifinanzen der Jahre 2012 bis 2014 – also überwiegend um Geldflüsse vor der letzten Bundestagswahl. Bundestagspräsident Lammert (CDU) greift darin jedoch auch aktuelle Vorgänge auf – etwa die „Rent-a-Sozi“-Sponsoringaffäre oder die undurchsichtige Wahlkampfhilfe für die AfD bei den letzten vier Landtagswahlen. Und er trägt erneut diplomatisch als „Anregungen“ formulierte, verfassungsrechtlich fundierte Forderungen vor, die aus Sicht des obersten Wächters über die Parteifinanzen endlich in Reformen umgesetzt werden sollten. Ironischerweise ist es allerdings vor allem Lammerts eigene Partei, die Fortschritte in seinem Sinne blockiert.

Intransparente Großspenden

Etwa bei der Transparenz von Großspenden. Bisher müssen Großspenden über 50.000 Euro unmittelbar nach Eingang veröffentlicht werden. Das lässt Großspendern die Möglichkeit, größere Beträge zu stückeln, um so das Bekanntwerden ihrer Spenden für rund eineinhalb Jahre herauszuzögern. Lammert empfiehlt deshalb, künftig alle Spender mit ihren Spendensummen zu outen, sobald ihre Zahlungen zusammengerechnet die 50.000er Schwelle überschreiten. Zudem will er endlich Parteien bestrafen, die offensichtlich gestückelte Spenden annehmen. Die Annahme solcher Spenden ist zwar längst verboten, Zuwiderhandlungen werden bisher aber nicht betraft – eine von vielen absurden Lücken im Parteiengesetz.

Aus unserer Sicht geht das zwar in die richtige Richtung, reicht aber nicht. Nur durch eine drastische Absenkung der Veröffentlichungsschwelle kann die Verschleierung von Großspenden wie im aktuellen Regensburger Korruptionsskandal verhindert werden. Wir fordern, Spenden ab 10.000 Euro unmittelbar zu veröffentlichen. Ab 2.000 Euro sollten sie in den Rechenschaftsberichten auftauchen.

Regelloses Sponsoring

Die Bundestagsverwaltung muss schon jetzt prüfen, ob Spenden in Sponsoringzahlungen versteckt werden. Das wäre der Fall, wenn das Sponsoring den Wert der dafür erbrachten Gegenleistung der Partei erkennbar übersteigen. Tatsächlich hat die Verwaltung dafür aber keinen objektiven Maßstab: zum einen sind die Parteien rechtlich frei, Preise, Konditionen und Gegenleistungen mit ihren Sponsoren zu vereinbaren. Zum anderen gebe es für die Bewertung von Parteileistungen, so Lammert, „oftmals keinen passenden Vergleichsmarkt“. Warum jedoch beispielsweise die Anzeigenpreise in Publikumszeitschriften keinen Maßstab für die Preise im SPD-Vorwärts oder im CSU-Bayernkurier darstellen sollten, begründet Lammert nicht. Die Anzeigen im Bayernkurier sind, gemessen an der Auflage, etwa doppelt so teuer wie solche im Spiegel.

Um Sponsoring transparenter zu machen, schlägt Lammert vor, in den Rechenschaftsberichten aufzuschlüsseln, wieviel die Parteien jeweils aus Standvermietungen, Anzeigen in Publikationen oder anderen Sponsoring-Formen einnehmen, und bei umfangreichen Sponsorzahlungen auch „detailliertere Angaben im Einzelfall“ zu machen, d. h. Namen, Summen und Gegenleistung der Partei zu nennen. Zudem regt er an,  bestimmte Formen von Sponsoringvereinbarungen zu verbieten, etwa solche, „die die Vermittlung eines exklusiven Zugangs zu Parteivertretern bzw. Entscheidungsträgern zum Gegenstand haben“. Dies entspricht auch einer Forderung unseres Appells „Politik darf nicht käuflich sein“, den Sie hier unterzeichnen können.

In unserem Appell fordern wir zudem, dass eine Transparenzpflicht auch für Sponsoring gelten muss, das über parteieigene Unternehmen abgewickelt wird. Das sieht Lammert ebenso. Die Alternative bestünde Lammert zufolge darin, die unternehmerischen Freiheiten, die die Parteien bisher genießen, insgesamt zu beschneiden. Anders gesagt, könnte den Parteien der Geldhahn „Sponsoring“ auch ganz oder weitgehend zugedreht werden. Das allerdings dürfte sehr viel weitreichendere Konsequenzen für die Parteifinanzen haben als eine bloße Offenlegungspflicht. So sponsorte beispielsweise der Tabakkonzern Philip Morris die Union, SPD und FDP von 2010 bis 2015 mit 544.000 Euro, wie unsere Recherchen kürzlich ergaben.

Anonyme Kreditgeber

Offensiver greift Lammert die alte Forderung der „Weizsäcker-Kommission“ von 1993 auf, auch die Kreditverpflichtungen von Parteien offenzulegen. Durch Kredite kann eine Partei noch massiver von Geldgebern abhängig werden als durch Spenden. Zudem können Spenden in Form von Krediten mit besonders niedrigen Zinsen oder Tilgungsraten maskiert werden. Lammert sieht das Risiko von Abhängigkeit und Einflussnahme vor allem bei Geldgebern, die in den Rechenschaftsberichten als „sonstige Darlehensgeber“ anonym aufgeführt sind. Denn bei ihnen müsse man damit rechnen, dass sie „über eine Kreditvergabe nicht unter den üblichen geschäftlichen Bedingungen eines Kreditinstituts entscheiden, sondern nach Maßgabe politischer, taktischer oder strategischer Gesichtspunkte.“ Insbesondere FDP und AfD stehen überwiegend bei solchen „sonstigen Darlehensgebern“ in der Kreide. Deren Namen sind bislang geheim.

Wahlkampfhilfe durch unbekannte „Hintermänner“

Dass eine politische Wahlkampagne möglich ist, deren Hintermänner und Finanziers gänzlich unbekannt sind, hat nicht nur uns und viele Bürger/innen, sondern auch den Bundestagspräsidenten erschreckt. Unbekannte Großspender steckten 2016 schätzungsweise 1,5 Millionen Euro in Wahlkampfmaterial, mit dem eine inzwischen zum Verein mutierte Briefkastenfirma in vier Landtagswahlkämpfen für die AfD warb. Weil das Geld nicht direkt an die Partei floss, greifen die Transparenzregeln des Parteiengesetzes nicht. Dabei handelt es sich zwar keineswegs um den ersten Fall dubioser, anonymer Wahlkampfhilfe, aber um den mit Abstand größten. Die Summe übersteigt sogar bei weitem die größten Parteispenden der letzten Jahre.

Aus Lammerts Sicht sollte eine Offenlegung solcher Vorgänge nicht durch Änderungen im Parteiengesetz, sondern in den Wahlgesetzen von Bund und Ländern erreicht werden. Wir haben in diese Richtung Vorschläge in unserem aktuellen Eckpunktepapier gemacht. Bürgerinnen und Bürgern sollen weiterhin „Parallelaktionen“ möglich sein, mit denen sie auch ohne Abstimmung mit einer Partei diese in Wahlkämpfen unterstützen können. Zugleich muss aber auch das Interesse der Bürgerinnen und Bürger gewahrt werden, sich über die finanziellen Hintergründe von Wahlkampfmaßnahmen zu informieren. Die Aufsicht darüber sollte bei einer unabhängigen Stelle liegen, die gleichermaßen die Parteifinanzen wie auch die Finanzierung von Wahlkämpfen durch Dritte überwacht. Das dürfte auch im Sinne Lammerts sein. Er beklagt seit Langem mögliche Interessenskonflikte. Schließlich soll der Bundestagspräsident über die Parteienfinanzierung wachen – ist zugleich aber Parteipolitiker.

Ignorierter Finanzwächter

Lammert beschwert sich, dass seine schon mehrmals vorgetragenen Anregungen immer noch nicht umgesetzt wurden. Vielleicht liegt es an der diplomatisch verklausulierten Rhetorik, in die er seine Anregungen stets verpackt. Vielleicht auch daran, dass die Große Koalition bisher überwiegend glaubte, von Intransparenz im Zweifelsfall eher zu profitieren. Dies könnte sich vor der bevorstehenden Wahl ändern, denn die lange Reihe von Spenden- und Sponsorskandalen sind den Bürgerinnen und Bürgern noch gut im Gedächtnis. Die SPD hatte noch für Januar einen Gesetzentwurf angekündigt, der Parteisponsoring transparent machen soll. Es wird höchste Zeit, dass dann auch die Union ihre Blockadehaltung aufgibt.

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Mehr Infos:

Unser Eckpunktepapier zu Sponsoring und Wahlkampffinanzierung (PDF)

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