Köln/Berlin, 6.3.2018 – Der Europäische Gerichtshof hat heute geurteilt, dass die im Investitionsschutzabkommen zwischen den Niederlanden und der Slowakei enthaltene Schiedsgerichtsklausel unvereinbar mit EU-Recht ist. Das hat weitreichende Folgen für die 196 existierenden EU-internen Abkommen. Auch sie sind demnach nicht vereinbar mit Europäischem Recht und müssen gekündigt werden. Deutschland ist davon ebenfalls betroffen.
Max Bank von LobbyControl kommentiert:
„Das EUGH-Urteil markiert den Anfang vom Ende einseitiger Konzernklagerechte in Europa. Das ist gut so. Eine Paralleljustiz für Konzerne ist nicht nur undemokratisch, sondern auch unvereinbar mit EU-Recht. Die Bundesregierung muss Konsequenzen aus dem Urteil ziehen und ihre Schiedsgerichtsklauseln mit anderen EU-Staaten sofort kündigen.“
Bank weiter:
„Wir werten das Urteil auch als Zeichen, dass die in Handelsabkommen vereinbarten Konzerklagerechte zwischen etablierten Rechtsstaaten prinzipiell überprüft werden müssen. Auch in CETA oder TTIP haben solche Klauseln nichts zu suchen. Zur Erinnerung: Mit den Schiedsgerichten können Konzerne Staaten auf entgangene Gewinne verklagen. Die Gerichte tagen im Geheimen. Berufungen sind ausgeschlossen. Das ist schlicht inakzeptabel.“
Hinweis an die Redaktion
Die Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofs finden Sie hier.
Die ausführliche Urteilsbegründung des EUGH finden Sie hier.
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