Die AfD hat jahrelang von verdeckter Wahlkampfhilfe in zweistelliger Millionenhöhe profitiert, die ein wesentlicher Faktor hinter ihren Wahlerfolgen war. Die ganze Zeit hat sie nichts gegen die intransparente Wahlwerbung unternommen. Jetzt, zweieinhalb Jahre nach den ersten Geldflüssen, versucht sie, sich davon zu distanzieren. Das ist unglaubwürdig und grenzt inzwischen an eine Schmierenkomödie.
Dem Briefkasten-Verein, der vordergründig als Initiator der Wahlkampfhilfe fungierte, untersagte der AfD-Bundesvorstand letzte Woche in einem Brief die künftige Nutzung des Logos und des Designs der AfD. Dass der Brief laut dem Spiegel-Bericht noch nicht bei dem Vereinsvorsitzenden Bendels angekommen ist, ließe sich recht einfach erklären: Hinter der Vereinsadresse steckt eben nur ein Briefkasten – die Post wird an die Schweizer PR-Agentur Goal AG weitergeleitet. Da kann es eben etwas dauern, bevor der “Vorsitzende” sie zu sehen bekommt. Auch die Goal AG habe eine Unterlassungsaufforderung erhalten.
Meuthen selber eng verstrickt
AfD-Chef Meuthen leugnet im ARD-Interview (ab Minute 17:30) jeden persönlichen Kontakt zu dem Briefkasten-Verein und geht noch weiter: Er und die Partei hätten „mit denen gar nichts zu tun“.
Aber: Meuthen selbst ist nach eigener Aussage uns gegenüber persönlich befreundet mit dem Macher hinter der Wahlwerbung, Alexander Segert – und hat sich von dessen PR-Agentur Goal AG Anzeigen, Wahlplakate und Webseite bezahlen lassen. Die Zusammenarbeit ist sogar mit Meuthens Unterschrift belegt (siehe ZDF-Frontal 21 vom 29.8.2017). Meuthen hat zudem ein Interview für die Wahlkampfzeitung des Wahlwerbe-Vereins zur Landtagswahl in Baden-Württemberg 2016 gegeben (Abbildung u.a. hier).
Meuthens groteskes Täuschungsmanöver wäre zum Totlachen, ginge es nicht um ein sehr ernstes Thema: verdeckte Wahlbeeinflussung durch anonyme Geldgeber.
AfD versucht Transparenzregeln auszuhebeln
Meuthen versucht aber, diese direkte Unterstützung durch die Goal AG nicht als Parteispende zu werten. Das ist aus Sicht von LobbyControl sachlich abwegig – und es ist politisch hochbrisant, weil Meuthen und die AfD damit versuchen, die Transparenzregeln für die Parteienfinanzierung auszuhebeln. Falls Meuthen und die AfD Erfolg hätten, könnten Konzerne, Vermögende oder ausländische Regierungen Wahlkampagnen für eine Partei unter Mitwirkung von Politikern dieser Partei organisieren, ohne dass die Öffentlichkeit erfährt, wer dahinter steckt. Partei und Politiker müssten nur behaupten, die Kampagne nicht offiziell beauftragt zu haben.
Die Situation wird brenzliger für die AfD
Allerdings scheint die AfD mit dieser Position auf Probleme bei der Bundestagsverwaltung zu stoßen, die für die Kontrolle der Parteifinanzen zuständig ist. Das zeigt an einem Vermerk der AfD im Rechenschaftsbericht 2016 (S. 223): sie behauptet darin einerseits, dass die Unterstützung der Goal AG für Meuthen nach Auffassung der AfD nicht als Parteispende zu werten sei. Zugleich hält sie sich eine Hintertür offen: der Sachverhalt habe nicht endgültig geklärt werden können. Wenn es sich doch um eine Einnahme der Partei handeln würde, könne dieser erst in den folgenden Rechenschaftsberichten verbucht werden. Dieser Vermerk zeigt, dass die AfD selbst weiß, dass ihre Position in dieser Frage wackelig ist. Bei der Bundestagsverwaltung laufen mehrere Prüfverfahren zur Wahlkampfhilfe für die AfD.
Die jetzige Distanzierung deutet daraufhin, dass die AfD die Situation inzwischen heikler einschätzt als zuvor. Lange hatte sie nichts gegen die intransparente Wahlwerbung zu ihren Gunsten unternommen. AfD-Politiker redeten die Unterstützung durch die geheime Gelder klein, sie gaben Unwissenheit vor, bemühten sich in keiner Weise um Aufklärung und führten sogar die Öffentlichkeit in die Irre. Wie etwa Jörg Meuthen, der noch im Mai 2017 versuchte, das ganze Ausmaß seiner Unterstützung durch die Goal AG zu verschleiern.
Selbst im Rechenschaftsbericht 2016 redet die AfD nur von „Werbemaßnahmen“ der Goal AG ohne diese genau aufzulisten. Und sie behauptet, der mögliche Wert habe zum Zeitpunkt des Berichts nicht beziffert werden können. Das war mehr als eineinhalb Jahre nach den Werbemaßnahmen – da hätte Herr Meuthen bei seinem „Freund“ Segert sicher Zahlen in Erfahrung bringen können, wenn das gewollt gewesen wäre.
Klar ist: Wenn die AfD für die Wahlwerbung Verantwortung übernehmen muss, drohen ihr Millionen-Strafen wegen illegaler Parteienfinanzierung. Im Fall von Jörg Meuthen geht es um die Frage, ob es sich am Ende um illegale anonyme Parteispenden handelt (mehr dazu siehe in unserem Bericht von Juni 2018). Die Bundestagsverwaltung ist jetzt in der Pflicht, die Untersuchungen voranzutreiben – und sich keinen Sand in die Augen streuen zu lassen.
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