Nebeneinkünfte

Aserbaidschan-Affäre: Karin Strenz muss sich erklären

Eine Aufarbeitung der Aserbaidschan-Affäre um den ehemaligen CSU-Politiker Eduard Lintner und die CDU-Abgeordnete Karin Strenz steht in Deutschland immer noch aus. Nach Medienberichten muss Strenz nun mit einer Rüge rechnen, weil sie gegen die Verhaltensregeln des Parlaments verstoßen hat. Und sie soll Stellung zu dem Skandal beziehen.
von 17. Dezember 2018

Eine Aufarbeitung der Aserbaidschan-Affäre um den ehemaligen CSU-Politiker Eduard Lintner und die CDU-Abgeordnete Karin Strenz steht in Deutschland immer noch aus. Laut Tagesspiegel muss Strenz nun im Januar mit einer Rüge rechnen, weil sie gegen die Verhaltensregeln des Bundestages verstoßen hat. Nach Informationen der Ostsee-Zeitung beschloss der Ältestenrat am Donnerstagnachmittag zudem, Frau Strenz zu einer Stellungnahme aufzufordern.

Eigentlich muss der Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble dem Europarat bis Ende des Jahres mitteilen, welche Konsequenzen der Bundestag aus dem Bericht zur Aserbeidschan-Korruptionsaffäre zieht. Das ist bislang nicht passiert.

Karin Strenz (unter der CDU-Logo) bei einer Wahlkampfveranstaltung mit Bundeskanzlerin Merkel im September 2016. Bild: Olaf Kosinsky, CC BY-SA 3.0, Ausschnitt) von Olaf Kosinsky Creative Commons Lizenzlogo

Es bleiben offene Fragen

Mit einer Rüge und einer Stellungnahme von Strenz ist es aber nicht getan. Dafür sind zu viele Fragen offen. Eine Feststellung, dass Frau Strenz gegen die Verhaltensregeln verstoßen habe, ist auch noch keine Aufklärung und keine Antwort auf den Untersuchungsbericht des Europarats. Deshalb ist es gut, wenn Frau Strenz sich nochmal erklären muss. Allerdings macht das nur Sinn, wenn der Ältestenrat dann auch nachhakt. Denn die bisherigen Erklärungen von Strenz waren lückenhaft. Einer mündlichen Befragung durch die Untersuchungskommission des Europarats hat sie sich verweigert. Deshalb gibt es weiter viele offene Fragen und Widersprüche:

Politische Reaktion notwendig

Die Aserbaidschan-Affäre erfordert außerdem eine politische Antwort. Der Bundestag muss endlich die Empfehlungen der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) umzusetzen. Das Antikorruptionsgremium fordert umfassendere Regeln für Interessenkonflikte von Abgeordneten und eine verbesserte Kontrolle und Durchsetzung der Anzeigepflichten. Obwohl Deutschland eigentlich bereits im Herbst über Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlungen berichten sollte, ist bisher nichts genaues über den Stand bekannt. Einigen konnten sich die Verhandler der Bundestagsfraktionen in den beteiligten Gremien offenbar noch nicht. Auch dies ist einem starken Parlament wie es der Bundestag sein möchte, nicht würdig.

Hintergrund

Frau Strenz hatte von dem Aserbaidschan-Lobbyisten Eduard Lintner über die Firma Line-M Trade Geld angenommen. Diese Einkünfte hatte sie 2014/15 nicht fristgemäß gemeldet. Dadurch waren ihr Interessenkonflikt nicht sichtbar als sie 2015 als Wahlbeobachterin des Europarats in Aserbaidschan war. Als die Vorwürfe gegen sie kurz vor der Bundestagswahl 2017 bekannt wurden, behauptete Frau Strenz in einer Erklärung kurz vor der Wahl, dass sie „allen rechtlichen Transparenzanforderungen“ nachgekommen sei. Sie hat damit kurz vor der Wahl ihre Wählerinnen und Wähler getäuscht.

Die deutschen Fälle sind Teil eines größeren Skandals: Das autoritäre Regime in Aserbaidschan ist für seine Menschenrechtsverletzungen bekannt. Regimekritiker werden mundtot gemacht und eingesperrt, die Opposition behindert. Für solche Fälle ist eigentlich der Europarat zuständig: er soll über Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wachen (über die EU hinaus, er ist keine EU-Einrichtung). Im Fall Aserbaidschan fiel auf, wie kritische Berichte im Europarat ausgebremst wurden. Im Laufe der Jahre wurden immer mehr Informationen öffentlich, dass dahinter ein großes Lobbynetzwerk Aserbaidschans stand. Mit Geschenken und Geldzahlungen an Europarats-Abgeordnete und Diplomaten wollte sich das Regime eine weiße Weste erkaufen.

Bleiben Sie informiert über Lobbyismus.

Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter.

Datenschutzhinweis: Wir verarbeiten Ihre Daten auf der Grundlage der EU-Datenschutz-Grundverordnung (Art. 6 Abs. 1). Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Zur Datenschutzerklärung.

Teilen

Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar.

Pflichtfelder sind mit * markiert. Neue Kommentare erscheinen erst nach Freigabe auf der Webseite.

Durch Absenden des Kommentars akzeptieren Sie die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten gemäß unserer Datenschutzerklärung.

Interesse an mehr Lobbynews?

Newsletter abonnieren!