Gestern hat der Landtag in Thüringen einen wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz im Lobbyismus und bei der Gesetzgebung gemacht. Künftig soll nachvollziehbar werden, welche Lobbyisten an der Erarbeitung von Gesetzentwürfen in den Ministerien oder am weiteren Gesetzgebungsverfahren im Parlament beteiligt waren. Bisher wird in Thüringen – ebenso wie in den anderen Bundesländern – wenig darüber bekannt, welche Positionen, Argumente und Stellungnahmen bei den Fachleuten in den Ministerien eingehen.
Dabei wäre es wichtig zu wissen, welche Interessen und Forderungen aus der Lobby ihren Weg in ein Gesetz finden wichtig, um einseitiger Einflussnahme vorzubeugen. Mehr Transparenz stärkt zudem die Möglichkeiten des Parlaments, Gesetzentwürfe der Regierung kritisch zu durchleuchten. Zwar soll auch die Parlamentsarbeit selbst transparenter werden, aber hier gibt es bereits mehr Transparenz als auf Seiten der Regierung. Und in den Ministerien werden die allermeisten Gesetzentwürfte entwickelt, formuliert, abgestimmt. Erst dann erreichen sie das Parlament. Die Lobbyarbeit gegenüber den Ministerien ist also von besonderer Bedeutung und bisher besonders intransparent.
Thüringen weist den Weg
LobbyControl fordert daher schon lange die Einführung einer sogenannten „Legislativen Fußspur“, die dokumentiert, wie die Beteiligung von Interessenvertretern bei der Gesetzeserarbeitung aussah. Deshalb ist es sehr erfreulich, dass Thüringen nun mit dem neuen Gesetz einen wichtigen Schritt in diese Richtung geht. Mit dem etwas sperrig klingenden „Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz“ (heißt wirklich so) geht Thüringen weiter als die Bundesregierung, die im letzten Jahr ebenfalls beschloss, Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen künftig veröffentlichen zu wollen. Anders als auf Bundesebene sollen in Thüringen nämlich auch Papiere oder E-Mails veröffentlicht werden, die außerhalb der offiziellen Beteiligungsverfahren eingegangen sind. Das ist eine wichtige Verbesserung und weist den Weg auch für andere Länder und die Bundesregierung.
Es gibt aber auch Schwachstellen
Trotz diesem insgesamt positiven Schritt, zeigen sich aber auch einige klare Schwächen. Insbesondere, dass die Veröffentlichung der Stellungnahmen von der Zustimmung der Lobbyisten abhängen soll, ist natürlich ein großer Nachteil und hat das Potenzial, die Regelung zu entkernen. Immerhin soll öffentlich gemacht werden, wenn ein Lobbyakteur der Veröffentlichung einer Stellungnahme nicht zustimmt. Das dürfte einen gewissen Druck ausüben. Aber auch an weiteren Stellen sollte noch nachgebessert werden, damit konkrete Lobbyeinflüsse auf die Gesetzesentstehung wirklich nachvollziehbar werden. Welche Elemente eine wirksame Legislative Fußspur – viele sprechen auch von „Fußabdruck“ haben sollte – haben wir in unserem Lobbyreport 2017 (pdf) aufgezeigt.
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