Die ersten Strafen für die AfD wegen illegaler Parteispenden stehen kurz bevor. Letzte Woche kündigte die Bundestagsverwaltung einen Strafbefehl über 130.000 Euro an dafür, dass AfD-Politiker Guido Reil verdeckte Wahlkampfhilfe von einer Schweizer Werbeagentur angenommen hatte. Und AfD-Chef Jörg Meuthen hat eine Spenden-Affäre nach gleichem Muster am Hals. In seinem Fall soll die Strafe 270.000 Euro betragen, wie gestern bekannt wurde. Meuthen versucht sich bis heute aus der Verantwortung zu stehlen. Aber seine Argumente sind nicht stichhaltig. Wir haben seine Ausflüchte einem Realitäts-Check unterzogen.
Die AfD profitiert seit 2016 von dubiosen Geldflüssen und Wahlkampfmaßnahmen. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Schweizer Agentur Goal AG. Ihr Chef Alexander Segert ist ein Freund von AfD-Chef Jörg Meuthen. Die Goal AG hat Meuthens Landtagswahlkampf 2016 mit Großplakaten, Anzeigen, Flyern und einer Webseite unterstützt. Die wahren Geldgeber dahinter sind bis heute unbekannt.
Fakt ist: Meuthen stimmte dieser verdeckten Wahlkampfhilfe explizit zu. Er war der erste AfD-Politiker, der direkt von verdeckter Wahlkampfhilfe der Goal AG profitiert hat. Später wurde auch Guido Reil nach dem selben Muster mit einer Plakatkampagne unterstützt, deren Wert die Bundestagsverwaltung auf über 44.000 Euro beziffert. Der Wert der Wahlwerbung im Fall Meuthen bei 89.800 Euro liegen. Die Bundestagsverwaltung stuft diese Unterstützung als Parteispenden ein. Da das Parteienrecht anonyme bzw. weitergeleitete Spenden verbietet, soll die AfD den dreifachen Wert als Strafe zahlen, also 270.000 Euro. (Einen Überblick über Meuthens Spenden-Affäre können Sie am Ende des Artikels nachlesen.)
Letzte Woche äußerte sich Meuthen im Interview mit dem Deutschlandfunk (DLF) zur Spenden-Affäre, in dieser Woche auch in der WELT – mit fadenscheinigen Ausflüchten. Wir haben seine Aussagen einem Realitäts-Check unterzogen:
Meuthens Ausflüchte
Meuthen im DLF: „Also zunächst einmal, ich habe von niemandem Geld erhalten. Ich habe niemandem Geld gezahlt, ich habe von niemandem Geld erhalten.“
Kommentar LobbyControl: Meuthen hat Sachspenden für seinen persönlichen Wahlkampf erhalten, also geldwerte Leistungen. Das ist so gut wie Geld. Meuthen hat davon in seinem Wahlkampf und in seiner politischen Karriere persönlich profitiert.
Meuthen im DLF: „Ich habe keine Aufträge erteilt. Ich habe eine Freistellungserklärung unterschrieben, und das ist alles.“
LobbyControl: Meuthen war von Anfang in die verdeckte Wahlkampfhilfe eingeweiht. Schon im Herbst 2015 stimmte er bei einem Treffen mit Segert der Unterstützung durch die Goal AG zu. Mit seiner Freistellungserklärung hat er akzeptiert, verdeckte Wahlkampffinanzierung zu erhalten und aktiv daran mitgewirkt. Er trägt dafür die persönliche Verantwortung.
Meuthen im DLF: „Und wir haben, weil die Bundestagsverwaltung da nachfragte, auch in meinem Fall habe ich mich dann an den Chef der Werbeagentur gewandt, habe gesagt, ich brauche die Namen und die konkreten Zahlen, weil die Bundestagsverwaltung hier Auskunft haben möchte.“
LobbyControl: Meuthen räumt damit ein, seine Spende akzeptiert zu haben, ohne zu wissen, woher das Geld kommt. Anonyme Parteispenden sind aber illegal.
Meuthen im DLF: „Dann habe ich eine Liste bekommen mit Namen und Zahlen, bin davon ausgegangen, dass die selbstverständlich stimmt, das war im August letzten Jahres, und seitdem haben wir auch keinen neuen Sachstand.“
LobbyControl: Meuthen hatte genug Grund, die Angaben der Goal AG zu hinterfragen. Er wusste, dass die Goal AG der maßgebliche Akteur hinter dem Briefkasten-Verein ist, der die AfD mit Wahlkampagnen in Millionenhöhe unterstützte. Er wusste, dass es dort ein großes Interesse gibt, die Geldgeber geheim zu halten. Er hat zudem selbst den Chef der Agentur als einen Freund bezeichnet. Ist es plausibel, dass Meuthen nichts darüber wusste, aus welchen geheimen Geldquellen die Arbeit der Goal AG finanziert wurde? Wenn ja, wäre es seine Pflicht gewesen, sich auf eine solche dubiose Geschichte gar nicht einzulassen.
Meuthen im DLF: „Ich habe das fristgemäß oder meine Partei hat das fristgemäß der Bundestagsverwaltung über die Bundesgeschäftsstelle gemeldet. Da liegt es nun seit August letzten Jahres, und seither haben wir von der Bundestagsverwaltung in der Angelegenheit auch nichts mehr gehört.“
LobbyControl: Erst als die Bundestagsverwaltung Fragen stellte, hat Meuthen geantwortet. Er hat nichts von sich aus gemeldet. Im Gegenteil: Meuthen wollte diese Wahlkampfhilfe geheim halten. Sie ist nur durch journalistische Enthüllungen an die Öffentlichkeit gekommen. Selbst dann wollte Meuthen das ganze Ausmaß der verdeckten Spenden vertuschen. Er versucht auch zu argumentieren, dass diese Sachspenden gar nicht als Spenden zu werten seien. D.h. er wollte diese geheimen Gelder von den Transparenzregeln des Parteienrechts ausnehmen.
Im WELT-Interview vom 11. März behauptet Meuthen zudem, die Wahlwerbung der Goal AG für ihn sei nicht als Parteispende zu werten, weil die Partei nichts damit zu tun habe:
Meuthen in der WELT: „Die Partei hatte null Einfluss auf diese Unterstützungsleistungen, mehr noch, die Partei hat nicht einmal davon gewusst.“
LobbyControl: Diese Argumentation ist nicht stichhaltig, ja geradezu grotesk. Meuthen tut so, als sei er nicht Teil der AfD – und das als ihr Vorsitzender und Spitzenkandidat. Eine Partei handelt immer durch ihre Funktionäre und Repräsentanten. In diesem Fall hatte die AfD durch ihren Vorsitzenden Jörg Meuthen Einfluss auf die Unterstützungsleistungen. Bereits im Herbst 2015 hatte Meuthen laut schriftlicher Auskunft an LobbyControl mit der Goal AG über die Unterstützung gesprochen, ihr später mit einer Freistellungserklärung ausdrücklich zugestimmt. Der Parteivorsitzende Meuthen trägt persönlich Verantwortung, das liegt schwarz auf weiß vor. Ohne seine Mitwirkung hätte die verdeckte Kampagne der Goal AG nicht stattfinden können. Deshalb muss sich die AfD das als Spende zurechnen lassen.
Meuthen in der WELT: "Der Gegenwert (der Wahlkampfhilfe) beläuft sich auf insgesamt 89.800 Euro. Diese Zahl weiß ich übrigens erst seit August 2018. (...) Nach Auskunft Segerts, ebenfalls aus dem August 2018, gab es wohl zehn Unterstützer (...)"
LobbyControl: Meuthen behauptet also, ihm sei erst im August 2018 bekannt geworden, wie groß der Umfang der Unterstützungsleistung war und dass sie nicht von Segert persönlich, sondern von Dritten finanziert wurde. Das ist abwegig. Der Umfang der Werbekampagne muss ihm allerspätestens während seines Wahlkampfs 2016 klar gewesen sein, als ihm die zahlreichen Werbemittel mit seinem Namen, seinem Bild, dem Logo und den Farben seiner Partei überall in seinem Wahlkreis begegneten. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte er sich bei Segert vergewissern müssen, ob dieser – als Chef einer kleinen Agentur – so viel aus eigener Tasche überhaupt aufbringen könnte, oder ob die Mittel von Dritten stammen und von wem genau. Denn die Annahme von weitergeleiteten Spenden mit verdecktem Absender ist laut Parteiengesetz ausdrücklich verboten. Doch Meuthen war das Gesetz zumindest gründlich egal - oder er war von vornherein über Umfang und Hintergründe der Strohmannspende informiert. Beides ist schuldhaftes Handeln, sprich: strafbar.
Meuthen in der WELT zur Identität der Geldgeber: „Meine Partei muss dazu auch nichts darlegen, weil dies ein Vorgang nur zwischen ihnen und der Goal AG ist.“
LobbyControl: Meuthen versucht hier einen gesetzwidrigen Vorgang, an dem er und seine Partei beteiligt sind, als Privatsache unter Dritten darzustellen, die die Öffentlichkeit nichts angehe. Doch wenn Spender über zwischengeschaltete Akteure an eine Partei spenden, hat die Partei sehr wohl mit diesem „Vorgang“ zu tun, denn sie ist der Empfänger der Zuwendungen. Wenn anonyme Geldgeber Strohfirmen oder Strohleute einschalten, um Parteispenden weiterzuleiten, ist das nicht deren Privatsache. Es ist illegal, gerade weil und insoweit eine Partei dabei als Empfänger involviert ist. Parteien unterliegen besonderen Regeln - in öffentlichem Interesse. Um das öffentliche Interesse weiß Meuthen, wie seine Kritik an anderen Parteien zeigt:
Meuthen in der WELT: „Ich kritisiere bei anderen Parteien, dass die mit schwarzen Kassen in Dimensionen gearbeitet haben, die das hier zur Rede Stehende weit übersteigen, und dass sie durch Firmenbeteiligungen ganz andere Einkünfte erzielen.“
LobbyControl: Wer Unrecht begeht, kann sich nicht darauf berufen, dass andere in der Vergangenheit ebenfalls Unrecht taten. Wenn Meuthen dies dennoch implizit versucht, als Vorsitzender einer Partei, die immer wieder öffentlich behauptet, es anders als die Akteure "von gestern" machen zu wollen, hinterlässt das einen besonders faden Beigeschmack. Meuthen sollte wissen, dass im Fall der schwarzen Kassen von Helmut Kohl Geldstrafen von über 44 Millionen Euro verhängt wurden – und zudem für einige Beteiligte an der CDU-Spendenaffäre auch Haftstrafen. Funktionäre traten zurück, Kohl wurde der Ehrenvorsitz aberkannt, und das Parteiengesetz wurde in einigen (zu wenigen) Punkten verschärft, um ähnlichen Missbräuchen künftig vorzubeugen. Wenn nun die AfD wegen ihrer Spendenaffäre zur Rechenschaft gezogen wird, ist das nur Ausdruck des Prinzips, das gleiches Recht für alle gelten soll.
Meuthen in der WELT: "Wir werden, sollte die Bundestagsverwaltung eine solche Strafzahlung tatsächlich festlegen, dagegen sofort Widerspruch einlegen und gegebenenfalls vor Gericht gehen."
LobbyControl: Das setzt dem Ganzen die Krone auf. De facto will die AfD damit durchsetzen, dass verdeckte Einflussnahme auf Wahlen straffrei bleibt. In der Konsequenz wären komplette Wahlkampagnen im Look einer Partei von der Rechenschaftspflicht der Parteien ausgenommen, selbst wenn hochrangige Parteipolitiker davon wissen und daran mitwirken. Der verdeckten Manipulation unserer Demokratie durch Konzerne, Superreiche oder ausländische Akteure wäre damit Tür und Tor geöffnet.
Hintergrund: Meuthens Spenden-Affäre
Die Goal AG finanzierte während des Landtagwahlkampfs in Baden-Württemberg 2016 Anzeigen und Großplakate für den den damaligen AfD_Spitzenkandidaten Jörg Meuthen. Sie erstellte auch Meuthens Webseite für den Wahlkampf. Alle Materialien der Goal AG waren wie AfD-Materialien gestaltet. Dass die Goal AG und separate Geldgeber dahinter standen, blieb verborgen.
Im Mai 2017 räumte Meuthen ein, dass seine Webseite von der Goal AG gemacht wurde. Dies sei ein „unentgeltlicher Freundschaftsdienst“ Segerts gewesen, den er persönlich kenne. Auf Nachfragen von LobbyControl verschwieg er, dass die Goal AG auch Anzeigen und Plakate für ihn bezahlt hatte. Dies gab er erst nach weiteren Recherchen Ende August zu.
Um nicht unter das Parteiengesetz zu fallen, behauptete Jörg Meuthen, dass die Unterstützung durch die Goal AG nicht als Parteispende zu werten sei. Diese Argumentation ist nicht überzeugend. Offensichtlich drang die AfD damit auch bei der Bundestagsverwaltung nicht durch. Diese hat ein Prüfverfahren zu Meuthens Spenden-Affäre eingeleitet. Im Sommer 2018 stufte die Bundestagsverwaltung in einer vorläufigen Einschätzung die Wahlkampfhilfe für Meuthen als unzulässige Spenden ein. Die AfD erstattete als Reaktion darauf „vorsorglich“ einen Teil des Werts der Wahlkampfhilfe an die Bundestagsverwaltung. Das waren damals aber nur 4500,76 Euro für die Anzeigen in der Lokalpresse. Der Gesamtwert dürfte deutlich höher liegen.
Im August 2018 hat die AfD als Reaktion auf das Prüfverfahren der Bundestagsverwaltung eine Liste der angeblichen Geldgeber übermittelt. Diese stammt von der Goal AG, die Spendernamen überschneiden sich laut Medienberichten mit den falschen Spendernamen für die Spenden an Alice Weidel 2017.
Bei der Weidel-Liste geht die Staatsanwaltschaft nach ersten Ermittlungen davon aus, dass die gemeldeten Namen nicht die echten Spender sind. Sie wurden offensichtlich gefragt, ob sie ihren Namen zur Verfügung stellen. Zumindest in zwei Fällen sollen angebliche Spender bei Vernehmungen angegeben haben, man habe ihnen dafür Geld geboten. Dies wirft auch im Fall Meuthen die Frage auf, ob die Spenderliste echt ist oder ein erneutes Vertuschungsmanöver.
Das Verfahren der Bundestagsverwaltung ist noch nicht abgeschlossen. Nach der Vorentscheidung im Fall Reil muss Meuthen aber damit rechnen, dass die Wahlkampfhilfe der Goal AG auch in seinem Fall als illegal eingestuft wird. Dann wird Meuthens persönliche Verantwortung für diese Vorgänge erneut zum Thema werden.
Weitere Informationen
• Die Schatten-Finanzen der AfD: Fragen und Antworten (Stand: Ende November 2018)
Bleiben Sie informiert über Lobbyismus.
Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter.
Datenschutzhinweis: Wir verarbeiten Ihre Daten auf der Grundlage der EU-Datenschutz-Grundverordnung (Art. 6 Abs. 1). Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Zur Datenschutzerklärung.