Pressemitteilung

AfD-Urteil: Rote Karte für Parteichef Meuthen

Berlin, 9.1.2020 – LobbyControl begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin gegen die AfD. Die Wahlkampfhilfe der Schweizer Goal AG für Parteichef Jörg Meuthen ist damit gerichtlich als illegale Parteispende eingestuft worden. Die AfD sollte jetzt endlich aufhören, gegen die Transparenzregeln für Parteien zu kämpfen. Auch Jörg Meuthen muss Konsequenzen ziehen und als Parteivorsitzender zurücktreten. Er […]
von 9. Januar 2020

Berlin, 9.1.2020 - LobbyControl begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin gegen die AfD. Die Wahlkampfhilfe der Schweizer Goal AG für Parteichef Jörg Meuthen ist damit gerichtlich als illegale Parteispende eingestuft worden. Die AfD sollte jetzt endlich aufhören, gegen die Transparenzregeln für Parteien zu kämpfen. Auch Jörg Meuthen muss Konsequenzen ziehen und als Parteivorsitzender zurücktreten. Er trägt persönliche Verantwortung für die verdeckten Geldflüsse, wie das Gericht bestätigte.

„Die AfD versucht seit Jahren, sich an den Transparenzregeln im Parteiengesetz vorbei zu mogeln. Es ist gut, dass das Gericht ihr jetzt die rote Karte gezeigt hat“, erklärt Annette Sawatzki von LobbyControl. „Anonymes Geld hat in der Politik nichts zu suchen. Wahlkampagnen, deren Geldgeber ihre Identität verschleiern, verzerren den politischen Wettbewerb und manipulieren die öffentliche Meinungsbildung.“

„Jörg Meuthen muss jetzt Konsequenzen ziehen und zurücktreten: Er trägt persönlich die Verantwortung für diese illegale Wahlkampfhilfe“, fordert Sawatzki. „Er war von Anfang an eingeweiht und hat lange versucht, die Vorgänge in der Öffentlichkeit zu vertuschen. Jetzt sind seine Ausreden wie ein Kartenhaus in sich zusammengestürzt.“

Die AfD will gegen das Urteil in Berufung gehen. Zugleich geht sie gegen einen weiteren Strafbescheid gerichtlich vor. Dabei geht es um verdeckte Wahlkampfhilfen der Goal AG für Guido Reil. Auch bei den illegale Strohmann-Spenden für den Wahlkampf von Alice Weidel will die AfD gegen den absehbaren Strafbescheid vorgehen.

Annette Sawatzki: "Die AfD sollte aufhören, gegen die Transparenzregeln für Parteien zu kämpfen. Sie muss endlich Konsequenzen aus den Spendenskandalen ziehen, statt die Justiz sinnlos zu beschäftigen. Ein erster Schritt wäre, es mit dem heutigen Urteil bewenden zu lassen und auf Klagen in den Fällen Weidel und Reil zu verzichten. Nach dem heutigen Urteil ist noch einmal klarer, dass sie auch in diesen Fällen wahrscheinlich verlieren wird."

Mit dem Urteil ist ein weiterer Schritt in der Aufarbeitung der AfD-Spendenaffäre gemacht worden. Aber es laufen noch zahlreiche Prüfverfahren der Bundestagsverwaltung sowie staatsanwaltschaftliche Ermittlungen. Unter anderem sind die Geldquellen für die millionenschwere Wahlkampfhilfe eines Briefkasten-Vereins für die AfD weiterhin unbekannt. Klar ist nur, dass auch bei dieser Millionenspende die Schweizer Goal AG der zentrale Akteur war - wie im Fall Meuthen.

„Die AfD-Spendenaffäre zeigt, dass das Parteienrecht verbessert werden muss. Notwendig sind Präzisierungen und schärfere Sanktionen, mehr Kapazitäten und Kompetenzen für die Prüfbehörde. Das gilt auch für Wahlwerbung durch Dritte. Die AfD wollte hier ein Schlupfloch nutzen. Im Fall Meuthen hatte sie damit keinen Erfolg, aber die viel umfangreichere Wahlwerbung eines Briefkastenvereins für die AfD ist aufgrund dieser Lücke immer noch intransparent. Millionenspenden geheimer Geldgeber haben den Einzug der AfD in die Parlamente gefördert, noch immer sind die Vorgänge weitgehend unaufgeklärt. Eine solche Manipulation des politischen Wettbewerbs ist für eine Demokratie unerträglich“, so Sawatzki.

Kontakt:

LobbyControl Berliner Büro
Telefon: +49 (0)30/ 4 67 26 72 11
mail: presse@lobbycontrol.de

Hintergrund

Zur Hintergrundinformation finden Sie hier ein vierseitiges Briefing zum Fall Meuthen, das den Stand der Recherchen zusammenfasst (mit Infografik): Meuthen-Briefing (pdf)

Die AfD und Jörg Meuthen hatten behauptet, die verdeckte Wahlkampagne der Goal AG sei nicht als Parteispende zu werten. Diese Argumentation hat das Gericht aber nicht überzeugt. Zu Recht. Das Parteienrecht sieht ausdrücklich vor, dass Sachspenden wie Geldspenden verbucht und offengelegt werden müssen.

Zudem gelten auch „Maßnahmen durch andere, mit denen ausdrücklich für eine Par­tei geworben wird“ als Einnahme, wenn die Partei Einfluss auf diese Maßnahmen hatte. Dieser Einfluss ist mit der Mitwirkung von Meuthen an der verdeckten Wahlkampagne gegeben und schwarz auf weiß belegt: Meuthen hatte der Unterstützung durch die Goal AG laut eigener Aussage bei einem „privaten Gespräch“ mit Goal AG-Chef Alexander Segert im Herbst 2015 zugestimmt. Im Februar 2016 übernahm Meuthen gegenüber einem lokalen Verlag die rechtliche Verantwortung für die Anzeigen und die Verteilung von Flyern. Die Webseite der Goal AG für Meuthen enthielt zudem Termine und Videobotschaften Meuthens. Das setzt eine enge Abstimmung der Goal AG mit dem Wahlkampf-Team von Meuthen voraus. (Details und Belege im Briefing)

Auch die Argumentation der AfD, es habe sich um eine persönliche Zuwendung für Meuthen gehandelt, nicht aber für die Partei, wurde zu Recht abgewiesen: Das Werbematerial enthielt eindeutig Werbung für die AfD und verwendete deren Logo.

Der Fall Meuthen ist nur ein Teil des sich seit 2016 ausweitenden Spendenskandals um die AfD. Dieser umfasst auch verdeckte Unterstützung für Guido Reil, Strohmann-Spenden für Alice Weidel sowie millionenschwere Wahlkampfhilfe zugunsten der Gesamtpartei durch einen Briefkasten-Verein. In allen Fällen wurden die Geldflüsse aus bzw. über die Schweiz gelenkt und sind die Geldgeber bis heute unbekannt. Klar ist bisher nur, dass die Schweizer Goal AG nicht nur im Fall Meuthen, sondern auch im Fall Reil sowie im Fall des Briefkasten-Vereins ein zentraler Akteur war.

Mehr Informationen dazu in der Lobbypedia:
Goal AG
Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheiten

Bleiben Sie informiert über Lobbyismus.

Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter.

Datenschutzhinweis: Wir verarbeiten Ihre Daten auf der Grundlage der EU-Datenschutz-Grundverordnung (Art. 6 Abs. 1). Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Zur Datenschutzerklärung.

Teilen

Interesse an mehr Lobbynews?

Newsletter abonnieren!