Berlin, 28.10.2020 - Am heutigen Donnerstag sollte es so weit sein: Der Bundestag sollte über das seit Wochen zwischen Union und SPD verhandelte Gesetz zur Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters für Bundesregierung und Bundestag abstimmen. Doch die Abstimmung wurde kurzfristig von der Tagesordnung genommen. Die Transparenz-Organisation LobbyControl sieht die Verantwortung dafür vor allem bei CDU und CSU, die es ablehnen, über weitere Verbesserungen wie einen "Exekutiven Fußabdruck" zu verhandeln.
„Nach der Amthor-Affäre sollte alles schnell gehen. Union und SPD hatten sich bereits Anfang Juli im Grundsatz auf ein Lobbyregister und auch einen exekutiven Fußabdruck geeinigt, der für mehr Transparenz im Gesetzgebungsprozess sorgen soll“, sagt Timo Lange von LobbyControl. „Die Fußspur soll zeigen, wie Lobbyisten an der Erarbeitung einzelner Gesetze beteiligt waren. Das ist ein wichtiger Baustein für mehr Transparenz. Ausgerechnet hier steht die Union nun auf der Bremse. Der anfängliche Ehrgeiz unter dem Druck der Skandale um Amthor sowie Guttenberg und Wirecard scheint erschlafft. Wir fordern ein umfassendes Lobbyregister mit weniger Ausnahmen und einer exekutiven Fußspur. Das wäre ein wichtiges Signal an die Bürgerinnen und Bürger vor dem Wahljahr 2021.“
Lobbyregister und Fußabdruck gehören zusammen
Im Kern schafft das Lobbyregister Regeln für Lobbyisten und macht transparent, wer in wessen Auftrag, mit welcher Finanzierung auf politische Entscheidungen Einfluss nehmen will. Der exekutive Fußabdruck zeichnet nach, wer konkret an der Erabeitung von Gesetzentwürfen beteiligt war. Die allermeisten Gesetzentwürfe entstehen in den Ministerien der Bundesregierung.
Breite Zustimmung zum exekutiven Fußabdruck
„Genau hier setzt die exekutive Fußspur an, ohne sie bleibt das Lobbyregister unvollständig. Das war auch die einhellige Einschätzung der Sachverständigen bei der öffentlichen Anhörung im Bundestag“, so Lange weiter. „Es ist sehr bedauerlich und unverständlich, dass die Union nun auf den letzten Metern wieder zur Transparenz-Blockiererin wird. Wir fordern die Union und das Innenministerium auf, sich auf den Vorschlag einer exekutiven Fußspur einzulassen, so wie dies von vielen Experten, Verbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen klar befürwortet wird. Auch das Justizministerium spricht sich inzwischen dafür aus. Überzeugende Argumente gegen diese wichtige Erweiterung des Lobbyregisters habe ich bisher nicht vernommen“, kritisiert Lange.
Hintergrund
Die erste Lesung des Lobbyregister-Gesetzes der großen Koalition fand am 8. September statt. Bereits zu diesem Zeitpunkt kündigten die Koalitionsfraktionen an, den Entwurf mit einem Änderungsantrag ergänzen zu wollen, um auch Lobbyarbeit gegenüber der Bundesregierung im Register zu erfassen. Der entsprechende Änderungsantrag liegt auf Grund der unterschiedlichen Vorstellungen weiterhin nicht vor. Die zweite und dritte Lesung wird daher frühestens in der 47. KW erfolgen, eine weitere Verschiebung erscheint aber wahrscheinlich.
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