Vor zwei Wochen haben wir ein Rechtsgutachten veröffentlicht, das klarstellt: Der CDU-Vorstand ist rechtswidrig zusammengesetzt, weil die Partei dem Lobbyverband Wirtschaftsrat ständige Teilnahmerechte in ihrem wichtigsten Gremium einräumt. Noch immer hat sich die CDU unter dem frisch gewählten Parteivorsitzenden Friedrich Merz nicht dazu geäußert. Nun wurde der Vorstand neu gewählt – und es bleibt unklar, welche Rolle der Wirtschaftsrat nun hat. Die CDU will die Kritik und die Vorwürfe offenbar aussitzen. Doch das wollen wir verhindern.
Die Vorwürfe wiegen schwer: Sowohl das Parteiengesetz auch die CDU-Satzung verbieten die ständige Teilnahme eines parteiexternen Verbands an den CDU-Vorstandssitzungen. Aus guten Gründen: Die dauerhaft Teilnahme eines Lobbyverbands am wichtigsten Parteigremium widerspricht demokratischen Grundsätzen. Ein mächtiger Unternehmensverband bekommt auf diese Weise privilegierte Zugänge, die andere gesellschaftlichen Gruppen nicht haben.
Wir haben nach unserer Veröffentlichung einigen Wirbel ausgelöst. Zahlreiche Medien haben über unser Rechtsgutachten berichtet und unsere Kritik verbreitet. Nur von Herrn Merz und der CDU kam: nichts! Auch auf mehrfache Nachfrage haben sich die CDU und Herr Merz nicht zu den Vorwürfen geäußert. Das werden wir so nicht stehen lassen.
Der Rechtsweg ist nicht ausgeschlossen
Der nächste Schritt ist schon geplant. Wir sind selbst als Verein nicht berechtigt zu klagen. Doch wir haben nach einem CDU-Mitglied gesucht, das bereit ist, den Klageweg zu gehen. Es gab verschiedene Gespräche, bei denen wir festgestellt haben, dass es auch aus CDU-Kreisen einige Zustimmung zu unseren Aktivitäten zum Wirtschaftsrat im Parteivorstand gibt. Das zu wissen, stärkt uns den Rücken. Die CDU hat – wie jede andere Partei – eine breite Basis mit vielen verschiedenen Positionen und Akteuren.
Doch den Klageweg zu gehen, kostet viel Mut, den nicht alle aufbringen wollen und können. Das CDU-Mitglied Luke Neite stört sich schon länger an der Rolle des Wirtschaftsrat im CDU-Parteivorstand und hat darauf auch als Teil des Kunstprojekts "Zukunftsrat der CDU" aufmerksam gemacht. Nun erscheint es folgerichtig, dass er sich bereit erklärt hat, mit unserer Unterstützung den Klageweg zu gehen. Als ersten Schritt hat Neite einen Auskunftsantrag an die Partei gestellt – und zwar auf Basis unseres Rechtsgutachtens. Reagiert die Partei darauf nicht, steht der Rechtsweg innerhalb der Partei offen.
Es gab bereits zuvor ein Urteil des CDU-Parteiengerichts in einer ähnlichen Frage. Damals wurde für unwirksam erklärt, dass ein Ehrenvorsitzender eines CDU-Stadtverbands dauerhaftes Teilnahme- und Rederecht erhalten sollte. Dies sei von der Satzung nicht gedeckt. Hier geht es nicht um einen Stadtverband, sondern um die Bundespartei – aber der Mechanismus ist gleich. Nach Behandlung im Parteigericht steht auch der Rechtsweg vor einem staatlichen Gericht offen. Lenkt die Partei nicht vorher ein, sind wir entschlossen Herrn Neite zu unterstützen, diesen Rechtsweg zu gehen.
Wird die CDU Stellung beziehen?
Nach dem Parteitag steht laut Parteisatzung noch die schriftliche Wahl des Vorstands an, das Ergebnis wird am 31. Januar verkündet. Am 7. Februar findet dann die konstituierende Sitzung des neu gewählten Parteivorstands unter dem neuen Vorsitzenden Friedrich Merz statt. Das ist der entscheidende Moment für die Frage: Wird die Wirtschaftsratspräsidentin Astrid Hamker wieder als Dauergast in den Vorstand eingeladen oder nicht?
Die CDU täte gut daran, bis dahin öffentlich zu verkünden, dass sie diesen rechtswidrigen Schritt dieses Mal nicht gehen will. Das würde ihr auch ein langwieriges Rechtsverfahren ersparen – und die demokratischen Grundsätze in der Partei wiederherstellen.
Hintergrund
- Mehr zur Veröffentlichung unseres Rechtsgutachtens
- Studie zum Wirtschaftsrat der CDU
- Artikel aus dem Tagesspiegel zu unserem Rechtsgutachten
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