Nach einem Bericht der Financial Times Deutschland macht Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) jetzt Dampf in Sachen Abgeordnetenbestechung. In einem Positionspapier, das Lammert an die Parlamentarischen Geschäftsführer der Bundestagsfraktionen verschickt habe, rege der CDU-Politiker eine Verschärfung des Paragrafen 108e im Strafgesetzbuch zum Verbot der Abgeordnetenbestechung an. Diese ist nötig, damit Deutschland endlich die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) ratifizieren kann.
Wir freuen uns, dass nun mehr Bewegung in die Debatte kommt. Die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption ist seit Langem überfällig. Wir haben mit Campact und Transparency im Oktober über 60.000 Unterschriften für eine Verschärfung der Abgeordnetenbestechung übergeben.
Im Sommer hatten sich auch zahlreiche Unternehmenschefs angemahnt, die Voraussetzungen für die Ratifizierung zu schaffen – darunter die Vorstandsvorsitzenden von 26 der im DAX 30 geführten Unternehmen.
161 Staaten haben bislang die Uno-Konvention zur Korruptionsbekämpfung ratifiziert – Deutschland noch nicht. Das bisher in §108e StGB geregelte Verbot des Stimmenkaufs und -verkaufs gilt ausschließlich für Abstimmungen im Plenum. Nicht erfasst sind unter anderem immaterielle Vorteile für Abgeordnete, Vorteile für Dritte oder Abstimmungen in Fraktionssitzungen.
Weiterlesen:
- unser Factsheet zur Abgeordnetenbestechung anläßlich der Unterschriftenübergabe im Oktober
- Pressemitteilung von Transparency International Deutschland zum Vorstoß Lammerts
Foto von Jakob Huber/Campact
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