Aus der Lobbywelt

Alarmsignal für die Zivilgesellschaft

Es gibt in Deutschland aus gutem Grund Klagerechte für Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen, die öffentliche Verbändeförderung und steuerliche Begünstigungen für NGOs durch das Gemeinnützigkeitsrecht. Doch nach dem restriktiven Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs droht vielen Vereinen und Stiftungen der Verlust ihrer Gemeinnützigkeit. Wir dokumentieren hier unseren Gastbeitrag aus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
von 5. Juni 2019

Das Attac-Urteil zur Gemeinnützigkeit könnte weitreichende Auswirkungen auf die Zivilgesellschaft haben. Wir dokumentieren hier den Gastbeitrag unserer politischen Geschäftsführerin Imke Dierßen aus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (pdf):

Vor einem Jahr traf ich die Menschenrechtsaktivistin Anikó Bakonyi vom ungarischen Helsinki-Komitee bei einer Festveranstaltung in Berlin. Als ich selbst vor Jahren noch Menschenrechtsarbeit gemacht habe, konnte man sich in Ungarn noch unbehelligt in regierungskritischen Nichtregierungsorganisationen (NGO) engagieren. Nun berichtete Anikó, viele Menschen hätten Angst, ihre Meinung öffentlich zu sagen. Sie selbst fand ihren Namen auf einer Liste von 200 Menschen, die als von George Soros bezahlte "Söldner" bezeichnet wurden und angeblich am Regierungsumsturz arbeiteten.

Die Situation in Deutschland ist eine gänzlich andere: Hier ist die Landschaft zivilgesellschaftlicher Organisationen vielfältig, und deren Arbeit wird nicht systematisch eingeschränkt. Doch auch in Deutschland dreht sich der Wind: Es wird Stimmung gemacht gegen diejenigen, die politisch unbequeme Meinungen vertreten.

Protest vor dem Bundestag: Gefährden solche Aktionen zukünftig die Gemeinnützigkeit? Foto: Lobbycontrol

DUH: Angriffe und Diffamierungen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kann ein Lied davon singen. Sie wird angegriffen und diffamiert, obwohl sie nur ihr Recht nutzt, mit Klagen Fahrverbote durchzusetzen, damit wir in unseren Städten saubere Luft atmen können. CDU, FDP und AfD mischen bei dieser Meinungsmache kräftig mit. Der CDU-Parteitag forderte im Dezember, dem Verein die Gemeinnützigkeit und das Verbandsklagerecht zu entziehen. Besonders pikant: Die Initiative kam vom CDU-Bezirksverband Nordwürttemberg. Dessen Vorsitzender ist Steffen Bilger, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium. Der frühere Präsident des Verbandes der Deutschen Automobilindustrie Matthias Wissmann ist dessen Ehrenvorsitzender.

Diffamierungskampagnen gegen Vereine wie die DUH zersetzen schleichend unsere Demokratie – man kann nicht früh genug davor warnen. Eine Demokratie kann und muss kritische Stimmen nicht nur aushalten, sie braucht sie auch wie die Luft zum Atmen.

NGOs droht hoher finanzieller Schaden

Es gibt in Deutschland aus gutem Grund Klagerechte für Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen, die öffentliche Verbändeförderung und steuerliche Begünstigungen für NGOs durch das Gemeinnützigkeitsrecht. Doch nach dem restriktiven Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs droht vielen Vereinen und Stiftungen der Verlust ihrer Gemeinnützigkeit. Ihr finanzieller Schaden wäre hoch, die Organisationen geschwächt. Das ist ein Alarmsignal für die Demokratie.

NGOs bieten vielen Bürgerinnen und Bürgern, die sich etwa für Menschenrechte oder den Umweltschutz starkmachen wollen, dafür ein Forum. Demokratische Beteiligung lebt von diesem vielfältigen Engagement – auch abseits politischer Parteien. Das Urteil schränkt jedoch die Möglichkeit der politischen Betätigung für gemeinnützige Organisationen ganz erheblich ein.

Unsere Gesellschaft braucht diese Organisationen als Gegengewicht zu finanzstarken Konzernen und Unternehmensverbänden, die ihre Lobbyausgaben als Betriebskosten von der Steuer absetzen können. Schon jetzt sind die Kräfteverhältnisse bei der politischen Interessenvertretung ungleich verteilt. Konzernlobbyisten haben durch ihre finanziellen Möglichkeiten, privilegierten Zugänge und persönlichen Verflechtungen mit der Politik einen erheblichen Vorteil bei dem Versuch, politische Entscheidungen in ihrem Sinne zu beeinflussen.

Ungleich verteilte Einflussmöglichkeiten

Durch diese ungleich verteilten Zugänge und Einflussmöglichkeiten kommen allzu oft die Interessen der Allgemeinheit unter die Räder. Wenn die Bundesregierung nicht immer wieder ihre schützende Hand über die Autoindustrie gehalten und über Jahre eine stärkere Regulierung und Kontrolle der Abgaswerte verhindert hätte, würde die DUH heute vermutlich nicht vor Gericht ziehen.

Im Übrigen könnten Organisationen aus allen politischen Lagern vom Entzug der Gemeinnützigkeit betroffen sein – etwa der Bund der Steuerzahler, die Bertelsmann-Stiftung oder das Institut für Steuern und Finanzen. Denn auch diese gemeinnützigen Einrichtungen mischen sich in die Politik ein – sei es durch Stellungnahmen, persönliche Ansprache oder Gutachten.

Wir brauchen dringend eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts. Die aktuelle Praxis ist absurd: Die von Rüstungsunternehmen getragene Deutsche Gesellschaft für Wehrtechnik oder die Stiftung Familienunternehmen als Interessenvertretung für Superreiche sind als gemeinnützig anerkannt. Organisationen, die sich für eine gerechtere Welt einsetzen aber nicht. Der Bund der Steuerzahler veranstaltet ebenso wie Attac Demonstrationen zu steuerpolitischen Fragen – die einen genießen die Steuervorteile der Gemeinnützigkeit, die anderen nicht.

Zivilgesellschaft braucht Rechtssicherheit

Bundestag und Bundesregierung müssen endlich Rechtssicherheit schaffen und gesetzlich klarstellen, dass sich gemeinnützige Organisationen politisch einmischen dürfen, ohne steuerliche Nachteile befürchten zu müssen. Das macht unsere Demokratie lebendig und fördert ausgewogene und am Gemeinwohl orientierte politische Entscheidungen.

Dieser Artikel erschien am 29. April in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Die Zwischenüberschrift in diesem Blogbeitrag haben wir ergänzt.

Lobbycontrol ist Mitglied in der Allianz Rechtssicherheit politische Willensbildung.

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