Aus der Lobbywelt

Bad Bank und CCS: Die Allgemeinheit als Müllentsorger

Zwei aktuelle Beispiele aus den letzten Tagen, wie einflussreiche Lobbyorganisationen die politische Agenda beeinflussen und im Ergebnis Kosten auf die Allgemeinheit abwälzen: Bad Bank – Rückzahlung nur im Einvernehmen Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) hat in einem Arbeitspapier ein Konzept für eine Bad Bank vorgelegt. Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung stößt der Entwurf in […]
von 19. Februar 2009

Zwei aktuelle Beispiele aus den letzten Tagen, wie einflussreiche Lobbyorganisationen die politische Agenda beeinflussen und im Ergebnis Kosten auf die Allgemeinheit abwälzen:

Bad Bank – Rückzahlung nur im Einvernehmen
Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) hat in einem Arbeitspapier ein Konzept für eine Bad Bank vorgelegt. Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung stößt der Entwurf in der Unionsfraktion auf große Sympathien, die Regierung wolle gar keinen eigenen Vorschlag vorlegen. Die Bad Bank mit dem Namen „Mobilisierungsfonds“ soll unter dem Dach des für die Bankenrettung geschaffenen Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) entstehen und die unverkäuflichen, praktisch wertlosen Papiere der Banken übernehmen. Genaue Zahlen über den Umfang der nötigen staatlichen Garantien existieren nicht – ein dreistelliger Milliardenbetrag wird veranschlagt. Als Gegenleistung verspricht der Bankenverband, dass der SoFFin für den (etwaigen) Fehlbetrag nach der Endabrechnung einen Anteil an den künftigen Gewinnen der Institute verlangen kann. „Die Gesamthöhe wird im gegenseitigen Einvernehmen im Sinne einer fairen Lastenteilung festgelegt“, heißt es in dem Papier.

Das ist taktisch geschickt aus Sicht der Banken: Sie bekommen die finanzielle Entlastung sofort, aber die Rückzahlung wird erst später geklärt, wenn sich die Verhandlungsposition der Banken wieder verbessert hat. Dem Staat werden dann die Druckmittel fehlen, um die Banken zur Rückzahlung zu bringen. Laut dem Gesetzentwurf kann dies nur „im Einvernehmen“ geschehen. Der Bankenverband warnt bereits heute, dass die Rückzahlungs-Konditionen die Banken nicht über Gebühr belasten dürften. Keine Rede davon, dass die Steuerzahler über Gebühr für die Spekulationsverluste und faulen Kredite der Banken zahlen müssen.

Schwammiges Gesetz zur CO2-Abscheidung
Wie die taz berichtet, soll langfristig die Allgemeinheit die Risiken der CO2-Speicherung und -Lagerung tragen. Im Ressortstreit um das Gesetz zur Abscheidung von CO2 aus Kraftwerks-Abgasen (Carbon Capture and Storage, CCS) nähern sich die Entwürfe des Bundesministeriums für Wirtschaft (BMWi) und des Bundesministerium für Umwelt (BMU) immer mehr an. Nach dem BMWi-Entwurf soll nach Schließung der CO2-Lagerstätten der Bund sofort Betrieb und Haftung übernehmen, der BMU-Entwurf sieht wenigstens die in der EU-Richtlinie vorgesehene Betriebs- und Haftungszeit von 20 Jahren für die Betreiber vor. Auch die Höhe der zulässigen Leckage (unbeabsichtigt ausweichendes CO2) wird nicht geregelt – den Betreibern soll überlassen werden, was sie unter der Formulierung „wesentliche Unregelmäßigkeiten oder Leckage“ verstehen.

Die Energielobby präsentiert CCS als Wunderwaffe, um weitere Kohlekraftwerke bauen zu können. Den Gesetzgebungsprozess flankierend hat das Informationszentrum klimafreundliches Kohlekraftwerk (IZ Klima), eine Lobbygruppe der großen Stromerzeuger und Kraftwerksbauer, eine Studie herausgebracht, die die CCS-Technik als „eierlegende Wollmilchsau“ darstellt. CCS soll demnach den Strompreis und die Rohstoffabhängigkeit senken, das BIP beträchtlich steigern, das Klima schützen und Arbeitsplätze schaffen.

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