Heute muss Deutschland zum dritten Mal seit 2009 der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) über Fortschritte bei der Korruptionsbekämpfung und der Transparenz der Parteienfinanzierung berichten. Das Problem für die Bundesregierung: Fortschritte hat es wieder nicht gegeben. Deutschland wird somit zum erneut von der Staatengruppe, einem Gremium des Europarats, verwarnt werden.
Bereits 2009 hatte GRECO Defizite bei dem praktisch unwirksamen Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung attestiert und transparentere Parteifinanzen angemahnt. Deutschland wurde mit insgesamt 20 Empfehlungen zum Handeln aufgefordert. Umgesetzt wurden davon bisher nur vier.
Transparenz ungenügend
GRECO hat deshalb ein Mahnverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Ende 2011 fasste GRECO die Entwicklungen in Deutschland zusammen und bewertete den Stand der Umsetzung als „allgemein unbefriedigend“. Ein weiteres Jahr später stellte GRECO in einem dritten Bericht fest, „dass seit der Verabschiedung des Umsetzungsberichts keine Fortschritte erzielt wurden“ und setzte der Deutschland eine weitere Frist bis zum heutigen Mittwoch.
Der Innenausschuss des Bundestages hatte am 24. April 2013 über die GRECO-Empfehlungen beraten. Das Ergebnis der Beratung: Aus einem LobbyControl vorliegenden Brief des Innenausschuss-Vorsitzenden Wolfgang Bosbach (CDU) an Innenminister Friedrich (CSU) geht hervor, dass die Koalitionsfraktionen bei „ihrer Haltung zum GRECO-Bericht verbleiben.“
Schwarz-Gelb bleibt stur
Der Innenausschuss wurde zuvor von Friedrich gebeten, für den Bereich Parteienfinanzierung eine Stellungnahme abzugeben. Ein von der SPD eingebrachter Antrag, der unter anderem vorsah, direkte Spenden an Abgeordnete zu verbieten und Transparenzrichtlinien für das Parteiensponsoring zu schaffen, wurde von der schwarz-gelben Mehrheit abgelehnt.
Für den Bereich Korruptionsbekämpfung war der Rechtsausschuss zuständig, wo der GRECO-Bericht in der letzten Sitzung vor der Sommerpause auf der Tagesordnung stand. Fortschritte hat es auch hier nicht gegeben, da die schwarz-gelbe Mehrheit eine Reform des Gesetzes gegen Abgeordnetenkorruption verhinderte und den Tagesordnungspunkt immer wieder vertagte. Ein verschärfter Straftatbestand in diesem Bereich ist sowohl eine Kernforderung von GRECO als auch die Voraussetzung für die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption.
Nächste Bundesregierung in der Pflicht
Die Aufgabe, die GRECO-Empfehlungen umzusetzen, wird nun der nächsten Bundesregierung zufallen. Falls Union und FDP wieder die Regierungskoalition bilden, stellt sich die Frage: Wie lang soll die Blockadepolitik gegenüber dem Europarat noch fortgesetzt werden?
Zwar haben die GRECO-Empfehlungen keine rechtlich bindende Wirkung. Dennoch wäre es nicht zuletzt mit Blick auf andere Länder in Europa hochproblematisch, wenn Deutschland sich dem Europarat bei der Korruptionsbekämpfung dauerhaft widersetzt.
Weitere GRECO-Forderungen stehen vor der Tür
Die Empfehlungen zu den Bereichen Korruptionsbekämpfung und Parteienfinanzierung sind Teil der sogenannten Dritten Evaluationsrunde von GRECO. Die vierte Runde steht für Deutschland bereits vor der Tür. Dort wird es dann unter anderem um die Nebeneinkünfte von Abgeordneten und Vorkehrungen gegen Interessenkonflikte gehen – ein Thema, das bereits in dieser Legislaturperiode für heftige Debatten gesorgt hat.
Unsere Pressemitteilung zum Fristablauf finden Sie hier.
Mehr Informationen zur schwarz-gelben Blockade von wirksamen Antikorruptionsgesetzen und transparenten Parteifinanzen sind in unserem Lobbyreport 2013 zu finden.
Eine ausführliche Darstellung der GRECO-Empfehlungen findet sich hier.
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