Wie die Süddeutschen Zeitung heute berichtete, wurde Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) vom Bundesrechnungshof wegen der Beschäftigung externer Mitarbeiter gerügt. Bereits Ende 2007 hatten die obersten Rechnungsprüfer des Bundes eine hohe Zahl externer Mitarbeiter im Bundesumweltministerium ausgemacht, die per Werkvertrag bis zu vier Jahre lang für das Ministerium tätig waren. Die Aufträge mit einem Gesamtvolumen von etwa einer Million Euro seien von Gabriels Ressort weitgehend freihändig (das heißt ohne öffentliche Ausschreibung) vergeben worden.
Das Umweltministerium weist die Kritik zurück, da alle externen Mitarbeiter intern als solche gekennzeichnet gewesen seien. Darüber hinaus sei der Einsatz von externen Mitarbeitern die einzige Möglichkeit, mit immer weniger Personal wachsende Aufgaben zu bewältigen.
Aus unserer Sicht muss ein Ministerium sowohl von der Kompetenz als auch von den Arbeitskapazitäten so ausgestattet sein, dass es in der Lage ist, seine Gesetzesentwürfe selbst zu entwerfen und zu schreiben. Das schließt nicht aus, dass ggf. externer Sachverstand eingeholt werden kann – aber dann bitte ausgewogen und transparent. Wenn dies nicht möglich ist, und Gesetze – wie auch im Fall des Wirtschaftsministers von Guttenberg, der einen kopletten Gesetzesentwurf zur Staatsübernahme von maroden Banken von der Rechtsanwaltskanzlei Linklaters schreiben ließ – von externen Beratern und Rechtsanwälten geschrieben werden, kommt die Demokratie unter die Räder.
Dass die Beschäftigung Externer in verschiedenen Ministerien nur sporadisch ans Licht kommt, zeigt, dass die Verwaltungsvorschrift, die die Beschäftigung von aus privaten Unternehmen und Verbänden entsandten Mitarbeitern regelt, nicht ausreichend ist. Schon seit langem kritisieren wir, dass sie befristete Verträge nicht erfasst. Aus unserer Sicht müsste für alle Externen gleichermaßen gelten, dass sie nicht an Gesetzen schreiben dürfen und dass die Öffentlichkeit über ihren Einsatz informiert werden muss.
Bleiben Sie informiert über Lobbyismus.
Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter.
Datenschutzhinweis: Wir verarbeiten Ihre Daten auf der Grundlage der EU-Datenschutz-Grundverordnung (Art. 6 Abs. 1). Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Zur Datenschutzerklärung.