Das Landgericht Berlin hat in seinem Urteil vom 5. Mai 2011 bestätigt, dass Abbildungen von Windrädern des Herstellers ENERCON nicht in der Werbekampagne „Klimaschützer unter sich“ des Deutschen Atomforums verwendet werden dürfen. Das Deutsche Atomforum hatte 2010 eine Werbekampagne gestartet, in der in einer Fotomontage ein Atomkraftwerk neben ENERCON-Windrädern abgebildet ist. Die Anzeige war mit der Überschrift versehen: „Klimaschützer unter sich. Kernkraftwerk und Windenergie: CO2-Ausstoß = Null“.
In seinem Urteil wies das Landgericht Berlin den Antrag des Deutschen Atomforums gegen die einstweilige Verfügung vom 7. Dezember 2010 ab. „Die Werbung ist irreführend, weil sie durch ihre Gesamtgestaltung (…) den unzutreffenden Eindruck erweckt, Kernkraftwerke stünden in Zusammenhang mit Windkraftanlagen und hätten ähnliche gute Umwelteigenschaften“, so das Landgericht Berlin in seiner Urteilsbegründung.
Gegen die Entscheidung wurde Berufung eingelegt.
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