Die Deutsche Gesellschaft für Politikberatung (degepol) hat den Lobbyisten Jan Burdinski ausgeschlossen. Nach Überzeugung des degepol-Vorstands habe Jan Burdinski in seiner Arbeit für die „Koalition pro Patienteninformation“ das Transparenzgebot missachtet und damit gegen die Grundsätze der degepol verstoßen (siehe Pressemitteilung als pdf).
Die „Koalition Pro Patienteninformation“ warb für die Lockerung des Werbeverbots für verschreibungspflichtige Medikamente. Burdinski legte weder seine Finanzquellen noch die Träger dieser Koalition offen. Die von ihm genannten Patientenverbände stritten die Teilnahme an der Kampagne ab. Burdinski wurde deshalb bereits im Dezember vom Deutschen Rat für PR gerügt (siehe Intransparenter Lobbyist gerügt).
Der jetzige Ausschluss folgt dem degepol-Verhaltenskodex, den sich der Lobbyistenverband selbst gegeben hat. Er ist zu begrüßen – zugleich zeigt der Fall auch die Grenzen der Selbstregulierung: es bleibt offen, welcher Auftraggeber hinter der irreführenden Kampagne „Koalition Pro Patienteninformation“ steckte. Umfassende Transparenz kann unserer Einschätzung nach nur ein gesetzlich verpflichtendes Lobbyistenregister schaffen, in dem Lobbyisten ihre Kunden offen legen müssen.
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