Der Journalist Marvin Oppong hat weitere Einzelheiten zur Mitarbeit der Berliner Wasserbetriebe im Entwicklungsministerium (BMZ) recherchiert. In der taz berichtet er in dem Artikel „Entwicklungshilfe in eigener Sache„, wie der der Mutterkonzern der Berliner Wasserbetriebe, die Berlinwasser Holding AG, von Mitteln aus dem Haushalt des Ministeriums profitiert. So sind Tochterfirmen an Abwasserprojekten in Albanien, Bahrain und Serbien beteiligt, die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder der überwiegend vom Entwicklungsministerium finanzierten GTZ gefördert werden. Laut Bericht des Innenministeriums von dieser Woche ist die Leiterin des Vorstandsbüros der Berliner Wasserbetriebe von 1.8.2008 bis 31.1.2009 im BMZ im Referat „Wasser; Energie; Stadtentwicklung“ tätig und arbeitet zum Themenbereich Infrastruktur.
Verletzung der Verwaltungsvorschrift
Aus unserer Sicht belegen diese Recherchen eine klare Überschneidung der Mitarbeit der Berliner Wasserbetriebe im BMZ mit deren geschäftlichen Interessen. Dies um so mehr, wenn man bedenkt, dass sich RWE und der französische Veolia-Konzern 49,9% der Anteile an den Berliner Wasserwerken teilen. Beide Unternehmen sind international im Wasser- und Energiesektor tätig. Die neue Verwaltungsvorschrift verbietet eigentlich seit Juli den Einsatz externer Mitarbeiter in Ministerien in Funktionen, „deren Ausübung die konkreten Geschäftsinteressen der entsendenden Stelle unmittelbar berührt“. Die Richtlinie wird also offensichtlich nicht strikt umgesetzt. Das ist inakzeptabel und muss beendet werden. LobbyControl tritt weiter dafür ein, die Mitarbeit von Lobbyisten in Ministerien ganz zu stoppen.
BMZ sieht kein Problem
Das Entwicklungsministerium sieht laut taz dagegen kein Problem: es nehme keinen Einfluss auf die Auftragserteilung von GTZ und KfW an konkrete Unternehmen. Daher habe die Mitarbeiterin der Wasserbetriebe auch keinen Einfluss auf Aufträge nehmen können. Das mag vielleicht als Argument gegen das Verbot von „Funktionen im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge“ in der Verwaltungsvorschrift dienen – wobei auch hier fraglich ist, ob die Mitarbeiterin der Berliner Wasserbetriebe nicht durch ihre Insiderkenntnisse im BMZ für zukünftige Aufträge profitiert und ob GTZ und KfW wirklich ganz unabhängig vom BMZ entscheiden. Vor allem aber ändert diese Argumentation nichts daran, dass die Mitarbeit im Referat „Wasser; Energie; Stadtentwicklung“ die Geschäftsfelder der Berliner Wasserbetriebe und der Berlinwasser Holding AG berührt.
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