Gestern hatte die Bundeskanzlerin eine Moratorium für die Laufzeitverlängerung angekündigt: Heute sieht der Plan schon wieder anders aus: Jetzt will die Bundesregierung sieben ältere Atomkraftwerke für eine Sicherheitsprüfung temporär abschalten – ausdrücklich auf Basis des geltenden Atomgesetzes (§19 Abs. 3.3). Das heißt im Klartext: die Laufzeitverlängerung bleibt in Kraft. Und da die Laufzeiten nach Reststrom-Mengen berechnet werden, könnten die Energiekonzerne die Zeit der temporären Abschaltung einfach hinten dran hängen. Es sei denn, es gibt nach der Sicherheitsüberprüfung neue Gesetzesänderungen, die vom Deutschen Bundestag rechtsverbindlich beschlossen werden müssten.
Spiegel Online berichtet aktuell über das Problem der Rechtsgrundlage für das (vermeintliche) Moratorium. Auch der Rückgriff der Bundesregierung auf §19 Atomgesetz ist nach Expertensicht angreifbar, weil die Bundesregierung eigentlich einen Gefahrenverdacht nachweisen müsste. Gut möglich, dass die Energiekonzerne wegen der öffentlichen Stimmung aktuell nicht gegen die temporäre Abschaltung für Sicherheitscheck klagen werden. Aber das dürfte nur eine Verschiebung der politischen und juristischen Auseinandersetzungen mit der Atomlobby bedeuten. Und was die Bundesregierung wirklich dauerhaft will, bleibt weiterhin unklar. Mit dem heute vorgestellten Plan könnte sie nach drei Monaten einfach mit der geltenden Laufzeitverlängerung weiter machen.
Merkwürdig ist, dass trotzdem viele Berichte weiter von einem Moratorium für die Laufzeitverlängerung sprechen, obwohl es das nach der heutigen Pressekonferenz der Bundesregierung mit dem Ministerpräsidenten der Atom-Standorte gar nicht mehr gibt.
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