Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat unsere Anfrage zur Rolle der Stiftung Marktwirtschaft und der Bertelsmann-Stiftung bei der Unternehmenssteuerreform endgültig abgelehnt. Wir hatten im April auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Unterlagen angefordert und gegen einen ersten ablehnenden Bescheid Widerspruch eingelegt. Die Begründung: die Anfrage sei zu aufwändig und betreffe zudem den „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“, über den das Ministerium keine Auskunft geben müsse.
Einzig eine simple Aufstellung der Stellungnahmen von Verbänden zur Unternehmenssteuerreform ohne weitere Angaben stellte das Ministerium zur Verfügung – und erwies sich damit als Informationsblocker erster Güter. Denn zum Kernpunkt der Anfrage, zur Rolle der Stiftung Marktwirtschaft und der Bertelsmann-Stiftung, gab es keinerlei Auskünfte. Dabei dienen Denkfabriken wie die unternehmernahe Stiftung Marktwirtschaft ebenso der Beeinflussung der Politik wie klassische Interessenverbände. Die unternehmernahe Stiftung hat sich die Durchsetzung marktliberaler Konzepte verschrieben. Wir wollten mit der Anfrage nachvollziehen, wie eng die Beziehungen zwischen Finanzministerium und den Denkfabriken sind und wie diese die Politik beeinflussen. So sind z.B. mit Clemens Fuest und Johanna Hey zwei Personen aus dem Lenkungskreis der Steuerkommission der Stiftung Marktwirtschaft auch im wissenschaftlichen Beirat des BMF tätig (mehr zur Problematik der Stiftung Marktwirtschaft in unserem offenen Brief an Finanzminister Steinbrück vom Januar 2006).
Wir halten das Argument eines „Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung“ für nicht stichhaltig, wenn es um Außenbeziehungen des Finanzministeriums zu Denkfabriken geht. Dennoch haben wir uns gegen eine Klage vor dem Verwaltungsgericht entschieden. Der Aufwand und das finanzielle Risiko erschienen uns in diesem Fall zu hoch. Darüber hinaus tritt die Reform zum ersten Januar in Kraft. Die bisherigen Verzögerungen des Ministeriums haben damit eine öffentliche Debatte der möglichen Einflussnahme behindert, auf die eine Klage gezielt hätte.
Für uns waren dies erste Erfahrungen mit den Schwachstellen des Informationsfreiheitsgesetzes. Eine Musterklage gegen die Ausrede vom „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“ finden wir weiterhin sinnvoll. Dafür wird es auch in Zukunft mit großer Wahrscheinlichkeit (leider) weitere Gelegenheiten geben…
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