Aus der Lobbywelt

Finanzministerium verweigert Transparenz

Das Bundesfinanzministerium verweigert die Auskunft darüber, welche Denkfabriken und Lobbygruppen bei der Unternehmenssteuerreform eingebunden waren. Wir hatten Ende April eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestartet – jetzt kam die Antwort, dass das Finanzministerium die Anfrage komplett ablehnt. Transparenz ist offensichtlich nicht erwünscht.
von 17. August 2007

Das Bundesfinanzministerium verweigert die Auskunft darüber, welche Denkfabriken und Lobbygruppen bei der Unternehmenssteuerreform eingebunden waren. Wir hatten Ende April eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestartet – jetzt kam die Antwort, dass das Finanzministerium die Anfrage komplett ablehnt. Transparenz ist offensichtlich nicht erwünscht.

Als Begründung verweist das Ministerium auf den notwendigen Schutz des „Kernbereichs der exekutiven Eigenverantwortung“. Diese Ausnahme ist nicht im Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vorgesehen, sondern bezieht sich indirekt auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Flick-Untersuchungsausschuss von 1984.

Rechtlich ist das mehr als fraglich, gerade in unserem Fall: denn die Anfrage bezieht sich auf die Außenbeziehungen des Finanzministeriums zu Denkfabriken und Lobbygruppen, nicht auf die interne Abstimmung im Ministerium. Für diese Außenbeziehungen den Schutz der exekutiven Eigenverantwortung in Anspruch zu nehmen, ist nicht plausibel. Zudem sind Gutachten oder Stellungnahmen von Dritten explizit nicht als schutzwürdig eingestuft (§4 Abs. 1 IFG).

Wir werden deshalb gegen die Ablehnung Widerspruch einlegen. Die Frage, welche Lobbygruppen Einfluss auf Gesetze wie die Unternehmenssteuerreform genommen haben, ist ein berechtigtes öffentliches Anliegen.

Hintergrund:
Unsere Anfrage ging ursprünglich zurück auf eine Rede, die Finanzminister Peer Steinbrück am 10. Januar 2006 bei der IHK Frankfurt a.M. gehalten hatte. Darin hatte sich Steinbrück kritisch über den Einfluss der Lobbyisten auf die Politik geäußert, zugleich aber angekündigt, sich bei der Unternehmenssteuerreform auf die Kommission Steuergesetzbuch der Stiftung Marktwirtschaft zu beziehen, als zweite Quelle neben dem Sachverständigenrat. Dabei dienen Denkfabriken wie die Stiftung Marktwirtschaft ebenso der Beeinflussung der Politik wie klassische Interessenverbände. Die Stiftung hat sich die Durchsetzung marktliberaler Konzepte auf die Fahnen geschrieben.

Wir haben zuerst über einen normalen Brief versucht, genauere Auskünfte zur Zusammenarbeit von Finanzministerium und Stiftung Marktwirtschaft zu bekommen. Das erwies sich aber als erfolglos (auch nach Nachhaken). Deshalb haben wir im April eine IFG-Anfrage gestartet. Da damals bereits deutlich war, dass die Konzeption der Stiftung Marktwirtschaft nur begrenzt in die Unternehmenssteuerreform eingeflossen ist, haben wir den Fokus der Anfrage erweitert und auch nach weiteren Lobbygruppen und Denkfabriken wie der Bertelsmann-Stiftung gefragt.

> Der erste Brief
> Meldung zur IFG-Anfrage im April

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