Koch-Weser – heute Berater von Deutsche-Bank-Vorstand Josef Ackermann – hatte für das Bundesfinanzministerium Ende Oktober 2005 die Bewilligung einer Milliardenbürgschaft unterschrieben, die später der Deutschen Bank zu einem einträglichen Geschäft hätte verhelfen sollen. Trotzdem bescheinigte das Finanzministerium Koch-Weser wenige Wochen später, im Februar 2006, dass es keine beamtenrechtlichen Bedenken gegen einen Wechsel des Staatssekretärs zur Deutschen Bank gebe. Die Kontakte Koch-Wesers zu Vorgängen, die die Deutsche Bank betreffen, seien „nicht von einem derartigen Gewicht“ gewesen, hatte das Finanzministerium dem Haushaltsausschuss Anfang Februar mitgeteilt.
Grüne und Teile der Union wollen nun Aufklärung von der Bundesregierung über mögliche Interessenkonflikte Koch-Wesers. Die parlamentarische Staatssekretärin Barbara Hendricks (SPD) im Finanzministerium sagte laut FTD, dass die Bürgschaft zwar prinzipiell richtig gewesen sei, aber Koch-Weser den Anschein der Befangenheit besser hätte vermeiden sollen. Demgegenüber hat Wirtschaftsstaatssekretär Bernd Pfaffenbach die Genehmigung des Geschäfts durch sein Ministerium im Wirtschaftsausschuss des Bundestags verteidigt und Schröder gestützt: er habe Schröder bewusst nicht über die Bürgschaft informiert. Die beteiligten Banken KfW und Deutsche Bank hätten die Angelegenheit nicht politisieren wollen (Quelle: FTD).
Bleiben Sie informiert über Lobbyismus.
Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter.
Datenschutzhinweis: Wir verarbeiten Ihre Daten auf der Grundlage der EU-Datenschutz-Grundverordnung (Art. 6 Abs. 1). Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Zur Datenschutzerklärung.