Immer häufiger wirken externe Unternehmen an Gesetzen mit. Das zeigt die Antwort auf die Anfrage der Linksfraktion zum Thema Mitarbeit von Privaten an Gesetzentwürfen (PDF, 4,9 MB). Neben dem Spiegel berichtet nun die WAZ über den wachsenden Beratungsbedarf von Ministerien – und fragt, wo der Sachverstand aufhört und wo Korruption beginnt.
Allein im Jahr 2009 wurden 16 Gesetze verkündet, an denen Externe mitgewirkt haben. Im Zeitraum von 1990 bis 1999 war es gerade mal ein Gesetz. Diese Praxis, die unter Rot-Grün begonnen wurde, setzte die Große Koalition munter fort und baute sie noch weiter aus. Aus dem Dokument geht hervor, in welchem Ministerium an wie vielen Gesetze Externe mitgewirkt haben. Besonders oft war dies im Bundesministerium für Umwelt der Fall, gefolgt vom Verkehrsministerium und dem Innenministerium. Die Honorare für Unternehmen, die mehrfach von der Großen Koalition beauftragt wurden, werden ebenfalls aufgelistet. Insgesamt wendeten die Ministerien über 4 Millionen Euro für die Mithilfe an Gesetzen durch externe Berater auf. Nicht öffentlich zugänglich ist, welche Honorare das Bundeswirtschaftsministerium und das Finanzministerium den beteiligten Anwaltskanzleien für das Mitwirken an ihren Gesetzen zahlten.
Nicht immer klar ersichtlich ist allerdings, welchen Anteil die beauftragten Organisationen am endgültigen Gesetzt hatten. Ob eine ergänzende Beratung stattfand oder das komplette Gesetz entworfen wurde, bleibt häufig nur vage angeführt. So hat beispielsweise die Kanzlei Freshfields am Finanzmarktstabilisierungsgesetzt vom Oktober 2008 und dessen Ergänzung im Februar 2009 und Juli 2009 mitgewirkt. Wie stark das endgültige Gesetz aber letztlich davon beeinflusst wurde, bleibt im Unklaren. Bekannt ist aber, dass auch zahlreiche Banken zu den Kunden der Kanzlei gehören.
LobbyControl hält diese Entwicklung für hoch problematisch. Gesetze müssen von den Ministerien oder dem Parlament selbst entworfen werden. Kanzleien, die ansonsten für genau die Unternehmen arbeiten, die von den Gesetzen betroffen sind, sind nicht die richtige Adresse, um die verschiedenen gesellschaftlichen Interessen zu berücksichtigen und abzuwägen (siehe dazu auch unseren Blog zu von Guttenbergs Auftrag an die Kanzlei Linklaters).
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