Am gestrigen Mittwoch hat der Innenausschuss im zweiten Anlauf eine Stellungnahme zum „Evaluierungsbericht der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) über die Transparenz der Parteienfinanzierung in Deutschland“ (pdf) verabschiedet. Damit wurde die von GRECO geforderte Berichtsfrist um eine Woche überschritten. Viel schwerer wiegt jedoch der Inhalt der mit den Stimmen der Regierungskoalition gegen die Opposition verabschiedeten Stellungnahme. Noch am 8. Juni hatte Wolfgang Bosbach gegenüber LobbyControl angegeben, dass es beabsichtigt sei „möglichst zu einer gemeinsamen Stellungnahme der Fraktionen zu kommen„. Dies ist offenbar nicht gelungen.
Die nun verabschiedete Stellungnahme weist die Empfehlungen des GRECO-Berichts zurück. Handlungsbedarf wird weder bei den Parteispenden, noch beim Parteisponsoring gesehen. Zuvor hatte bereits die Rechtsstellungskommission des Ältestenrats keinen Handlungsbedarf beim Thema Direktspenden an Abgeordnete festgestellt.
Schwache inhaltliche Auseinandersetzung
Die Argumente, mit denen die GRECO-Empfehlungen zurückgewiesen werden, sind z.T. an den Haaren herbeigezogen. So empfiehlt die Staatengruppe bei Parteispenden die bisherige Grenze von 50 000 Euro für die unmittelbare Veröffentlichung zu senken. In der uns vorliegenden Stellungnahme wird das mit dem Argument zurückgewiesen, dass dadurch zu viele Daten entstehen könnten, womit „das Pertitum der Transparenz konterkariert“ würde. Das ist offensichtlich ein Scheinargument, denn auch größere Datenmengen lassen sich heutzutage übersichtlich aufbereiten. Zudem wird angeführt, dass „jede Grenze willkürlich wirken“ würde und letztlich politisch bestimmt sei. Aus dieser Feststellung abzuleiten, dass die bisherige Grenze von 50 000 Euro beizubehalten sei, ist jedoch wenig überzeugend. Anders ausgedrückt: „Politisch“ möchte die Regierungskoalition nicht mehr Transparenz bei Parteispenden zulassen und will daher an der alten Grenze festhalten. Das ist nicht willkürlich, sondern gewollt.
Keine Regelungslücke?
Auch beim Thema Sponsoring wird zurückgerudert. „Angesichts der vom deutschen Steuerrecht und von der klaren Systematik des Parteiengesetzes gezogenen eindeutigen Grenzen sieht der Innenausschuss allerdings keine Regelungslücke beim Parteisponsoring„, so das Papier. Dass die Parteien Sponsoringeinnahmen beim Finanzamt anzeigen müssen, ist schön und gut – Transparenz für die Öffentlichkeit wird damit allerdings nicht hergestellt. Und so klar wie hier dargestellt, ist das Parteiengesetz mit Bezug auf Sponsoring nicht. Das GRECO-Evaluierungsteam (kurz: GET) schreibt in seinem Bericht: „Schließlich war dem GET nicht ganz klar, welche Bestimmungen des Parteiengesetzes für Unterstützung in Form von Sponsoring gelten.“ Von Eindeutigkeit und „klarer Systematik“ ist hier also nicht auszugehen. Selbst Bundestagspräsident Norbert Lammert stellte im März 2010 fest: „Wir haben im geltenden Parteiengesetz keine ausdrücklichen spezifischen Regelungen für Sponsoring.“
LobbyControl wird das Thema weiter verfolgen und sich für mehr Transparenz und robustere Regeln bei Partei- und Abgeordnetenspenden sowie beim Sponsoring einsetzen.
Unsere Pressemitteilung zum Thema gibt es hier (pdf).
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