Aus der Lobbywelt

Lobbyisten-Schlupfloch in die Ministerien

In der vorgestern (18.6.) vom Kabinett verabschiedeten Verwaltungsvorschrift für „externe Mitarbeiter“ in den Ministerien scheint es – neben den von uns kritisierten grundsätzlichen Problemen – ein großes Schlupfloch für Lobbyisten zu geben: Nach Informationen der taz, der die bisher nicht veröffentlichte Verwaltungsvorschrift vorliegt, schließt die Bundesregierung befristete Arbeitsverträge explizit aus dem Geltungsbereich der Richtlinie aus. […]
von 20. Juni 2008

In der vorgestern (18.6.) vom Kabinett verabschiedeten Verwaltungsvorschrift für „externe Mitarbeiter“ in den Ministerien scheint es – neben den von uns kritisierten grundsätzlichen Problemen – ein großes Schlupfloch für Lobbyisten zu geben: Nach Informationen der taz, der die bisher nicht veröffentlichte Verwaltungsvorschrift vorliegt, schließt die Bundesregierung befristete Arbeitsverträge explizit aus dem Geltungsbereich der Richtlinie aus. Das bedeutet, dass Lobbyisten, die kurzfristig von den Behörden bezahlt werden, aber nach Ende ihrer Leihbeamten-Tätigkeit zu ihrem früheren Arbeitgeber zurückkehren, weiterhin an Gesetzen mitschreiben können!

Der Haushaltsausschuss hatte an diesem Punkt etwas vage gefordert, dass mit „befristeten Arbeitsverträgen besonders sensibel vorzugehen“ sei. LobbyControl gegenüber hatte gestern eine Sprecherin des Innenministeriums versichert, die Verwaltungsvorschrift enthalte alle vom Haushaltsausschuss geforderten Punkte (bis auf die Veröffentlichung im Internet). Dass es in der Vorschrift nun heißt, befristete Arbeitsverträge seien nicht von den Regulierungen betroffen, kann jedoch wohl kaum als besonders sensibler Umgang bezeichnet werden. Vielmehr wird hier ein heimliches Schlupfloch für Lobbyisten in die Ministerien offen gehalten.

Bereits der Bundesrechnungshof verweist in seinem Bericht über externe Mitarbeiter in den Ministerien auf diese Möglichkeit, hat sie aber von seiner Untersuchung ausgenommen. Als Beispiel nennt er die so genannten Industriereferenten, die für eine befristete Zeit in den deutschen Botschaften im Ausland arbeiten. Sie werden in dieser Zeit zwar vom Staat bezahlt, kommen aber aus Großkonzernen – bisher stets aus dem Kreis der 30 DAX-Unternehmen – und kehren danach in diese zurück.

Der SPD-Innenpolitiker Michael Hartmann äußerte deutliche Kritik gegenüber dem Kabinetts-Beschluss. Er fühle sich „ausgetrickst“, sagte er gegenüber der taz. Er kündigte an, gemeinsam mit der Unionsfraktion einen Antrag ins Parlament einzubringen, der den Einsatz „externer Mitarbeiter“ in den Ministerien strenger regeln soll als die jetzige Verwaltungsvorschrift es vorsieht.

Das wäre doch erfreulich, wenn das Parlament der Regierung hier kräftig auf die Finger klopft. Am besten gleich richtig – mit einem Beschluss, die Mitarbeit von Lobbyisten in Ministerien ganz zu verbieten. Aber dafür wird es wohl noch weiteren Drucks aus der Zivilgesellschaft bedürfen. Daran arbeiten wir…!

Bleiben Sie informiert über Lobbyismus.

Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter.

Datenschutzhinweis: Wir verarbeiten Ihre Daten auf der Grundlage der EU-Datenschutz-Grundverordnung (Art. 6 Abs. 1). Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Zur Datenschutzerklärung.

Teilen

Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar.

Pflichtfelder sind mit * markiert. Neue Kommentare erscheinen erst nach Freigabe auf der Webseite.

Durch Absenden des Kommentars akzeptieren Sie die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten gemäß unserer Datenschutzerklärung.

Interesse an mehr Lobbynews?

Newsletter abonnieren!