Aus der Lobbywelt

Mehr Transparenz bei Leihbeamten

Gestern hat der Haushaltsausschuss im Bundestag mehr Transparenz für externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ministerien angeregt. Wir fordern schon seit langem, den Einsatz von Lobbyisten in Ministerien zu beenden.
von 3. April 2014

Gestern hat der Haushaltsausschuss im Bundestag mehr Transparenz für externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ministerien angeregt. Wir fordern schon seit langem, den Einsatz von Lobbyisten in Ministerien zu beenden. Wenn externe Mitarbeiter weiter beschäftigt werden, muss aber zumindest lückenlose Transparenz hergestellt werden. Es ist das mindeste, dass alle Bürgerinnen und Bürger erfahren, welche Lobbyisten in den Ministerien mitarbeiten.

Während es noch vor einigen Jahren zahlreiche Fälle von externen Mitarbeitern in Ministerien gab, hat diese Praxis inzwischen nachgelassen. Der letzte Bericht über den Einsatz externe Mitarbeiter listet nur noch wenige Fälle von Leihbeamten auf. Dennoch ist jeder einzelne Einsatz von Lobbyisten in Ministerien problematisch: So war 2013 ein Mitarbeiter des BDI im Auswärtigen Amts beschäftigt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ministerien sind dem Gemeinwohl verpflichtet. Wenn sie gleichzeitig von einem Auftraggeber aus der Privatwirtschaft finanziert werden, sind sie Diener zweier Herren. Es ist höchst problematisch, wenn durch solche Doppelbeschäftigungen die Unabhängigkeit der Ministerien in Frage gestellt wird und Unternehmen oder Verbände besonderen Zugang zur Bundesregierung bekommen.

Mehr Transparenz ist gut, Verbot wäre besser

Wer in Ministerien beschäftigt ist, erfahren auf formalem Wege bislang nur die Mitglieder des Haushaltsausschuss. Deswegen begrüßen wir es, dass die Bundesregierung nun darüber beraten wird, die Berichte über den Einsatz externer Mitarbeiter in Ministerien zukünftig zu veröffentlichen. Schon im Koalitionsvertrag hat die Große Koalition vereinbart, für mehr Transparenz zu sorgen. Transparenz ist gut, besser wäre ein klares Verbot von Lobbyisten in Ministerien.

Nicht alle Fälle erfasst

Auch weitere Fragen zum Einsatz externer Mitarbeiter waren Thema im Haushaltsausschuss. So solle etwa die Bundesregierung sicherstellen, dass Externe nur „im für den Wissenstranfer erforderlichen Umfang“ eingesetzt werden sollen. Die bisherige Praxis zeigt, dass die Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zum Einsatz externer Personen in Ministerien bisher nicht strikt angewandt wird. So waren etwa externe Mitarbeiter länger als die vorgesehenen sechs Monate eingestellt. Wir brauchen also nicht nur klare Regeln für den Einsatz externer Personen, sondern auch eine strikte Umsetzung. Wenn eine Vorschrift nur lax gehandhabt wird, bleibt sie ein zahnloser Tiger. Einige problematische Fälle externer Mitarbeiter sind zudem nicht von der Verwaltungsvorschrift erfasst. Dazu zählen etwa befristete Einstellungen von Unternehmens- oder Verbandsvertretern mit Rückkehrgarantie. Auch der Einsatz von Ministerialbeamten in Unternehmen und Verbänden ist vor allem dann problematisch, wenn diese in Lobbypositionen beschäftigt sind.

Unsere Pressemitteilung dazu:
LobbyControl begrüßt mehr Transparenz bei Leihbeamten (pdf)

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