Am 26. Juli ist die Verwaltungsvorschrift, mit der die Bundesregierung den Einsatz von so genannten externen Experten in Ministerien regelt, ein Jahr in Kraft. Die Bundesregierung verabschiedete sie nach dem Skandal um mehr als hundert Mitarbeiter von Unternehmen und Verbänden, die von diesen bezahlt in den Ministerien arbeiteten und teilweise an Gesetzen mitschrieben. Die neue Vorschrift schränkt den Einsatz externer Mitarbeiter ein: sie dürfen nicht mehr an Gesetzen mitarbeiten und nicht mehr in Abteilungen eingesetzt werden, die direkt die Interessen der entsendenden Unternehmen oder Verbände berühren. Damit ist Regelung ein Teilerfolg – aber mit erheblichen Lücken, die nachgebessert werden müssen:
1) Mangelnde Transparenz
Die Berichte über externe Mitarbeiter werden nur dem Bundestag vorgelegt, nicht der breiten Öffentlichkeit. Das muss sich ändern.
> Hier zu können Sie eine aktuelle Online-Petition beim Bundestag unterstützen, dass die externen Mitarbeiter auch für die Öffentlichkeit einsehbar veröffentlicht werden! (unabhängig von LobbyControl eingereicht)
Außerdem sind die Berichte unzufriedenstellend und lückenhaft. Bisher musste LobbyControl noch bei jedem Bericht unerwähnte externe Mitarbeiter „nachliefern“. (Siehe Blogbeiträge vom 2. Juli und 19. April).
2) Schlupflöcher
Die Verwaltungsvorschrift erfasst bisher weder befristete Arbeitsverhältnisse noch Beratungsverträge erfasst. So war ein Senior Consultant der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) zugleich im Wirtschaftministerium im Bereich Exportfinanzierung und Exportkreditversicherung tätig. Unklar ist bisher auch der Umgang mit allen Einsätzen, die vor dem Inkrafttreten der neuen Verwaltungsvorschrift begonnen wurden. Die neuen Transparenzregeln müssen auch auf diese angewendet werden – dies ist bisher nicht klar geregelt. Dies bemängelte bei der Anhörung im Bundestag (pdf-Protokoll) im Juni auch der als Experte geladene Vizepräsident des Bundesrechnungshofs, Norbert Hauser (Stellungnahme als pdf).
3) Laxe Umsetzung
Auch an anderer Stelle ist die Verwaltungsvorschrift butterweich formuliert. So soll „im Regelfall“ die Einsatzzeit der externen Mitarbeiter sechs Monate nicht überschreiten – ist aber gleichzeitig auch „im Einzelfall festzulegen“. Ergebnis: Von den 14 neuen Fällen seit Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift wurden nur drei für einen Zeitraum bis zu sechs Monaten entsandt. Sechs bleiben bis zu einem Jahr, vier bis zu zwei und einer länger als zwei Jahre. In einem der Berichte, die das Bundesministerium des Innern nun regelmäßig an das Parlament herausgeben muss, heißt es dazu: „Der Anteil der maximal sechs Monate tätigen Personen hat sich somit seit Inkrafttreten der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift von 13 auf rund 21,4 % deutlich erhöht“. Mit anderen Worten: Das, was laut Richtlinie die Regel sein sollte, bleibt weiterhin die Ausnahme.
Externe Mitarbeiter ganz stoppen
Für LobbyControl gilt insgesamt: Im Grunde haben bezahlte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Verbänden und Unternehmen gar nichts an den Schreibtischen von Ministerien verloren. Ihr Fachwissen sollte auf anderem, demokratischem Wege eingeholt werden. Denn auch wenn die externen Mitarbeiter nicht mehr in Funktionen arbeiten dürfen, deren Ausübung die unmittelbaren Geschäftsinteressen des Entsendenden berührt – durch den Einblick in interne Abläufe und das Knüpfen persönlicher Kontakte entstehen stets Wettbewerbsvorteile, bei denen andere Interessen das Nachsehen haben.
Weiterlesen:
Hier unsere Analysen der ersten beiden Berichte über externe Mitarbeiter:
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