Aus der Lobbywelt

Neuer Fall von verdeckter Einflussnahme der Bahn

Die Westdeutsche Allgemeine Zeitung hat letzte Woche aufgedeckt, wie die Deutsche Bahn über gezielt platzierte Fachaufsätze 2008 eine wichtige Gerichtsentscheidung beeinflusst hat. Demnach hat die Bahn hat nach außen hin scheinbar unabhängige Fachartikel initiiert und diese dann als Unterfütterung ihrer Argumentation in einem Streitfall mit dem Verkehrs Verbund Rhein Ruhr (VRR) verwendet. Der Konflikt drehte […]
von 17. Februar 2011

Die Westdeutsche Allgemeine Zeitung hat letzte Woche aufgedeckt, wie die Deutsche Bahn über gezielt platzierte Fachaufsätze 2008 eine wichtige Gerichtsentscheidung beeinflusst hat. Demnach hat die Bahn hat nach außen hin scheinbar unabhängige Fachartikel initiiert und diese dann als Unterfütterung ihrer Argumentation in einem Streitfall mit dem Verkehrs Verbund Rhein Ruhr (VRR) verwendet. Der Konflikt drehte sich um Millionenzahlungen, die der VRR zurückgehalten hatte, da er mit der Auftragserfüllung der Bahn eines Nahverkehrsvertrags von 2004 nicht zufrieden war.

Die WAZ zitiert aus einem internen Brief der DB-Rechtsanwälte an die Rechtsabteilung der Bahn. Danach habe das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht die von den Anwälten benannten Literaturzitate zu weiten Teilen in ihr Urteil übernommen. Im Bereich des Preisrechts gelte dies „insbesondere für den von der DB initiierten Aufsatz von Scholz/ Otting“, zitiert die WAZ. Das zeige den Erfolg der Strategie, die Rechtsauffassung der Bahn „durch externe Literaturstimmen, die nicht unmittelbar der Bahn zuzurechnen sind, zu untersetzen.“

Im Prinzip handelt es sich dabei um eine verdeckte Einflussnahme, die dem Skandal um die verdeckte Pro-Privatisierungskampagne der Bahn ähnelt – nur dass es diesmal nicht um PR für die breite Öffentlichkeit ging, sondern um die (erfolgreiche) Beeinflussung des juristischen Fachdiskurses und damit des Gerichtes. Erstaunlicherweise wurde die Geschichte von anderen Medien nicht aufgegriffen, obwohl es eigentlich ein ausgewachsener Skandal ist. Dieser Skandal betrifft nicht nur die Methoden der Bahn unter dem ehemaligen Chef Hartmut Mehdorn, sondern auch die beteiligten Anwälte und Kanzleien. Anwälte werden oft unkritisch betrachtet, obwohl ihre Expertise auch oft Auftragsexpertise ist und keineswegs neutral. Anders als z.B. im Bereich der Medizin und Pharmaforschung scheint es aber kaum eine kritische Diskussion über mögliche Interessenkonflikte und Einflussstrategien zu geben.

Bei Scholz/ Otting handelt es sich um einen Aufsatz des ehemaligen Verteidigungsministers Rupert Scholz und des Anwalts Olaf Otting über die Anwendbarkeit des öffentlichen Preisrechts auf Verkehrsverträge im Schienenpersonennahverkehr. Scholz und Otting sind beide für die Anwaltskanzlei Gleiss Lutz tätig.

Ottings Interessenkollision als VRR-Vertreter
Ottings Fall ist besonders brisant. Denn nachdem die Bahn im Streit um die Millionenzahlungen 2008 gegen den VRR gewann, schlossen Bahn und VRR einen neuen Vertrag mit verlängerter Laufzeit. Dagegen klagte ein Wettbewerber der Deutschen Bahn, Abellio, die Tochter der niederländischen Eisenbahn. Die Bahn versuchte ein Urteil in diesem Verfahren durch eine außergerichtliche Einigung zu verhindern (siehe Spiegel und WAZ). Dabei wurde im Dezember 2010 Otting plötzlich zum Anwalt des VRR in diesem Streitfall vor dem Bundesgerichtshof. Dieser Wechsel war VRR-intern umstritten. Eigentlich hätte Otting angesichts seiner Vorgeschichte für die Deutsche Bahn das Mandat für den VRR nicht übernehmen dürfen. Denn das Berufsrecht für Anwälte verbietet die Vertretung widerstreitender Interessen. Eigentlich müsste nun die Rechtsanwaltskammer tätig werden und den Fall prüfen. Wir werden an der Geschichte dran bleiben und weiter berichten. Insgesamt brauchen wir einen kritischeren Blick auf die Rolle großer Anwaltskanzleien und ihre Auftragsarbeiten.

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