Rund 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres 2010 hat die Bundestagsverwaltung nun die Rechenschaftsberichte der Parteien für 2010 veröffentlicht. Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte über Parteiensponsoring wird dabei erneut deutlich, wie groß die Transparenzmängel nach wie vor sind. Aber auch bei den Parteispenden wurden 2010 wieder Regelungslücken ausgenutzt. Durch Stückelung haben mehrere Spender die Grenze von 50.000 Euro umgangen, ab der Spenden umgehend veröffentlicht werden müssen, wie das Portal abgeordnetenwatch.de berichtet.
Demnach haben mehrere Unternehmen und Organisationen mehrmals Summen unter 50.000 Euro gespendet, die aber zusammengerechnet 50.000 Euro deutlich übersteigen. So haben beispielsweise die Dr. August Oetker KG (plus 45.000 Euro von dem Privatmann Dr. August Oetker), die UBG Unternehmensberatung und der Solaranlagenhersteller IBC Solar jeweils 90.000 Euro an die CDU bzw. CSU gespendet. Solche Umgehungen der sofortigen Veröffentlichungspflicht wären von Seiten der Politik relativ leicht abzustellen, indem die Spenden über das Jahr akkumuliert werden und sofort veröffentlicht werden, wenn ein Spender die Summe von 50.000 Euro überschreitet. Dieses Verfahren wird bei Spenden über 10.000 Euro, die in den Rechenschaftsberichten veröffentlicht werden müssen, angewandt. Wird von einem Spender binnen eines Jahres dreimal 5.000 Euro gespendet, ist die Gesamtsumme von 15.000 Euro im Bericht auszuweisen, auch wenn die Einzelspende unter der Grenze bleibt. Dass auch diese Grenze umgangen werden kann, demonstrierte die Gauselmann AG über viele Jahre hinweg.
Offenlegungsgrenzen absenken
Andere Spender wie Evonik (Spende an die SPD) oder der Märkische Arbeitgeberverband (Spende an die CDU) brachten es 2010 auf genau 50.000 Euro – und blieben damit ebenso von der sofortigen Veröffentlichung ausgenommen.
Wir fordern daher eine deutliche Absenkung der Offenlegungsgrenzen. Spenden über 10.000 Euro sollten umgehend veröffentlicht werden und nicht erst in den Rechenschaftsberichten. Eine Stückelung wäre damit nicht mehr praktikabel. In den Rechenschaftsberichten sollten alle Spenden ab 2.000 Euro angezeigt werden. Darüber hinaus halten wir eine Begrenzung von Spenden auf insgesamt 50.000 Euro pro Spender und Jahr für sinnvoll.
Intransparentes Sponsoring
Noch weniger Transparenz herrscht bei dem zweiten Weg, über den Unternehmen und Verbände ihr Geld den Parteien zukommen lassen können: dem Parteisponsoring. Hier ist aus den Berichten weder zu entnehmen, wie viel die einzelnen Parteien durch Sponsoring eingenommen haben, noch wer gesponsort hat und damit natürlich auch nicht, wer wie viel gesponsort hat. In den Berichten verschwinden die Sponsoringeinnahmen unter dem Posten „Einnahmen aus Veranstaltungen, Vertrieb von Druckschriften und Veröffentlichungen und sonstiger mit Einnahmen verbundener Tätigkeit.“
Sonstige Einnahmen der Parteien inklusive Sponsoring:
Partei | Sonstige Einnahmen in € |
---|---|
SPD | 12.966.948,31 |
CDU | 12.560.341,90 |
CSU | 7.243.843,99 |
FDP | 2.242.805,28 |
Bündnis90/Die Grünen | 1.002.292,47 |
Die LINKE | 203.917,77 |
Tabelle: LobbyControl
Die Tabelle zeigt, dass es sich um nicht unerhebliche Summen handelt. Sie zeigt allerdings auch, dass Sponsoring genauer ausgewiesen werden muss, da nur schwer zwischen den Einnahmen etwa aus dem Verkauf von Publikationen und Sponsoringeinnahmen unterschieden werden kann. Sponsoringeinnahmen sollten ebenso wie Parteispenden ab 2.000 Euro in den Rechenschaftsberichten mit Angaben zu Sponsor und Art des Sponsorings transparent aufgeführt werden. Die Sponsoringaffären der letzten Jahre illustrieren den Handlungsbedarf hier ebenso wie die Forderungen internationaler Organisationen.
Den aktuellen Rechenschaftsbericht für das Jahr 2010 für alle im Bundestag vertretenen Parteien finden Sie hier (pdf).
Foto: Geldscheine Lizenz: CC BY 2.0, Autor: Fundraisingnetz
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