Aus der Lobbywelt

Schleichwerbung bei SAT.1 – Versicherungsverband vorn dabei

Eine letzte Meldung vor der Weihnachtspause (via Finblog): Die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz hat ihren Bericht über die Schleichwerbung bei Sat.1 veröffentlicht. Danach konnten in den Sendungen „Sat.1 Frühstücksfernsehen“ und „17.30 Uhr Live aus Berlin“ Unternehmen und Interessenverbände durch direkte Vereinbarung oder über Vermittler wie WorldCom oder Connect TV Einfluss auf redaktionelle […]
von 23. Dezember 2005

Eine letzte Meldung vor der Weihnachtspause (via Finblog): Die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz hat ihren Bericht über die Schleichwerbung bei Sat.1 veröffentlicht. Danach konnten in den Sendungen „Sat.1 Frühstücksfernsehen“ und „17.30 Uhr Live aus Berlin“ Unternehmen und Interessenverbände durch direkte Vereinbarung oder über Vermittler wie WorldCom oder Connect TV Einfluss auf redaktionelle Inhalte nehmen. Insgesamt soll die Schleichwerbung in den Jahren 2000 bis 2005 jeweils mehr als 1 Million Euro eingebracht haben. Wieder vorne mit dabei – wie beim Schleichwerbeskandal um den „Marienhof“ – der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Aus dem LMK-Prüfbericht (pdf):
„In einer Vielzahl von Fällen kam es so zu unzulässigen Platzierungen. So hat der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft GDV Einfluss auf redaktionelle Inhalte zu Sach- und Lebensversicherungen genommen. Der GDV hatte auch bei der Bavaria im „Marienhof“ Schleichwerbung platziert. Die Centrale Marketing Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft CMA hat dafür bezahlt, dass in der Sendung „K 3, Kolja Kleeberg kocht“ deutsche Agrarprodukte Verwendung finden und gezeigt werden. Die AOK hat für die „Tipps vom Morning Doc“ Sponsorzahlungen geleistet, die aber auch die Absprache von Themen honorierten. Auch wenn ein Schwerpunkt, insbesondere durch kleinere Vermittlungsagenturen wie medicine oder Infokontor, auf Gesundheitsthemen lag, waren im Bereich der Schleichwerbung sowohl Konsumgüter wie auch Handel und Dienstleistung vertreten.“

In der Bewertung heißt es dann: „Der Umfang der festgestellten Schleichwerbung ist beträchtlich. Die Besonderheit lag in vielen Fällen auch darin, dass es nicht um die Bewerbung einzelner Produkte oder Dienstleistungen ging, sondern um die Behandlung von Themenfeldern („Themenplacements“), die wirtschaftlich relevante Entscheidungen beeinflussen sollten, so etwa die Bedeutung von Versicherungen, von deutschen Agrarprodukten oder Gesundheitsthemen.“

Sat.1 hat sich als Reaktion auf den Skandal selbst neue Leitlinien zur Trennung von Werbung und Programm einschließlich der Vermeidung von verbotener Schleichwerbung gegeben. Die LMK wird im Februar über Maßnahmen gegenüber Sat.1 beraten.

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