Aus der Lobbywelt

Stuttgart 21 und die Demokratie

Eliten aus Politik und Unternehmen zeigen anlässlich der Stuttgart 21-Proteste ein erstaunliches Bild von Demokratie. Bahnchef Rüdiger Grube sprach am Wochenende den Stuttgart 21-Gegnern ein Widerstandsrecht gegen das Projekt ab. Er selbst hatte vor Wochen den energiepolitischen Appell unterzeichnet, mit dem die Energiekonzerne für die Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke kämpften. Für Unternehmen nimmt Herr Grube also […]
von 4. Oktober 2010

Abbrucharbeiten am Stuttgarter Hbf und Protest, Foto: Mussklprozz (Lizenz: CC-by-sa)

Abbrucharbeiten am Stuttgarter Hbf und Protest, Foto: Mussklprozz (Lizenz: CC-by-sa)

Eliten aus Politik und Unternehmen zeigen anlässlich der Stuttgart 21-Proteste ein erstaunliches Bild von Demokratie. Bahnchef Rüdiger Grube sprach am Wochenende den Stuttgart 21-Gegnern ein Widerstandsrecht gegen das Projekt ab. Er selbst hatte vor Wochen den energiepolitischen Appell unterzeichnet, mit dem die Energiekonzerne für die Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke kämpften. Für Unternehmen nimmt Herr Grube also offensichtlich ein Widerstandsrecht gegen bereits getroffene politische Entscheidungen in Anspruch.

Grube sagte auch, Entscheidungen träfen in Deutschland die Parlamente und „niemand sonst“. Das ist schlicht falsch. Es gibt in Deutschland sehr wohl direktdemokratische Entscheidungsverfahren, also Volksbegehren. Gerade bei Stuttgart 21 ist das eine interessante Geschichte: Bereits 2007 initiierten die Gegner ein Volksbegehren und sammelten in kurzer Zeit 67.000 Unterschriften – deutlich mehr, als für ein Volksbegehren nötig gewesen wäre. Aber das Volksbegehren wurde aus rechtlichen Gründen nicht zugelassen. Pikant war damals, dass der Stuttgarter Oberbürgermeister Schuster im Oktober 2007 die vom Gemeinderat gebilligten Verträge zur Finanzierung von Stuttgart 21 mit dem Land und der Region unterzeichnete, während noch Unterschriften für das Volksbegehren gesammelt wurden.

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