Grube sagte auch, Entscheidungen träfen in Deutschland die Parlamente und „niemand sonst“. Das ist schlicht falsch. Es gibt in Deutschland sehr wohl direktdemokratische Entscheidungsverfahren, also Volksbegehren. Gerade bei Stuttgart 21 ist das eine interessante Geschichte: Bereits 2007 initiierten die Gegner ein Volksbegehren und sammelten in kurzer Zeit 67.000 Unterschriften – deutlich mehr, als für ein Volksbegehren nötig gewesen wäre. Aber das Volksbegehren wurde aus rechtlichen Gründen nicht zugelassen. Pikant war damals, dass der Stuttgarter Oberbürgermeister Schuster im Oktober 2007 die vom Gemeinderat gebilligten Verträge zur Finanzierung von Stuttgart 21 mit dem Land und der Region unterzeichnete, während noch Unterschriften für das Volksbegehren gesammelt wurden.
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