Ende Oktober legte das Innenministerium dem Bundestag den dritten Bericht über die Beschäftigung „Externer Mitarbeiter“ in den Bundesministerien vor. Der Bericht, der LobbyControl vorliegt, zeigt zunächst, dass in den Ministerien nur noch wenige Mitarbeiter von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden tätig sind. Das ist eine erfreuliche Entwicklung, aber es bleiben offene Fragen.
Denn der Bericht erfasst nur einen Teil des Problems: befristete Verträge, Werkverträge oder Beratungsverträge werden darin nicht offen gelegt. Zudem ist der Bericht eigentlich nicht für die Öffentlichkeit bestimmt, sondern nur für die zuständigen Ausschüsse des Bundestages. LobbyControl fordert deshalb mehr Transparenz seitens der Bundesregierung: Der Bundestag muss endlich für eine vollständige Transparenz aller externen Mitarbeiter in den Ministerien sorgen. Die halbjährlichen Berichte müssen für jeden Bürger einsehbar im Internet veröffentlicht werden. Zudem sollten sie alle Formen der Mitarbeit Externer erfassen.
Von den 49 aufgelisteten Fällen (siehe Liste als pdf) kommen allein 22 aus dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt. An zweiter Stelle liegt das Goethe-Institut mit 7 Mitarbeitern im Auswärtigem Amt. Die einzige Wirtschaftsbranche, die mehrfach in den Ministerien auftaucht, ist die Finanzbranche: der Bericht listet zwei Mitarbeiter der Deutschen Bank und eine Mitarbeiter/-in der DZ-Bank für den Bundesverband der Deutschen Volksbanken. Allerdings sind die beiden Deutsche Bank-Fälle Nachmeldungen: die Bundesregierung hatte sie in den bisherigen Berichten verschwiegen, nur nach Recherchen von LobbyControl wurden beide Fälle öffentlich und anschließend nachgereicht (siehe hier Fall 1 im Innenministerium und Fall 2 im Wirtschaftsministerium).
Die Bundesregierung musste zudem zwei Mitarbeiter der EuroImmun AG nachmelden, die bis ins Jahr 2006 zurückgehen und jetzt das erste Mal aufgeführt werden. Sie sind im Zentrum für biologische Sicherheit im Robert-Koch-Institut tätig. Es ist inakzeptabel, dass die Bundesregierung es offensichtlich nicht schafft, ordentlich Rechenschaft über externe Mitarbeit in den Ministerien abzulegen.
Die Verwaltungsvorschrift für externe Mitarbeiter wird zudem weiterhin lax gehandhabt. Zwar heiße es darin, der Einsatz solle „im Regelfall sechs Monate nicht überschreiten“. Von den 10 neuen Fällen im dritten Bericht wurden jedoch nur drei für einen Zeitraum bis zu sechs Monaten entsandt. Zwei bleiben bis zu einem Jahr, fünf bis zu zwei Jahre. und einer länger als zwei Jahre. Insgesamt sind nur 12,2 Prozent der externen Mitarbeiter für weniger als sechs Monate in den Behörden tätig. Damit ist die Ausnahme, was die Regel sein sollte.
LobbyControl tritt angesichts der Problematik von Interessenkonflikten und einseitiger Einflussnahme weiter dafür ein, die Praxis der Beschäftigung externer Mitarbeiter in Ministerien ganz zu stoppen.
Mehr zu dem Thema externe Mitarbeiter sowie weitere Fälle aus der Vergangenheit finden Sie in unserer Datenbank www.keine-lobbyisten-in-ministerien.de.
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