Report Mainz berichtete in seiner gestrigen Ausgabe, dass die (meisten) Bundestagsparteien einen Gesetzentwurf planen, nach dem geldwerte Zuwendungen an Abgeordnete für Reisen in Ausübung des Mandats künftig nicht mehr als Spenden gelten würden. Ferner sollen auch geldwerte Zuwendungen zur Teilnahme an Veranstaltungen zur poltischen Information nicht mehr als Spenden gezählt werden (und damit ab einer bestimmten Höhe offengelegt werden). Die geplante Regelung wäre ein Einfallstor für die politische Landschaftspflege. O-Ton von Hans Herbert von Arnim zur geplanten Regelung:
Sie läuft darauf hinaus, dass man Abgeordneten unbeschränkt viel Geld oder sonstiges Geldwertes zuwenden darf, man muss es nur als Erstattung für Reise- und Informationskosten etikettieren, das heißt, selbst Korruption, die eigentlich verboten ist, wird hier durch Außerkrafttreten dieser Vorschrift erlaubt.
Laut dem Beitrag waren die Grünen gegen den Entwurf. Union und SPD wollten sich nicht äußern, Jörg van Essen von der FDP verteidigt den Vorschlag als Absicherung dessen, was bisher auch immer gewährt wurde. Zur Linken sagt der Beitrag nichts. Fragen Sie doch mal Ihre/n lokale/n Abgeordnete/n unter Abgeordnetenwatch, ob er/ sie diese Regelung unterstützt.
Bleiben Sie informiert über Lobbyismus.
Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter.
Datenschutzhinweis: Wir verarbeiten Ihre Daten auf der Grundlage der EU-Datenschutz-Grundverordnung (Art. 6 Abs. 1). Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Zur Datenschutzerklärung.