Am Tag vor der Befragung von Wirtschaftsminister zu Guttenberg (CSU) im Haushaltsausschuss über die Aufträge an die Anwaltskanzlei Linklaters enthüllt LobbyControl, dass das Bundeswirtschaftsministerium 2008 dem Parlament einen externen Mitarbeiter der Deutschen Bank verschwieg – damals noch unter Wirtschaftsminister Glos. Nach der neuen Verwaltungsvorschrift für externe Mitarbeiter in Ministerien muss die Bundesregierung dem Haushaltsausschuss zweimal jährlich über diese Bericht erstatten. Der Mitarbeiter der Deutschen Bank wurde trotz Meldepflicht nicht offen gelegt.
Damit steht die enge Verbindung der Deutsche Bank zur Regierung einmal mehr im Kreuzfeuer der Kritik. Wie Report Mainz meldet, durfte der Vorstandsvorsitzende Josef Ackermann im vergangenen Jahr auf Einladung von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit 30 Freunden im Bundeskanzleramt feiern – auf Kosten der Steuerzahler. Angesichts dieser Fälle sollte die Kanzlerin zum Umgang ihrer Regierung mit Lobbyinteressen Stellung beziehen.
Wiederholt Verstöße gegen Meldepflicht
LobbyControl kritisiert die fortdauernde Intransparenz der Bundesregierung bei externen Mitarbeitern. Zum wiederholten Male verschweigt die Bundesregierung dem Parlament und der Öffentlichkeit externe Mitarbeiter von Unternehmen und Verbänden. Diese Intransparenz und der einseitige Zugang von Unternehmen und Verbänden muss beendet werden: Die Bundesregierung soll das Personalaustauschprogramm ganz stoppen. Zugleich muss der Haushaltsausschuss von der Bundesregierung vollständige Transparenz über alle bisherigen externen Mitarbeiter fordern. Das Wirtschaftsministerium hat gegenüber LobbyControl bereits erklärt, seit April 2008 „auf Entsendungen von Beschäftigten aus Wirtschaftsunternehmen, Verbänden und Gewerkschaften vollständig zu verzichten“. Die Meldung des Deutschen Bank-Mitarbeiters sei wegen eines Erfassungsfehlers unterblieben.
Der Mitarbeiter der Deutsche Bank Research war im Wirtschaftsministerium vom 1. Februar bis 31. März 2008 in der Abteilung IT-, Kommunikations- und Postpolitik zu Grundsatzfragen der Telekommunikationspolitik eingesetzt und wurde weiter von der Deutschen Bank bezahlt. Laut Deutsche Bank bearbeitete er Broschüren, Vorträge und Gutachten und nahm an Terminen für das Wirtschaftsministerium teil. Das Wirtschaftsministerium erklärte, der externe Mitarbeiter „tauschte sich mit den Beschäftigten des Referats zu wissenschaftlichen und ökonomischen Fragestellungen der TK-/ Breitbandpolitik aus“. Der Aufenthalt im Ministerium sei auf Initiative des Deutschen Bank-Mitarbeiters erfolgt. Nach den seit Juli 2008 geltenden Vorschriften wäre eine solche Mitarbeit nicht mehr möglich, da die Deutsche Bank selbst im Medien- und Telekommunikationsbereich geschäftlich aktiv ist. Umso wichtiger wäre die Offenlegung dieses alten Falles gewesen.
Deutsche Bank-Mitarbeiter auch im BMI
Ein weiterer Mitarbeiter der Deutschen Bank war im September und Oktober 2008 im Innenministerium tätig und wurde ebenfalls nicht gemeldet. Er war unter anderem in den Bereichen Arbeitsschutz, Öffentlichkeitsarbeit und Innerer Dienst beschäftigt. Die Deutsche Bank gehörte zu den Initiatoren des 1998 initiierten Personalaustauschprogramms „Seitenwechsel“ zwischen der Bundesregierung und Unternehmen und Verbänden.
Aufklärungsbedarf auch wegen Kanzleien im Justizministerium
Auch im Bundesjustizministerium wurden jüngst neue Fälle von externen Mitarbeitern bekannt. In der Debatte um das Outsourcing von Gesetzesvorhaben an Anwaltskanzleien kam heraus, dass 2003 und 2004 ein Teamleiter der Kanzlei Nörr, Stiefenhofer, Lutz im Bundesjustizministerium tätig war. Weiterhin bezahlt von seiner Kanzlei war er im Ministerium an einem Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechtes (UMAG) beteiligt. Eigentlich hätte dieser Mitarbeiter Ende 2006 in der Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP aufgelistet werden müssen. Das Bundesjustizministerium begründet nun das Verschweigen seiner Mitarbeit damit, dass in der Kleinen Anfrage nur nach „Unternehmen, Verbänden und Gewerkschaften“ gefragt worden sei. „Anwaltskanzleien fallen nicht unter diese Kategorie“.
Haushaltsausschuss gefordert
Dieses spitzfindige Ausklammern von Anwaltskanzleien ist inakzeptabel. Der Haushaltsausschuss muss von der Bundesregierung eine komplette Übersicht aller Kanzleien fordern, die in den vergangenen fünf Jahren in den Ministerien mit externen Mitarbeitern vertreten waren. Der Einsatz erfolgte laut BMJ im Zuge einer Rahmenvereinbarung mit der Bundesrechtsanwaltskammer, die es jüngeren Rechtsanwältinnen und –anwälten ermöglicht, im Justizministerium als Praktikanten zu arbeiten. Die Antwort auf die Anfrage von LobbyControl, wie viele weitere Anwälte im BMJ tätig waren, steht noch aus.
Das Beispiel zeigt erneut, wie notwendig auch die Aufklärung über die alten Fälle externer Mitarbeiter ist. Die neuen Transparenzregeln müssen auch auf diese angewendet werden. Dies forderte bei der Anhörung im Bundestag im Juni 2009 auch der als Experte geladene Vizepräsident des Bundesrechnungshofs, Norbert Hauser. Angesichts der mangelhaften Umsetzung der neuen Regeln für externe Mitarbeiter wäre eine neue Prüfung der Problematik durch den Bundesrechnungshof wünschenswert.
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