Viele Großunternehmen und Konzerne sehen in TTIP die Chance, mittels sogenannter Schiedsgerichte eine Paralleljustiz aufzubauen und sich Sonderrechte zu sichern. Eine der Hauptrollen spielt dabei der europäische Dienstleistungsverband European Services Forum (ESF). Dessen Mitgliedsunternehmen verklagen besonders eifrig Staaten, wenn deren Gesetze ihre Profite schmälern. Wie zum Beispiel Regelungen zum Umwelt- und Gesundheitsschutz. Mittels TTIP will der ESF diese Schattenjustiz nun auszubauen. Dazu muss man wissen: Die Schiedsgerichte tagen im Geheimen. Ihre Richtersprüche sind verbindlich. Berufung ausgeschlossen. LobbyControl findet: Die ESF-Lobbyarbeit verdient einen Negativpreis – und nominiert ihn für den TTIP-Worst-Lobby-Award.
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ISDS: Eine Goldgrube für Unternehmen
Die Grundidee: Als die Bundesrepublik 1959 ein Investitionsschutzabkommen mit Pakistan unterzeichnete, wollten beide Staaten deutschen Unternehmen Rechtssicherheit bieten. Die Investoren sollten keine Angst davor haben, dass korrupte Beamte ihr Eigentum enteignen und sie der Willkür der örtlichen Justiz ausgesetzt sind. Also einigten sich die beiden Länder darauf, Streitigkeiten zwischen Unternehmen und dem Staat vor einem internationalen Schiedsgericht (Investor-state dispute sttlement, ISDS) zu verhandeln. Das Ganze hatte schon damals einen grundlegenden Haken: Ausschließlich Unternehmen bekamen ein Klagerecht, nicht aber Pakistans Bürger, um etwa gegen Menschenrechtsverletzungen deutscher Unternehmen vorgehen zu können.
Seitdem hat es weltweit tausende solcher Abkommen gegeben. Doch es hat sich noch etwas verändert. Immer mehr Unternehmen rufen inzwischen die Schiedsgerichte an, um die Regierungen entwickelter Rechtsstaaten zu verklagen – und damit deren nationale Justiz auszuhebeln. „Da gibt es Leute, die machen viel Geld damit, dass sie Länder verklagen, die Umwelt oder ihre Bürger schützen wollen“, sagte der Schweizer Schiedsgerichtsanwalt Nicolas Ulmer vor zwei Jahren der ZEIT. So wurde Argentinien für seine Maßnahmen zur Bekämpfung der Finanzkrise zwischen 2001 und 2002 zur Zahlung von 900 Millionen US-Dollar verdammt. Ein anderes Schiedsgericht verurteilte Kanada 2015 zur von 300 Millionen Dollar Schadenersatz an den US-Bergbaukonzern Bilcon. Die Regierung hatte dem Unternehmen aus Umweltbedenken die Schürfrechte in einem Naturschutzgebiet entzogen. Aber auch ohne eine Entschädigungszahlung können sich Klagen für die Konzerne lohnen. Denn viele Regierungen agieren aus Angst vor Klagen inzwischen im vorauseilenden Gehorsam. Togo beispielsweise legte aus Angst vor Klagen großer Tabakkonzerne vorgesehene Maßnahmen zum Raucherschutz auf Eis (Philip Morris hatte im Vorfeld Klagen gegen Uruguay und Australien wegen neuer Regelungen zur Gestaltung von Zigarettenschachteln angestrengt).
ESF: Ein Recht auf Schiedsgerichte?
Es überrascht daher wenig, dass Lobbyverbände auf eine weitgehende Implementierung von ISDS drängen: Im EU-US-Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership), im europäisch-kanadischen Abkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) sowie in zahlreichen weiteren geplanten EU-Handelsabkommen. Nicht zuletzt auch deshalb, weil viele der noch geltenden Investitionsschutzabkommen in den nächsten Jahren auslaufen.
Nehmen wir den europäischen Dienstleistungsverband ESF: Diese einflussreiche und gut vernetzte Lobbygruppe vereint globale Dienstleistungsunternehmen wie die Deutsche Bank, die Deutsche Post, Microsoft Europa und British Telecommunications. 2014 schrieb der ESF dem damaligen EU-Handelskommissarkommissar Karel de Gucht und forderte einen „starken Investorenschutz mit modernen Investor-Schiedsgerichten“. Später verstieg sich die Organisation gar zu der Aussage, dass „die Abwesenheit einer ISDS-Option in TTIP eine Rechtsverweigerung bedeutet“. Dies offenbart eine recht privilegierte und einseitige Auffassung von „Recht“, da nur große Unternehmen über die notwendigen Ressourcen verfügen, um solche Klagen, die teilweise mehrstellige Millionenbeträge kosten,anstrengen zu können.
Der ESF – Brilliante Erfindung der EU-Kommission
Die Europäische Kommission war maßgeblich an der Gründung des ESF im Jahr 1999 beteiligt. Dieses Sprachrohr der Dienstleistungsindustrie unterstützt die EU nach Kräften bei der Rechtfertigung ihrer eigenen Liberalisierungs- und Privatisierungsagenda im Dienstleistungsbereich. Während des ESF-Gründungstreffen ließ der damalige Handelskommissar Leon Brittain die Mitglieder des Forums wissen: „Ich bin in Ihrer Hand […] I zähle auf Ihre Unterstützung und Ihren Input“. Weitere Kommissionsmitglieder haben ESF-Beiträge bei Verhandlungen zu Freihandelsabkommen im Laufe der Jahre als „absolut entscheidend“ bezeichnet. Sie benötigten „eine ständige Verbindung“ zum ESF „oder wir können schlichtweg nicht verhandeln.“
Konzertierte Aktion gegen das Gemeinwohl
Der Einsatz des ESF für Schiedsgerichte in den laufenden Handelsverhandlungen kommt nicht von ungefähr. Gesetzgebung zur Regulierung öffentlicher Dienstleistung – von der Deckelung des Wasserpreises bis zur Rücknahme von Privatisierung – wurde bereits zur Zielscheibe von ISDS-Klagen. Mehr als die Hälfte aller bekannten Investor-Staat-Klagen bis Anfang 2016 (463 von fast 700) standen in Zusammenhang mit dem Dienstleistungssektor. Von 21 ESF-Mitgliedsunternehmen haben 6 Staaten vor Schiedsgerichten angeklagt (unter anderem die Deutsche Bank, IBM und Orange).
ESF und BusinessEurope: Gemeinsam für Konzernprivilegien
In seinem Kampf für Konzernprivilegien steht das ESF nicht allein da. Gemeinsam mit Europas größtem Arbeitgeberverband BusinessEurope (BE) und dem Verband der Chemieindustrie CEFIC (European Chemical Industry Council) veröffentlichte die Gruppe im Januar 2015 ein Statement, demzufolge „die Einbindung von ISDS in TTIP entscheidend [ist], da es die Durchsetzung von Prinzipien durch eine neutrale, faktenbasierte und unpolitische Form der Streitschlichtung gewährleistet.“ Das Problem dabei: Zu keinem Zeitpunkt seiner Existenz war ISDS jemals „neutral“. In einem einseitigen System, in dem nur Investoren klagen können und SchiedsrichterInnen pro Fall bezahlt werden, sind systemische Anreize für Entscheidungen zugunsten der Investoren vorprogrammiert. Blickt man auf die Unternehmen, in deren Auftrag BusinessEurope handelt, wird schnell ein Muster offenbar: Von 70 Unternehmen (BusinessEurope ASGroup), denen „besondere Dienste“ geboten werden und die „einen wichtigen Status“ innerhalb der Organisation genießen, haben mehr als 20% in der Vergangenheit Klagen angestrengt, darunter Télefonica, UPS, Total, Siemens, Shell, ExxonMobil und viele andere.
Die klagefreudige Dienstleistungsindustrie
Hier einige Investor-Klagen durch ESF-Mitgliedsunternehmen im Überblick:
- Deutsche Bank vs. Sri Lanka, eingereicht 2009, Entscheidung zugunsten des Investors
- Deutsche Telekom vs. Indien, eingereicht 2013, Entscheidung ausstehend
- Orange, der größte französische Telekommunikationsanbieter, vs. Jordanien, eingereicht 2015, Entscheidung ausstehend
- Standard Chartered Bank, britisches Finanzunternehmen, vs. Indien, eingereicht in 2004, Einigung
- Standard Chartered Bank vs. Tansania, eingereiht in 2010, Entscheidung zugunsten des Staates
- Telenor, norwegische Telefongesellschaft, vs. Ungarn, eingereicht in 2004, Entscheidung zugunsten des Staates
Der Fall Deutsche Bank vs. Sri Lanka verdient besondere Aufmerksamkeit. Ein armes Land wurde hier zu einer Kompensationszahlung von US$60 Mio. (plus Zinsen und US$8 Mio. Rechtskosten) an eine der größten Banken weltweit verurteilt. Diese Entscheidung erkennt erstmals eine Finanzmarktinstrument als schutzwürdige Investition an – und hat damit logischerweise den Appetit des internationalen Finanzdienstleistungssektors geweckt. Dabei ist zu beachten, dass diese „schutzwürdige“ Investition im genannten Fall von keinerlei physischer Geschäftstätigkeit der Deutschen Bank in Sri Lanka begleitet war.
Keine Zugeständnisse in Handelsabkommen
Der ESF ist so sehr auf ISDS erpicht, dass es auf den angeblichen Reformvorschlag der Kommission zur Einführung eines „Investment Court System“ (ICS) wie ein verzogenes Kind reagierte. Obwohl der ICS mit seinen wenigen prozeduralen Verbesserungen weniger eine Reformierung als Neu-Verpackung des alten Systems darstellt (ausgearbeitet wurde der Vorschlag als Reaktion auf heftige Proteste der Zivilgesellschaft), war das ESF außer sich – ein demokratisches Aufbegehren könne doch der ungefilterten Erfüllung seiner Wünsche nicht entgegenstehen! (Ausgeblendet wird dabei die Tatsache, dass der ICS nach wie vor fundamental problematisch ist und Unternehmen weiterhin gestattet, Regierungen für Gesetzgebung im öffentlichen Interesse zu verklagen.) Das Forum war höchstempört, dass der Vorschlag einen Verweis auf die Regulierungshoheit der Staaten („right to regulate“) enthielt. Schon lange vor der Aufnahme der TTIP-Verhandlungen, erklärte ESF-Direktor Pascal Kerneis, dass „die Industrie sich jedem Abkommen widersetzen wird, in dem Investitionsschutz gegen gesamtgesellschaftliche Ziele abgewogen wird, einschließlich Menschen- und Arbeitsrechte.“
Lass‘ sie uns „belohnen“!
Für dieses Beharren auf ein System, das einerseits Konzernen alles bietet und andererseits Staaten und BürgerInnen enorme finanzielle Bürden auferlegt, hat LobbyControl gemeinsam mit drei anderen Organisationen, den Democracy for Sale-Award ins Leben gerufen. Dieser Negativpreis „ehrt“ die erfolgreichsten Lobbygruppen, die direkt in die Geheimverhandlungen von TTIP eingebunden waren. Neben den bereits erwähnten (BusinessEurope, ESF, CEFIC) umfasst die Liste der Nominierten unter anderem die US Chamber of Commerce (Arbeitgeberlobby), die European Crop Association (ECPA, Pestizidlobby) und die European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations (EFPIA, Pharmalobby).
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Weitere Infos:
Lobbypedia-Artikel zum Europäiuschen Dienstleistungsverband ESF.
Fotos: LobbyControl.
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