Ein gemeinsamer Artikel von Max Bank (LobbyControl) und Kenneth Haar (Corporate Europe Observatory)
Die EU-Kommission gefährdet mit ihren Positionen bei TTIP die Demokratie. Das zeigen zwei exklusive Verhandlungsdokumente von Dezember 2014 und Januar 2015. Die darin geschilderte Position zu sogenannter ”regulatorischer Kooperation” oder regulatorischer Zusammenarbeit könnte den Handlungsspielraum von demokratischer Politik massiv einengen und Unternehmenslobbyisten neue, privilegierte Einflussmöglichkeiten schaffen. Brisant dabei ist, dass ein neues machtvolles Gremium geplant ist und dass ursprünglich selbst Auswirkungen für die Länderebene und Kommunen angedacht waren.
Die bisherige Debatte um ”regulatorische Zusammenarbeit”
Seit mehr als einem Jahr kritisieren wir die EU-Kommission für ihre bislang bekannte Verhandlungsposition zu regulatorischer Kooperation in TTIP aus dem Dezember 2013. Während die Kommission behauptet, dass es bei regulatorischer Zusammenarbeit lediglich um eine Angleichung von Produkt- und Regulierungsstandards in den USA und in der EU gehe und keinerlei negative Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger zu erwarten seien, kritisieren wir gemeinsam mit anderen zivilgesellschaftliche Organisationen die Gefahren für die Demokratie sowie Umwelt – und Sozialstandards, die von diesem Kapitel des Freihandelsabkommens ausgehen. In unseren Befürchtungen wurden wir nun durch die bekannt gewordenen Verhandlungsdokumente bestätigt.
Regulatorische Zusammenarbeit: Herzensanliegen der Unternehmenslobby
Für Unternehmenslobbyisten auf beiden Seiten des Atlantiks ist regulatorische Kooperation ein Herzensanliegen. Das gilt insbesondere für den größten europäischen Arbeitgeberverband, Business Europe, und die US-Handelskammer. Diese beiden Akteure hatten zu diesem Thema bereits Ende 2012 mehrere Treffen mit der EU-Kommission und konnten dabei ihre Vorstellungen sehr weitgehend unterbringen. Ein besonderes Anliegen ist ihnen dabei die frühstmögliche Einbindung bei Regulierungsvorhaben, die den Handel betreffen.
Im Dezember 2013 wurde dann die EU-Verhandlungsposition zu regulatorischer Kooperation bekannt. Diese ähnelte den Vorstellungen von Business Europe und der US-Handelskammer sehr stark. Unternehmenslobbyisten – sogenannte ”stakeholder” – sollen demzufolge künftig in Regulierungsvorhaben eingebunden werden.
Die sogenannten ”stakeholder”/Interessenvertreter
Sowohl in der EU-Verhandlungsposition von Dezember 2013 als auch im neuen Dokument gibt es einen Begriff, der zentral für das Verständnis des gesamten Vorschlags ist. Es geht um den Begriff des ”stakeholders”, also der organisierten Interessenvertreter. Der Begriff des stakeholders ist erst einmal ein neutraler Begriff und bezieht sich auf alle möglichen Interessen, von Unternehmenslobbyisten bis Gewerkschaften und Verbraucherschutzverbänden. Auf alle eben, die an handelspolitischen Fragen Interesse haben.
Allerdings vertreten rund zwei Drittel aller Lobbyisten in Brüssel die Interessen von Unternehmen. Ähnliches gilt für die Welthauptstadt des Lobbying Washington. Hinzu kommt, dass im Bereich der den Handel betreffenden regulatorischen Kooperation sicherlich noch von einer viel höheren Unternehmensdominanz auszugehen ist, weil gerade sie sich besonders dafür interessieren und entsprechende Ressourcen dafür aufwenden. Wenn also in der EU-Verhandlungsposition von der Beteiligung von Interessenvertretern die Rede ist, dann muss klar sein, dass hier ein weiteres Einfallstor für Unternehmensinteressen geschaffen wird.
Die EU-Kommission bleibt sich selbst treu
Auch die aktuelle EU-Verhandlungsposition zu regulatorischer Kooperation von Januar 2015 zeigt, dass die Kommission an ihrer demokratiegefährdenden Verhandlungsposition festhält und ”stakeholdern” eine bedeutende Rolle zugedacht ist. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:
1. Frühwarnsystem für Unternehmenslobbyisten
Neben den US-Stellen würden Lobbyisten durch mindestens eine jährliche Publikation darüber informiert, welche Regulierungsvorhaben geplant sind. In den früheren Dokumenten war die Rede von einem ”Frühwarnsystem”. Jetzt nennt sich der Prozess ”frühe Informationen zu geplanten Gesetzen”. Inhaltlich hat sich damit wenig geändert: Schon zu einem frühen Zeitpunkt der Gesetzgebung soll es Interessenvertretern ermöglicht werden, Rückmeldung zu gesetzlichen Vorhaben zu geben. Diese Rückmeldung soll bei den Gesetzgebungsvorhaben ”berücksichtigt werden” (Artikel 6). Damit können Unternehmenslobbyisten zwar keine Gesetzesvorhaben verhindern, aber durchaus frühzeitig Widerstand anmelden und sich auf die Blockade von – aus ihrer Sicht lästigen Gesetzgesinitiativen – vorbereiten.
2. Fragwürdige Kriterien für die Folgeabschätzung von Regulierungen
Vorgesehen ist ferner eine Folgenabschätzung für den Handel bei jeglichen Regulierungsvorhaben sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene. Die dafür vorgehenen Kriterien sprechen für sich, haben sie doch eine eindeutige Stoßrichtung zugunsten der Interessen von Unternehmen (Artikel 7)
- Welchen Bezug hat der Gesetzesvorschlag zu internationalen Instrumenten?
- Inwieweit beziehen die geplanten oder existierenden Gesetze die Regelungen in den USA oder umgekehrt mit ein?
- Welche Folgen hat die neue Regel für Handel und Investitonen?
Von Verbraucherschutz keine Rede. Dank des Frühwarnsystems sind Unternehmenslobbyisten rechtzeitig informiert und können dann anhand der Kriterien gleich ihre Bedenken gegen ein Gesetzesvorhaben einbringen.
3. Verpflichtung zum Dialog mit Lobbyisten
In Artikel 9 und 10 des Dokuments ist festgehalten, dass es eine Pflicht zum Dialog geben soll. Wenn die USA oder Lobbyisten mit einer deutschen Gesetzesinitiative nicht einverstanden sind, können sie auf einem Austausch darüber bestehen. Welche Folgen ein solcher Dialog hat, bleibt im neuen Verhandlungsdokument offen. Im Leak vom Dezember 2013 war noch die Rede davon, dass von Lobbyisten benannte ”Probleme effektiv gelöst werden sollen.”
4. Ein machtvolles Gremium für regulatorische Zusammenarbeit
Zuständig für die Koordinierung von künftigen Regulierungsvorhaben soll ein ”Supergremium” (vgl. Titulierung in der Zeit vom Juni 2014) mit dem vorläufigen Namen ”Gremium für regulatorische Zusammenarbeit” (kurz RCB-Regulatory Cooperation Body) werden. In früheren Dokumenten hieß dieses Gremium ”Rat für regulatorische Kooperation”.
Der RCB ist dazu angehalten, die Vorschläge von Interessenvertern ”ernsthaft zu berücksichtigen” (Artikel 15). Das Recht zur Gesetzesinitiative hat das Gremium selbst nicht. Das dies explizit in dem Dokument erwähnt wird, ist schon verblüffend, suggeriert dies doch, dass so etwas ernsthaft in Erwägung gezogen wurde.
Erwähnt wird die Pflicht zur Berichterstattung an eine gemeinsame ministerielle Institution der USA und der EU. Die machtvolle Rolle des RCB besteht also mehr in seiner Koordinierungsfunktion und der Möglichkeit Agenda-Setting bei Regulierungsvorhaben durch seine Berichterstattung zu betreiben.
Unklar ist die personelle Zusammensetzung des RCB. Im bereits erwähnten Leak von Dezember 2013 (pdf) war noch die Rede von der EU-Kommission und der US-Regulierungsbehörde OIRA (Office of Information on Regulatory Affairs). Sollten diese Akteure weiterhin dafür vorgesehen sein, dann stärkt dies noch zusätzlich den Unternehmenseinfluss auf Regulierungsvorhaben in der EU.
Ähnlich wie die EU-Kommission schaut OIRA in den USA zurück auf eine traditionell enge Zusammenarbeit mit Unternehmenslobbyisten. Lesen Sie hierzu die kritische Studie der amerikanischen lobbykritischen Organisation Public Citizen.
Kein Limit: Selbst die kommunale Ebene war angedacht
Noch im Dezember 2014 war im EU-Verhandlungsdokument die Rede von einer Berichtserstattungspflicht für staatliche Institutionen unterhalb der nationalen Ebene – sprich Bundesländer und Kommunen wären auch dazu angehalten gewesen, Bericht über die Auswirkungen ihrer Gesetzesvorhaben auf den Handel zu geben.
Auch wenn diese Ebene im Januarentwurf rausgestrichen ist, zeugen diese Überlegungen dennoch davon, wie umfassend und tief eingreifend regulatorische Zusammenarbeit von der EU-Kommission gedacht wird. Es ist zu vermuten, dass die EU-Mitgliedstaaten die Ebenen unterhalb der Staaten aus dem Dokument gestrichen haben.
EU-Verhandlungsposition höhlt Demokratie aus
Die geschilderte EU-Verhandlungsposition verdeutlicht, dass die EU-Kommission über regulatorischer Zusammenarbeit umfassend darin eingreifen will, wie in Europa und den USA Gesetze gemacht werden. Ein institutionalisierter Einfluss von Unternehmenslobbyisten könnte dabei bestehende und künftige Regulierungen auf beiden Seiten des Atlantiks vereiteln. Das bei der Berichtspflicht sogar die kommunale Ebene angedacht war, zeugt davon, dass die EU-Kommission Gesetzgebung den Interessen des Handels unterwerfen will. Klar wird hier: TTIP ist kein Freihandelsabkommen im klassischen Sinne, sondern ein großer Schritt zu einem gemeinsamen Markt ohne gemeinsame Demokratie. Und so viel steht fest: Regulatorische Zusammenarbeit wird dieses Demokratiedefizit nicht beheben, sondern deutlich verschlimmern.
[button]Unterstützen Sie deshalb die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA[/button]
Update: Mitglieder des TTIP-Beirats des Bundeswirtschaftsministeriums unterstützen unsere Kritik
Teile des TTIP-Beirats beim Bundeswirtschaftsministerium greifen unsere Kritik an regulatorischer Zusammenarbeit auf. Bereits gestern berichtete darüber die Tageszeitung Die Welt . Die Beiratsmitglieder haben dies heute in einer Pressekonferenz bekräftigt. In ihrem 5-seitigen Positionspapier warnen sie davor, dass regulatorische Zusammenarbeit „tief in die staatliche Souveränität und die demokratischen Rechte in der EU“ eingreifen werde. Dass sich die Mitglieder des Beirats nicht von Wirtschaftsminister Gabriel vereinnahmen lassen und ihre Kritik deutlich äußern, ist sehr erfreulich.
Weitere Infos:
Hier finden Sie die Pressemitteilung zum TTIP Verhandlungsdokument als pdf.
Hier finden Sie das geleakte EU-Verhandlungsdokument vom Januar 2015
Hier finden Sie den Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) zu regulatorischer Zusammenarbeit.
Bleiben Sie informiert über Lobbyismus.
Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter.
Datenschutzhinweis: Wir verarbeiten Ihre Daten auf der Grundlage der EU-Datenschutz-Grundverordnung (Art. 6 Abs. 1). Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Zur Datenschutzerklärung.