In Hessen wurde vergangene Woche erstmals über ein neues Schulgesetz debattiert. Neben vielen anderen Themen sieht es ein Werbeverbot an Schulen vor. Bisher wurde der Umgang mit Werbung neben dem allgemeinen Neutralitätsgebot im Schulgesetz über die Dienstordnung für Lehrkräfte und den Erlass „Verteilen von Schriften, Aushängen und Sammlungen in den Schulen“ geregelt.
Durchbruch bei Werbeverbot
Neu ist jedoch nicht nur die prominente Platzierung in §3 des hessischen Schulgesetzes. Neu ist auch die Ausnahmeregelung. Das Werbeverbot kann für Sponsoring nur dann ausgesetzt werden, „wenn eine Beeinflussung sowie der Anschein einer Einflussnahme auf Schule und Unterricht ausgeschlossen ist“. Diese Formulierung ist erfreulich, denn sie geht über die sonst übliche Abwägung zwischen schulischem Nutzen einerseits und problematischer Werbewirkung andererseits hinaus.
In den vergangenen Monaten wurde in Hessen wiederholt über Lobbyismus und Werbung an Schulen diskutiert. Im April hat das Bildungsministerium daraufhin ein Schulbuch des Vereins NFTE verboten, nach wiederholten Beschwerden von SPD und der Lehrergewerkschaft GEW. Im Mai folgte dann ein Verbot eines Amazon-Schulwettbewerbes. Bereits Mitte 2015 hatte die SPD mit dem Berichtsantrag „Werbung, Sponsoring und Lobbyismus an hessischen Schulen“ Aufmerksamkeit auf das Thema in Hessen gelenkt.
All das sind begrüßenswerte Entwicklungen. Wir hoffen nun, dass der geplante strenge Umgang mit Werbung an Schulen nicht doch wieder abgeschwächt wird und im finalen Gesetzestext drinbleibt. Wir werden die weiteren Diskussionen daher aufmerksam verfolgen.
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Bild: Tim Reckmann; Justitia; Lizenz: CC BY-NC-SA 2.0.
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